Ständerat hebelt Verbandsbeschwerderecht aus

Der Stän­de­rat hat ges­tern und heute auf Grund eines Vor­stos­ses von Stän­de­rat Hans Hof­mann (SVP, ZH) die rechts­kon­forme Durch­set­zung des Umwelt­rechts geschwächt. Die Evan­ge­li­sche Volks­par­tei der Schweiz (EVP) ist darob in hohem Masse irri­tiert und ent­täuscht.

Offen­bar haben in der sonst so beson­ne­nen „cham­bre de réflé­xion" die Emo­tio­nen, die nun wäh­rend Jah­ren gegen das Ver­bands­be­schwer­de­recht sys­te­ma­tisch und gezielt geschürt wor­den sind, dem Stän­de­rat die Wahr­neh­mung der tat­säch­li­chen Fak­ten und den küh­len Ver­stand ver­ne­belt.

 

Wie sonst wäre es zu erklä­ren, dass die bür­ger­li­che Mehr­heit im Stän­de­rat offen­bar völ­lig über­sieht, dass das Ver­bands­be­schwer­de­recht ein äus­serst kos­ten­güns­ti­ges und auch effi­zi­en­tes Instru­ment zur Durch­set­zung des Umwelt­rechts ist? Des Umwelt­rechts übri­gens, wel­ches sei­ner­zeit unter mass­geb­li­cher Betei­li­gung von CVP und FDP geschaf­fen wor­den ist. Wie sonst hätte die Stän­de­rats­mehr­heit ver­ges­sen kön­nen, dass die Pro­bleme um das Ver­bands­be­schwer­de­recht, von eini­gen weni­gen ganz sin­gu­lä­ren Fäl­len abge­se­hen, nicht in der Hand­ha­bung durch die beschwer­de­be­rech­tig­ten Orga­ni­sa­tio­nen lie­gen, son­dern in ande­ren Grün­den: bei unkor­rek­ter Rechts­an­wen­dung durch die Bewil­li­gungs­be­hör­den, bei viel zu lan­gen Ver­fah­rens­dau­ern der zustän­di­gen Behör­den, Beschwer­de­in­stan­zen und Gerichte, aber auch bei der man­gel­haf­ten Koor­di­na­tion im Raum­pla­nungs­recht und zwi­schen die­sem und dem Umwelt­recht.

 

Und wie sonst hätte die Stän­de­rats­mehr­heit aus­blen­den kön­nen, dass die von den Umwelt­or­ga­ni­sa­tio­nen ein­ge­reich­ten Beschwer­den in über zwei Drit­teln aller Fälle von den Gerich­ten als berech­tigt erkannt wor­den sind und dazu gedient haben, rechts­mäs­sige Zustände durch­zu­set­zen. Wäh­rend dem­ge­gen­über die grosse Flut bau­recht­li­cher Ein­spra­chen und Rekurse nur gerade in rund zehn Pro­zent aller Fälle berech­tigt und erfolg­reich sind.

 

Die EVP hält dafür, dass es von jenen bür­ger­li­chen Poli­ti­kern und Heiss­sporn ehr­li­cher und trans­pa­ren­ter wäre, wenn sie dazu ste­hen wür­den, dass wie weni­ger Umwelt­qua­li­tät, weni­ger Nach­hal­tig­keit, weni­ger Rück­sicht­nahme auf Umwelt und Natur wol­len. Sie hät­ten dann kon­se­quen­ter­weise nicht die Mit­tel zur Durch­set­zung eines beste­hen­den Geset­zes und damit den kor­rek­ten Rechts­voll­zug zu schwä­chen, son­dern das Umwelt­ge­setz so zu ändern, dass die­ses nur noch einen wesent­lich tie­fe­ren Umwelt­stan­dart ver­lan­gen würde. Da aber würde das Volk nicht mit­ma­chen. Und des­halb wird jetzt schlitz­oh­rig über eine Schwä­chung des Voll­zugs das glei­che Ziel ange­strebt.

 

Die EVP erwar­tet vom Natio­nal­rat, dass die­ser die not­wen­di­gen Kor­rek­tu­ren anbrin­gen wird. Sollte auch hier eine rechts­bür­ger­li­che, antio­eko­lo­gi­sche Mehr­heit den Kopf ver­lie­ren, würde die EVP alles daran set­zen, dass das Volk das letzte Wort spre­chen könnte.

 

Zürich, 7. Okto­ber 2005/rae