In seiner der EVP Schweiz vorliegenden Begründung kommt der zuständige Untersuchungsrichter zum Schluss, dass zwar keine strafbare Handlung vorliege und deshalb kein Strafverfahren gegen die AIDS<?xml:namespace prefix = st1 ns = "urn:schemas-microsoft-com:office:smarttags" />-Hilfe Bern zu eröffnen sei. Allerdings werde die „Sexualität auf eine Art dargestellt, wie sie wohl kaum in einer Aufklärungsbroschüre dargestellt werden sollte.“ Es werde ein Leistungs- und Erfolgsdruck erzeugt, der in einer Aufklärungsbroschüre fehl am Platz sei. Allgemein könne Aufklärung auf weniger provokative bzw. primitive Art und Weise erfolgen und es werde eine „unnötig primitive und vulgäre Sprache“ verwendet. Man könne sich des Eindrucks nicht erwehren, „dass gewisse gegenüber der vorherrschenden Gesellschaftsanschauung liberalere Sexualvorstellungen der Autoren in die Broschüre eingeflossen“ seien. Mit gewissen Darstellungen seien die Herausgeber der Broschüre übers Ziel hinausgeschossen. So grenze die Angabe der Öffnungszeiten zweier Nachtclubs geradezu an Werbung, welche sich mit den verfolgten präventiven Zielen nicht erklären lasse. Insgesamt werde der in der Gesetzgebung streng umgesetzte Jugendschutz geritzt.<?xml:namespace prefix = o ns = "urn:schemas-microsoft-com:office:office" />
Die präventiven Bemühungen seien insgesamt wenig überzeugend, da sich die vermittelte Botschaft darauf beschränke, ein Präservativ zu benutzen. Andere Präventionsansätze, wie eine gewisse Vorsicht bei der Auswahl der Sexualpartner, würden völlig ausgeblendet. Ebenso komme der Schutz der jugendlichen Adressaten vor der Gefahr des sexuellen Missbrauchs zu kurz.
Diese Ausführungen haben die EVP Schweiz in ihrer Ansicht bestärkt, dass die Broschüre „Selbstverständlich“ für Präventionszwecke völlig ungeeignet sei. Sie hat deshalb die AIDS-Hilfe in einem Schreiben aufgefordert, von weiteren Verteilaktionen abzusehen und die Broschüre aus dem Angebot zu nehmen. Weiter erwartet die EVP Schweiz, dass die AIDS-Hilfe in Zukunft besser prüft, mit welchen Autoren sie solche Broschüren erarbeitet und in welchem Stil sie schliesslich daherkommen.
Zürich, den 22. August 2006/nh