Arbeitswille muss sich lohnen

Die EVP begrüsst die vorgeschlagene Revision des Unfallversicherungsgesetzes grundsätzlich. Entscheidend ist aber, dass durchgängig Anreize bestehen, die Erwerbsfähigkeit weiter zu erhöhen. Es braucht deshalb Korrekturen bei der UVG-Komplementärrente und die bisherige 10%-Rente muss unbedingt beibehalten werden.

In ihrer Vernehmlassungsantwort begrüsst es die EVP, dass die Suva gemäss Gesetzesentwurf ihren Status als öffentlich-rechtliche Anstalt mit einem ihr fest zugewiesenen Tätigkeitsbereich behalten soll. Es soll der Suva aber möglich sein, neue Aufgaben zu übernehmen, insbesondere im Aktiven-/Passiven-Management für Dritte.Die Oberaufsicht über die Suva soll beim Bund zu liegen kommen.

 

Als langfristige Zielsetzung hält die EVP fest, dass sich die Leistungen und Verfahren von Krankenkassen, Invaliden- und Unfallversicherung langfristig angleichen sollen. Nur so kann verhindert werden, dass die Fälle von einer Versicherung zur anderen hin und hergeschoben werden oder die eine Versicherung versucht, die andere auszuspielen.

 

Bezüglich einzelner strittiger Punkte ist die EVP der Ansicht, dass die Versicherungsleistungen auch bei einem Grossereignis voll erbracht werden. Entweder muss eine ausreichende Rückversicherung realisiert werden oder aber der Bund muss dieses Risiko abdecken.

 

Weiter ist die EVP unbedingt für die Beibehaltung der bisherigen 10%-Rente. Muss ein Verunfallter nur knapp 10% Erwerbseinbusse auf sich nehmen, ist er eher bereit dies zu akzeptieren. Muss er hingegen fast 20% Erwerbseinbusse auf sich nehmen bis er eine Rente erhält, dann wird er alles versuchen, um sich gewissermassen in die 20%-Rente retten zu können.

 

Schliesslich muss die UVG-Komplementärrente so ausgestaltet werden, dass sich zusätzliche Erwerbsfähigkeitsverbesserungen grundsätzlich immer lohnen. Heute ist das nicht immer der Fall. So erhält ein junger verunfallter Familienvater, 50% erwerbsunfähig, maximal 90 % des früheren Lohnes durch IV-Renten und eine UVG-Komplementärrente. Daneben kann er noch 50% Lohn hinzuverdienen, sodass er zusammen auf 140% des früheren Lohnes kommt. In dieser Situation ist es für den Versicherten nicht interessant, seine Erwerbsfähigkeit zu verbessern, weil er dabei finanziell immer nur verlieren wird. Es ist entscheidend, dass durchgängig Anreize zur Erhöhung der Erwerbsfähigkeit bestehen.

 

Zürich, den 7. März 2007/nh