Heute Dienstag und morgen Mittwoch beschäftigt sich der Nationalrat einmal mehr mit dem Verbandsbeschwerderecht. Die Volksinitiative der Zürcher FDP und weitere parlamentarische Vorstösse nehmen dieses bewährte, effiziente und von den Stimmberechtigten wiederholt bestätigte Instrument erneut unter Beschuss. Weshalb nur diese blinde Wut auf das Verbandsbeschwerderecht?
EVP-Parteipräsident und Nationalrat Ruedi Aeschbacher stellt fest: „Das Verbandsbeschwerderecht ist ein kostengünstiges und effizientes Instrument zur Durchsetzung des Umweltrechts. Schafft man es ab oder schwächt man es wie vorgesehen, kommt die Umwelt unter die Räder.“ Und EVP-Nationalrat Walter Donzé hat als Kommissionssprecher heute morgen im Rat daran erinnert, dass das Verbandsbeschwerderecht mit der parlamentarischen Initiative Hofmann erst im letzten Dezember überarbeitet worden und ein neuerlicher Eingriff völlig unnötig ist.
Für Ruedi Aeschbacher krankt die FDP-Initiative ganz grundsätzlich an der Fehlüberlegung, dass sich das Stimmvolk in den Kantonen und Gemeinden einfach über bestehende Gesetze des Bundes hinwegsetzen können soll. „Wer solch fragwürdige Initiativen einreicht, kann nicht erwarten, dass das Parlament einen Rückzug mit einem Gegenvorschlag zur Gesichtswahrung abfedert.“
Die EVP lehnt aus den erwähnten Gründen ein neuerliches Herumflicken am bewährten Verbandsbeschwerderecht entschieden ab. Sollte die FDP zur Einsicht kommen und ihre Initiative zurückziehen, ist das umso besser. Sollte sie das nicht tun, ist es auch nicht schlecht, wenn ein Volksentscheid den dauernden Angriffen auf ein kostengünstiges und effizientes Instrument zur Durchsetzung des Umweltrechtes endlich einmal ein Ende setzen kann. Noch einmal Ruedi Aeschbacher: „Es wird höchste Zeit, dass die Attacken auf das Verbandsbeschwerderecht endlich aufhören.“
Allfällige Probleme mit dem Verbandsbeschwerderecht liegen nicht an der Handhabung durch die beschwerdeberechtigten Organisationen, sondern in der unkorrekten Rechtsanwendung durch die Bewilligungsbehörden, den zu langen Verfahrensdauern bei Behörden, Beschwerdeinstanzen und Gerichten, aber auch der mangelhaften Koordination im Raumplanungsrecht und zwischen diesem und dem Umweltrecht. Es sei auch nochmals mit Nachdruck daran erinnert, dass die von den Umweltorganisationen eingereichten Beschwerden in über zwei Dritteln aller Fälle von den Gerichten als berechtigt erkannt worden sind und dazu gedient haben, rechtsmässige Zustände durchzusetzen. Während demgegenüber die grosse Flut baurechtlicher Einsprachen und Rekurse nur gerade in rund zehn Prozent aller Fälle berechtigt und erfolgreich sind.
Die EVP ist der Ansicht, dass es von jenen bürgerlichen Politikern und Heisssporn ehrlicher und transparenter wäre, wenn sie dazu stehen würden, dass sie weniger Umweltqualität, weniger Nachhaltigkeit, weniger Rücksichtnahme auf Umwelt und Natur wollen. Sie hätten dann konsequenterweise nicht die Mittel zur Durchsetzung eines bestehenden Gesetzes und damit den korrekten Rechtsvollzug zu schwächen, sondern das Umweltgesetz so zu ändern, dass dieses nur noch einen wesentlich tieferen Umweltstandard verlangen würde. Da aber würde das Volk nicht mitmachen. Und deshalb wird jetzt schlitzohrig über eine Schwächung des Vollzugs das gleiche Ziel angestrebt.
Zürich, den 11. März 2008/nh