Einfacherer Zugang zum Zivildienst

Einfacherer Zugang zum Zivildienst

Zivildienst ohne Gewissensprüfung: stattdessen reicht die Bereitschaft, einen anderthalb mal so langen Dienst zu leisten als Tatbeweis aus. EVP-Präsident Heiner Studer, welcher die Vereinfachung mit einer Motion anregte, freut sich über die einstimmige Zustimmung des Ständerates.

Nationalrat Heiner Studer (EVP, AG) hat im Dezember 2004 mit einer Motion die Abschaffung der Gewissensprüfung gefordert. Wer Zivildienst leisten will, der soll das allein aufgrund des Tatbeweises tun dürfen, sprich der Bereitschaft zu einem Zivildienst, der länger dauert als der Militärdienst.

 

Mit der Überweisung der Motion haben beide Räte dem Bundesrat einen verbindlichen Auftrag erteilt. Die anschliessend vom Bundesrat erarbeitete Vorlage wurde zunächst vom Nationalrat für gut befunden und ist heute vom Ständerat beraten worden. „Der Ständerat hat meinem Vorschlag einstimmig zugestimmt“, freut sich EVP-Präsident Heiner Studer. Das zeige, dass die Zeit für sein Anliegen wirklich reif sei.

 

Während der Nationalrat noch die Bestimmung eingefügt hatte, dass der anderthalb mal so lange Zivildienst verlängert werden kann, falls die Armee ihre Bestände nicht decken kann, hat der Ständerat diese Bestimmung ohne Minderheit gestrichen. Auch mit diesem Entscheid ist Heiner Studer äusserst zufrieden: „Diese Bestimmung gehört nicht in die Gesetzgebung. Ich hoffe, dass sich der Nationalrat nun dem Ständerat anschliessen wird.“ Voraussichtlich wird der Nationalrat diese Differenz noch in der laufenden Session beraten, damit die Vorlage in den Schlussabstimmungen der dritten Sessionswoche verabschiedet werden kann.

 

Heute dauert der Zivildienst anderthalb mal so lang wie der Militärdienst. „Mein Vorstoss war für einige der Anlass, am Faktor 1,5 herumschrauben zu wollen“, hat EVP-Präsident Studer beobachtet. Doch das sei nie sein Anliegen gewesen: „Mir ging es nur um den Systemwechsel: weg von der aufwändigen Gewissensprüfung, hin zu einem einfachen Tatbeweis.“

 

Jetzt rückt die neue Lösung in Griffnähe: sie ist nicht nur effizienter und kostengünstiger, sondern wird auch der Natur der Sache besser gerecht, wie Studer betont:  „Die Zulassungskommission hat gute Arbeit geleistet. Dennoch ist es illusorisch mit einer Gewissensprüfung – und sei sie noch so ausgefeilt – einem Zivildienstwilligen und seinen Motiven gerecht werden zu wollen.“ Jetzt wird die Angelegenheit für alle Beteiligten einfacher – dank Heiner Studer und der EVP.

 

Zürich, den 18. September 2008/nh