Geht es nach dem Willen des Bundesrates, wird das Steueramt künftig die geschuldete Steuer eines Ehepaares mit dem Betrag vergleichen, den die Eheleute als Ledige bezahlen müssten. Anschliessend wird der niedrigere der beiden Beträge in Rechnung gestellt.
Die EVP würdigt positiv, dass damit die Heiratsstrafe vollständig beseitigt ist. Zweitens übt dieses Modell im Gegensatz zur aktuellen Situation oder auch der Individualbesteuerung keinen Einfluss auf die Wahl eines bestimmten Lebens- oder Familienmodells aus. Auch mit der Finanzierung der Steuerreform mittels Verzicht auf den Ausgleich der kalten Progression kann die EVP gut leben. Negativ ist hingegen der erhöhte Aufwand der kantonalen Steuerverwaltungen zu werten. Die EVP geht jedoch davon aus, dass dieser sich nach einer Einführungsphase im Rahmen halten wird. Weiter bleibt die Ehestrafe bei der AHV unverändert bestehen: Ehepaare erhalten maximal das Anderthalbfache einer Maximalrente, Konkubinatspaare eine doppelte Rente.
Die EVP wird sich im laufenden Vernehmlassungsverfahren detaillierter zur Vorlage äussern.