Einheitssatz ist einfacher und gerechter

Die EVP setzt sich für eine gründliche Vereinfachung der Mehrwertsteuer ein. Sie begrüsst einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz, weil das System so einfacher, effizienter und gerechter wird. Die unsozialen Auswirkungen des Einheitssatzes will die EVP bei der direkten Bundessteuer kompensieren. So entsteht eine gerechte und effiziente Lösung.

Die Evangelische Volkspartei (EVP) unterstützt eine gründliche Vereinfachung der Mehrwertsteuer. Dies ist nur möglich, wenn Partikulärinteressen dem Gesamtinteresse einer einfach umsetzbaren allgemeinen Konsumsteuer untergeordnet werden. Die EVP begrüsst deshalb einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz, der die folgenden Vorteile auf sich vereint:

  • Der Einheitssatz signalisiert einen Standard. Alle Branchen und Interessen werden gleich behandelt.
  • Viele Abgrenzungsprobleme und Anreize zur Steuerumgehung entfallen. Die Mehrwertsteuer wird dadurch gerechter und für alle Beteiligten einfacher zu handhaben.
  • Rechtssicherheit und Kundenorientierung werden gestärkt.
  • Die Steuerlast sinkt für eine grosse Mehrheit der Produkte.

Der Nachteil eines Einheitssatzes liegt auf der Hand: weil der bisher geltende, tiefe Mehrwertsteuersatz für Lebensmittel wegfällt, werden tiefe Einkommen überproportional belastet. Es wäre nun aber falsch, mit jedem Instrument Umverteilung betreiben zu wollen. Auch Experten weisen immer wieder darauf hin, dass sich die Mehrwertsteuer zur Erreichung sozialpolitischer Ziele nicht eigne. Hingegen bietet sich die direkte Bundessteuer geradezu an zur sozialen Kompensation des höheren Mehrwertsteuersatzes: mit einer  Tarifanpassung können die tiefen Einkommen auf Stufe Bund einfach und rasch entlastet werden. Dabei muss auch die Möglichkeit einer negativen, direkten Bundessteuer geschaffen werden, ähnlich der „earned income tax credit“ in den USA oder dem „working tax credit“ in Grossbritannien.

  

Der Einheitssatz soll nach dem Willen der EVP auch für das Gesundheitswesen gelten: der dadurch mögliche, insgesamt tiefere Mehrwertsteuersatz und der Wegfall sehr vieler Abgrenzungsprobleme sind höher zu bewerten, als die einmalig leicht steigenden Gesundheitskosten. Schliesslich handelt es sich beim Gesundheitswesen um einen grossen, wachsenden Wirtschaftszweig, der vermehrt wettbewerbsorientiert arbeitet. Dem sozialen Aspekt des Gesundheitswesens wird durch Systeme zur Prämienverbilligung und dem Einsatz von Steuermitteln bereits Rechnung getragen. Falls erforderlich, müssten diese Korrektive ausgebaut werden.

 

Zürich, den 4. Juli 2007/nh