Die Erbschaftssteuerreform ist international konkurrenzfähig

Die Erbschaftssteuerreform ist international konkurrenzfähig

Laut heutiger Mitteilung der Bundeskanzlei ist die Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“ mit 110‘205 Unterschriften zustande gekommen. Damit werden die Stimmberechtigten über den Vorschlag von EVP, SP und Gewerkschaften für eine moderate und gerechte Erbschaftssteuer abstimmen können.

Die Bundeskanzlei hat heute mitgeteilt, dass die Initiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“ von EVP, SP, Gewerkschaften und Grünen mit 110‘205 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist. Damit steht fest, dass die Stimmberechtigen über eine moderate und gerechte Erbschaftssteuer auf Bundesebene werden abstimmen können. Das Initiativkomitee erwartet nun vom Bundesrat die Erarbeitung und Vorlage einer seriösen Botschaft, welche aufzeigt, dass die vorgeschlagene Erbschaftssteuer im internationalen Vergleich absolut konkurrenzfähig ist.

 

Bereits kursieren zahlreiche, falsche Vorstellungen über die Initiative und ihre Folgen, welche das Initiativkomitee bei dieser Gelegenheit richtigstellen und entkräften will:

  • Erbschaften bis 2 Millionen Franken werden nicht besteuert. Mit dem hohen Freibetrag werden kleine und mittlere Vermögen bewusst ausgeklammert. Der Mittelstand wird nicht belastet.
  • Der Steuersatz von 20% (nur auf jenem Teil des Nachlasses, der 2 Millionen übersteigt!) ist absolut konkurrenzfähig. Die Gesamtsteuerbelastung in der Schweiz bleibt im internationalen Vergleich tief.
  • Für Unternehmen und Landwirtschaftsbetriebe sind erhebliche Ermässigungen vorgesehen, damit ihre Weiterführung nicht gefährdet wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben.   
  • Mit der Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer werden die kantonalen Schenkungs- und Erbschaftssteuern aufgehoben.
  • Zuwendungen an den Ehepartner und an gemeinnützige Institutionen sind steuerfrei. Geschenke von 20‘000 Franken pro beschenkte Person und Jahr werden ebenfalls nicht besteuert.
  • Die Initiative verlangt, dass 2/3 der Steuereinnahmen zweckgebunden an die AHV gehen. Sie sichert der AHV damit zusätzliche Einnahmen, welche diese mittelfristig benötigen wird. Sie leistet damit einen Beitrag zur Finanzierung der AHV. Wie die Einnahmen innerhalb der AHV verwendet werden, ist nicht Gegenstand der Initiative.

Das Initiativkomitee lehnt jede Panikmache und Angstmacherei vor einem angeblichen Verlust des Steuersubstrates und allfälligen Wegzügen vermögender Steuerzahler als populistisch, überzogen und unseriös ab. Die Steuerbelastung ist nur einer von vielen Faktoren, weshalb sich ein Unternehmen oder eine Person für einen Sitz in der Schweiz entscheidet. Ebenso wichtig sind die Leistungen, welche mit diesen Steuern erbracht werden. Wer sich im Steuerwettbewerb immer nur am nächsttieferen Steuersatz orientiert, verbaut sich jede Gestaltungsmöglichkeit für die Zukunft.

 

Die Initiative hat eine sorgfältige Behandlung durch das Parlament verdient. Es geht nicht an, in Missachtung der parlamentarischen Instrumente und Rechte vom Bundesrat überstürzt eine Abstimmung zu verlangen.

 

Bern, den 14. März 2013/nh