Seit Wochen schon wird in der Öffentlichkeit über den Swissfirst-Skandal debattiert. Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit steht das unethische Verhalten eines Banken-Chefs und verschiedener Pensionskassenverwalter. Gefordert werden nun striktere staatliche Kontrollen der Pensionskassen oder eine Offenlegungspflicht für Vermögen von Pensionskassenverwaltern.
Dieser Mechanismus ist typisch für unseren Rechtsstaat: sobald irgendwo ein persönliches Fehlverhalten aufgedeckt wird, ruft man nach gesetzlichen Massnahmen, die ein solches Verhalten künftig sanktionieren sollen. Im Prinzip ist dagegen nichts einzuwenden, denn der Mensch muss vor sich selbst geschützt werden. Gleichzeitig aber wird die Freiheit des Einzelnen mehr und mehr eingeengt. Darunter zu leiden haben jene, die sich nie etwas zu Schulden kommen liessen. So auch die Mehrheit der Pensionskassenverwalter, die sich korrekt verhalten und ihre Aufgabe
zum Wohle ihrer Versicherten erfüllen. Anstatt mehr gesetzliche Einschränkungen zu fordern, müsste vielmehr die Reflexion des eigenen Verhaltens in den Vordergrund rücken. Dazu könnte die Passage des «Vater unser»-Gebets dienen: «Führe uns nicht in Versuchung, sondern erlöse uns von dem Bösen». Würden wir uns täglich im Sinne dieser Bitte verhalten, könnten wir uns den Grossteil unsere Gesetze sparen.
Joel Blunier
Generalsekretär der EVP Schweiz