Aus Sicht der EVP Schweiz ist das für den 19. Mai zur Abstimmung vorliegende Bundesgesetz zur Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) ein Kompromiss, dem sie zustimmen kann. Er ermöglicht es, international nicht mehr akzeptierte Steuerprivilegien in der Unternehmensbesteuerung abzuschaffen und ist somit ein Schritt hin zu internationaler und nationaler Steuergerechtigkeit.
Deutliche Verbesserungen
Gegenüber der vom Volk abgelehnten Unternehmenssteuerreform III (USR III) wurde die neue Vorlage deutlich nachgebessert. Der nicht akzeptable Zinsabzug für Eigenkapital entfällt. Zudem werden die Dividenden beim Bund künftig wenigstens zu 70 Prozent (vorher 50%) und in den Kantonen zu mindestens 50% (bisher ohne Minimum) besteuert.
Reform der Altersvorsorge nicht vom Tisch
Nach der Ablehnung der USR III hatten die Abstimmungssieger eine «soziale Kompensation» für die steuerlichen Ausfälle gefordert. Die nationalen Räte haben sich darauf geeinigt, eine Zusatzfinanzierung für die AHV im Umfang der Steuerausfälle zu gewähren, finanziert – zumindest teilweise – durch die Wirtschaft. Diese zusätzliche Finanzierung der AHV ist zwar dringend notwendig. Die grundlegenden Reformen der Altersvorsorge sind damit jedoch nicht vom Tisch.
Der Parteivorstand der EVP Schweiz hat aus diesen Gründen in seiner letzten Sitzung die Ja-Parole für die AHV-Steuervorlage beschlossen.
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