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Newsartikel

Nein zu Asyl- und Ausländergesetz

Heute Sams­tag haben die Dele­gier­ten der EVP Schweiz in Aarau über Asyl- und Aus­län­der­ge­setz befun­den. Beide Vor­la­gen wur­den nach inten­si­ver Dis­kus­sion schliess­lich abge­lehnt.

Um im nahen­den Abstim­mungs­kampf früh­zei­tig über eine Parole zu ver­fü­gen, hat die EVP Schweiz die ursprüng­lich auf Ende August ange­setzte Dele­gier­ten­ver­samm­lung auf heute Sams­tag vor­ver­scho­ben. Erfreu­li­cher­weise konn­ten für die fach­li­che Prä­sen­ta­tion die bei­den best­mög­li­chen Refe­ren­ten gewon­nen wer­den: Dr. Edu­ard Gnesa, Direk­tor des Bun­des­am­tes für Migra­tion, warb um Zustim­mung zu den bei­den Vor­la­gen; Jürg Scher­ten­leib, Lei­ter Pro­tec­tion bei der Schwei­ze­ri­schen Flücht­lings­hilfe legte die Gründe für eine Ableh­nung der revi­dier­ten Asyl- und Aus­län­der­ge­setz­ge­bung dar.<?xml:namespace pre­fix = o ns = "urn:schemas-microsoft-com:office:office" />

 

Laut Gnesa wolle das neue Asyl­ge­setz Ver­folg­ten Schutz gewäh­ren und Miss­bräu­che ver­hin­dern. Ver­schär­fun­gen wie die höhe­ren Hür­den bei den vor­zu­le­gen­den Papie­ren oder die ver­län­gerte Beu­ge­haft stün­den auch Ver­bes­se­run­gen wie die neue Här­te­fall­re­ge­lung oder das Prin­zip der vor­läu­fi­gen Auf­nahme gegen­über. Für Jürg Scher­ten­leib ist das Asyl­ge­setz inak­zep­ta­bel, weil mit dem Nicht­ein­tre­ten bei feh­len­den Papie­ren viele Ver­folgte von vorn­her­ein vom Asyl­ver­fah­ren aus­ge­schlos­sen wür­den: Wer ver­folgt ist, hat oft keine Papiere. Zwei­tens gefährde die <?xml:namespace pre­fix = st1 ns = "urn:schemas-microsoft-com:office:smarttags" />Kontaktaufnahme mit dem Her­kunfts­land vor dem Abschluss des Ver­fah­rens die Ange­hö­ri­gen tat­säch­lich Ver­folg­ter. Drit­tens könne der Sozi­al­hil­festopp ohne Aus­nah­men für beson­ders Ver­letz­li­che wie Schwan­gere oder Kin­der auf alle Abge­wie­se­nen aus­ge­wei­tet wer­den. Schliess­lich sei die geplante Ver­schär­fung der Zwangs­mass­nah­men völ­ker­rechts­wid­rig, unver­hält­nis­mäs­sig, damit ver­fas­sungs­wid­rig, teuer und wenig zweck­mäs­sig.

 

Im Anschluss an die bei­den fach­li­chen Refe­ren­ten leg­ten die bei­den EVP-Nationalräte Wal­ter Donzé und Hei­ner Stu­der dar, wes­halb sie die bei­den Gesetze beja­hen, bezie­hungs­weise ableh­nen. Wal­ter Donzé unter­strich, dass die neuen Gesetze nicht alle Pro­bleme lösen könn­ten. Wirt­schaft­li­che Hilfe sei nicht Auf­gabe der Asyl- und Aus­län­der­ge­setz­ge­bung, hier müsse die Ent­wick­lungs­hilfe ein­set­zen. Deren Erhö­hung werde man bei der Rech­ten ein­for­dern, schliess­lich hätte diese in der Debatte immer wie­der gesagt, man würde den Men­schen bes­ser in ihrem Hei­mat­land hel­fen. Für Donzé über­wie­gen die Vor­teile der bei­den Gesetze mit der vor­läu­fi­gen Auf­nahme, der neuen Här­te­fall­re­ge­lung und der Mög­lich­keit, auch nicht­staat­li­che Ver­fol­gung anzu­er­ken­nen.

 

Für Hei­ner Stu­der ste­hen drei Kri­tik­punkte am Asyl­ge­setz im Vor­der­grund: Das neue Gesetz hätte ers­tens zur Folge, dass auf Asyl­ge­su­che nicht ein­ge­tre­ten wird, wenn die Asyl­su­chen­den den Behör­den nicht inner­halb von 48 Stun­den nach der Ein­rei­chung des Gesuchs Reise- oder Iden­ti­täts­pa­piere abge­ben. Gerade Ver­folgte hät­ten aber oft keine Papiere und diese Frist rei­che zur Beschaf­fung unmög­lich aus, führte Stu­der in Aarau aus. Zwei­tens wehrt sich Stu­der gegen die vor­ge­se­hene Ein­füh­rung einer Aus­schaf­fungs­haft für Jugend­li­che. Und drit­tens sei mit der huma­ni­tä­ren Auf­nahme das Herz­stück der noch von Ruth Metz­ler geplan­ten Revi­sion nicht ins Gesetz auf­ge­nom­men wor­den.

 

Nach aus­führ­li­cher Dis­kus­sion taxier­ten die Dele­gier­ten der EVP Schweiz die geplante Ände­rung der Asyl- und Aus­län­der­ge­setz­ge­bung schliess­lich als zu restrik­tiv und zu wenig pra­xis­taug­lich. Obwohl die Voll­zugs­pro­bleme des aktu­el­len Sys­tems ange­gan­gen wer­den müs­sen, will die EVP nicht, dass die Schwächs­ten der Schwa­chen unter neuen Ver­schär­fun­gen zu lei­den haben. Die Dele­gier­ten der EVP Schweiz fass­ten sowohl zum Ausländer- (57 zu 38 Stim­men) wie auch zum Asyl­ge­setz (61 zu 36 Stim­men) die NEIN-Parole. Ein Antrag auf Stimm­frei­gabe wurde bei bei­den Geset­zen abge­lehnt.

 

Zürich, den 12. Juni 2006/nh