Schwulen-Broschüre zur Prävention ungeeignet

Laut Unter­su­chungs­rich­ter liege mit dem Ver­sand der Bro­schüre „Selbst­ver­ständ­lich“ zwar keine straf­bare Hand­lung sei­tens der AIDS-Hilfe Bern vor. Aller­dings sei die Bro­schüre für Präventions­zwecke nur teil­weise geeig­net und ritze den in der Gesetz­ge­bung streng umge­setz­ten Jugend­schutz. Die EVP Schweiz hat des­halb die AIDS-Hilfe auf­ge­for­dert, von wei­te­ren Ver­tei­l­ak­tio­nen abzu­se­hen und die Bro­schüre aus dem Ange­bot zu neh­men.

In sei­ner der EVP Schweiz vor­lie­gen­den Begrün­dung kommt der zustän­dige Unter­su­chungs­rich­ter zum Schluss, dass zwar keine straf­bare Hand­lung vor­liege und des­halb kein Straf­ver­fah­ren gegen die AIDS<?xml:namespace pre­fix = st1 ns = "urn:schemas-microsoft-com:office:smarttags" />-Hilfe Bern zu eröff­nen sei. Aller­dings werde die „Sexua­li­tät auf eine Art dar­ge­stellt, wie sie wohl kaum in einer Auf­klä­rungs­bro­schüre dar­ge­stellt wer­den sollte.“ Es werde ein Leistungs- und Erfolgs­druck erzeugt, der in einer Auf­klä­rungs­bro­schüre fehl am Platz sei. All­ge­mein könne Auf­klä­rung auf weni­ger pro­vo­ka­tive bzw. pri­mi­tive Art und Weise erfol­gen und es werde eine „unnö­tig pri­mi­tive und vul­gäre Spra­che“ ver­wen­det. Man könne sich des Ein­drucks nicht erweh­ren, „dass gewisse gegen­über der vor­herr­schen­den Gesell­schafts­an­schau­ung libe­ra­lere Sexu­al­vor­stel­lun­gen der Auto­ren in die Bro­schüre ein­ge­flos­sen“ seien. Mit gewis­sen Dar­stel­lun­gen seien die Her­aus­ge­ber der Bro­schüre übers Ziel hin­aus­ge­schos­sen. So grenze die Angabe der Öff­nungs­zei­ten zweier Nacht­clubs gera­dezu an Wer­bung, wel­che sich mit den ver­folg­ten prä­ven­ti­ven Zie­len nicht erklä­ren lasse. Ins­ge­samt werde der in der Gesetz­ge­bung streng umge­setzte Jugend­schutz geritzt.<?xml:namespace pre­fix = o ns = "urn:schemas-microsoft-com:office:office" />

 

Die prä­ven­ti­ven Bemü­hun­gen seien ins­ge­samt wenig über­zeu­gend, da sich die ver­mit­telte Bot­schaft dar­auf beschränke, ein Prä­ser­va­tiv zu benut­zen. Andere Prä­ven­ti­ons­an­sätze, wie eine gewisse Vor­sicht bei der Aus­wahl der Sexu­al­part­ner, wür­den völ­lig aus­ge­blen­det. Ebenso komme der Schutz der jugend­li­chen Adres­sa­ten vor der Gefahr des sexu­el­len Miss­brauchs zu kurz.

 

Diese Aus­füh­run­gen haben die EVP Schweiz in ihrer Ansicht bestärkt, dass die Bro­schüre „Selbst­ver­ständ­lich“ für Prä­ven­ti­ons­zwe­cke völ­lig unge­eig­net sei. Sie hat des­halb die AIDS-Hilfe in einem Schrei­ben auf­ge­for­dert, von wei­te­ren Ver­tei­l­ak­tio­nen abzu­se­hen und die Bro­schüre aus dem Ange­bot zu neh­men. Wei­ter erwar­tet die EVP Schweiz, dass die AIDS-Hilfe in Zukunft bes­ser prüft, mit wel­chen Auto­ren sie sol­che Bro­schü­ren erar­bei­tet und in wel­chem Stil sie schliess­lich daher­kom­men.

 

Zürich, den 22. August 2006/nh