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Unmenschlich und teuer: Ständerat lehnt Lösung für Nothilfebeziehende ab

Symbolbild

Der Stän­de­rat lehnt eine ein­ma­lige huma­ni­täre und wirt­schaft­li­che Lösung für die rund 2600 Lang­zeit­blei­ben­den ab, die im Not­hil­fe­sys­tem des alten Asyl­rechts fest­ste­cken. Der Natio­nal­rat hatte der ent­spre­chen­den EVP-Motion Streiff-Gugger noch zuge­stimmt. Diese abge­lehn­ten Asyl-suchenden kön­nen aus ver­schie­de­nen Grün­den nicht in ihre Hei­mat zurück. Hier in Schweiz ste­cken sie in einer Sack­gasse: Sie dür­fen nicht arbei­ten, haben kei­ner­lei Per­spek­tive und vege­tie­ren seit Jah­ren mit 8-12 Fran­ken Not­hilfe pro Tag in iso­lier­ten Not­un­ter­künf­ten. Drei­vier­tel von ihnen lei­den an meh­re­ren psy­chi­schen Erkran­kun­gen. Die Kos­ten für die Kan­tone über­stei­gen monat­lich die Mil­lio­nen­grenze. Die EVP plant nun einen erneu­ten Vor­stoss, der klä­ren soll, wie der Bun­des­rat das Pro­blem end­gül­tig lösen will.

Die Motion hatte gefor­dert, den Auf­ent­halts­sta­tus für diese zah­len­mäs­sig abge­grenzte Per­so­nen­gruppe in einer ein­ma­li­gen huma­ni­tä­ren Aktion unter klar defi­nier­ten Bedin­gun­gen dau­er­haft zu regeln. Ziel war es, die Betrof­fe­nen wie­der in den Arbeits­markt zu inte­grie­ren. Damit hätte man nicht zuletzt die erheb­li­chen Kos­ten für Bund, Kan­tone und Gemein­den sen­ken kön­nen. Allein in den Jah­ren 2008 bis 2021 sum­mier­ten sich diese auf mehr als 760 Mil­lio­nen Fran­ken. Vor­sich­tige Schät­zun­gen gin­gen von einem Spar­po­ten­zial von 22,6 Mil­lio­nen Fran­ken pro Jahr für die Kan­tone aus.

«Es frus­triert und hin­ter­lässt ein Gefühl der Ohn­macht: Aus­ge­rech­net der Stän­de­rat als Kan­tons­ver­tre­tung stimmt gegen seine eigene kan­to­nale Direk­to­ren­kon­fe­renz. Er ver­wei­gert eine prag­ma­ti­sche Lösung, die Bund, Kan­to­nen und Gemein­den - und damit den Steu­er­zah­len­den - monat­li­che Kos­ten in Mil­lio­nen­höhe erspart hätte.»
Natio­nal­rat Nik Gug­ger, ZH

Lang­zeit­blei­bende, dar­un­ter viele Fami­lien mit Kin­dern, sind Per­so­nen, die noch im alten Asyl­recht einen nega­ti­ven Asy­l­ent­scheid erhal­ten haben, jedoch auf Dauer nicht in ihre Län­der zurück­keh­ren kön­nen. Ihre Län­der ver­wei­gern z.B. Zwangs­rück­füh­run­gen. Andere Staa­ten wei­gern sich, die Geflüch­te­ten wie­der ein­rei­sen zu las­sen oder ihnen die nöti­gen Rei­se­do­ku­mente aus­zu­stel­len. Das gilt etwa für tibe­ti­sche Asyl­su­chende aus Indien oder Nepal.

Sack­gasse ohne Per­spek­tive

Sol­che Situa­tio­nen des Lang­zeit­be­zugs im Not­hil­fe­sys­tem sind gemäss einem Bericht der eid­ge­nös­si­schen Migra­ti­ons­kom­mis­sion gar nicht vor­ge­se­hen. Die abschre­ckende Wir­kung der Not­hilfe funk­tio­niert hier nicht, da die Betrof­fe­nen auf Dauer nicht zurück­keh­ren kön­nen. Bei die­sen Lang­zeit­blei­ben­den ist das Nothilfe-Regime zu einer Sack­gasse gewor­den, zu einem struk­tu­rel­len, end­lo­sen Unrecht.

«Wir wol­len Arbeit statt Für­sorge und eine humane Behand­lung die­ser Men­schen. Unsere vom Natio­nal­rat bereits ange­nom­mene Lösung hätte den Betrof­fe­nen ein men­schen­wür­di­ges Leben ermög­licht sowie ihnen per­sön­lich und beruf­lich end­lich wie­der eine Per­spek­tive gege­ben.»
Natio­nal­rat Nik Gug­ger, ZH

Es bedarf drin­gend und rasch einer Lösung. Des­halb plant die EVP nun einen Vor­stoss, der den Bun­des­rat klä­ren lässt, wie die end­gül­tige Lösung für die­ses men­schen­un­wür­dige Pro­blem aus­se­hen soll.
 

Kon­takt:
Nik Gug­ger, Vize­prä­si­dent EVP Schweiz und Natio­nal­rat: 079 385 35 35
François Bach­mann, Vize­prä­si­dent EVP Schweiz (Roman­die): 079 668 69 46
Roman Rutz, Gene­ral­se­kre­tär EVP Schweiz: 078 683 56 05
Dirk Mei­sel, Lei­ter Kom­mu­ni­ka­tion EVP Schweiz: 079 193 12 70