In Zürich bewegt die Ausweisung der Familie Comagic nach wie vor die Gemüter. Zwar ist unbestritten, dass die Mutter den Rechtsstaat nicht nur ausgenutzt, sondern auch zu übertölpeln versucht hat, indem sich die Eltern den Aufenthalt mit Scheinehen erschlichen haben. Durch die Ausweisung der Familie werden jetzt aber vor allem die unschuldigen Zwillingstöchter bestraft, welche ihr soziales Umfeld in der Schweiz und Aussicht auf eine Lehrstelle haben.
Im Kantonsrat hat die EVP heute morgen in einer Fraktionserklärung kritisiert, dass die Kinder nun die Fehler der Eltern ausbaden müssen. Sie verlangt, dass den Töchtern die Aufenthaltsbewilligung vorerst bis zum Lehrabschluss erteilt wird. Die Mutter soll ebenfalls befristet bis zur Volljährigkeit der Kinder bleiben können, damit die Betreuung der Zwillinge gewährleistet ist. Danach ist die Ausweisung zu vollziehen. Denn es könne nicht sein, dass belohnt werde, wer den Staat betrogen hat.
Grundproblem sind aber die oft überlangen Verfahren, die dazu führen können, dass eine Ausweisung menschlich gar nicht mehr vertretbar ist, wie EVP-Nationalrat Ruedi Aeschbacher (ZH) bemängelt. Wenn die Asylverfahren bis zum rechtskräftigen Negativentscheid und dem Vollzug der Ausweisung viele Jahre dauern würden, ergäben sich zweierlei Probleme: erstens hätten sich die Betroffenen während der vieljährigen Verfahrensdauer in der Schweiz integriert, in noch stärkerem Mass deren Kinder. Wenn dann die Ausweisung vollzogen werden soll, würden die zuständigen Behörden zweitens unter einen enormen Druck der Bevölkerung und auch der Medien geraten. „Unter diesem Druck haben sie dann oft nur die Wahl, das Gesetz korrekt zu vollziehen und damit als völlig hartherzig und unmenschlich betrachtet zu werden“, beobachtet Aeschbacher. „Oder sie beugen sich dem Druck, verzichten auf einen korrekten Rechtsvollzug, höhlen dadurch die rechtsstaatliche Ordnung aus und behandeln sich korrekt verhaltende Asylbewerber schlechter als solche, die mit illegalen Mitteln einen langen Aufenthalt in der Schweiz zu erschleichen versuchen.“
Aeschbacher ist überzeugt, dass mit einer massiven Beschleunigung der Verfahren diese Probleme zum Vorteil aller Beteiligten massgeblich entschärft werden könnten und fragt den Bundesrat mittels Interpellation, ob dieser a) diese Einschätzung teile und ob er b) Möglichkeiten sehe, um die Verfahren erheblich schneller abzuwickeln und bereit sei, diese umzusetzen.
Zürich, den 16. März 2009/nh