Wie dem gestern veröffentlichten Schuldenbericht des Bundes zu entnehmen ist, betragen die Schulden der öffentlichen Hand (Bund, Kantone und Gemeinden) 239 Milliarden Franken. Insbesondere beim Bund sind die Schulden in den letzten 14 Jahren stark angestiegen – um 88 Milliarden Franken.
„Wir tun den nächsten Generationen keinen Gefallen, wenn wir dauernd auf Pump leben und mehr ausgeben als einnehmen“, meint Parteipräsident Ruedi Aeschbacher. Die zukünftigen Generationen dürfen in ihrer Entscheidungsfreiheit nicht weiter beschnitten werden. Die gegenwärtige Schuldenwirtschaft auf dem Buckel unserer Kinder und Kindeskinder ist weder gerecht noch nachhaltig, sondern in höchstem Masse unfair. Die EVP Schweiz fordert deshalb:
- Allfällige Rechnungsüberschüsse des Bundes, wie sie in diesem und den nächsten Jahren resultieren dürften, müssen vollumfänglich zur Schuldenreduktion verwendet werden.
- Die nächste Ausgabenverzichtsplanung hat die 7 Milliarden Schuldzinsen anzupeilen, die jährlich berappt werden müssen. Auf diese Ausgaben kann verzichtet werden, wenn die Schulden abgebaut werden. Dabei sind auch unkonventionelle Methoden zu prüfen: Wenn eine Generation Schulden macht, könnte sie dazu verpflichtet werden, mit geeigneten Massnahmen – notfalls auch temporären Steuererhöhungen (z.B. „Schuldenprozent“) – die Verschuldung abzubauen
- Schuldenabbau hat Vorrang vor Steuersenkungen.
- Neue Einnahmenquellen zugunsten des Schuldenabbaus könnten sein: eine moderate eidgenössische Erbschaftssteuer oder eine Kapitalgewinnsteuer.
- Ein gewisser Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen ist zwar sinnvoll, doch es braucht einen weitergehenden, finanziellen Ausgleich mit einer verbindlichen Bandbreite für die Steuerfüsse der Kantone. Ansonsten erodiert die Finanzierungsgrundlage der Kantone weiter.
- Die Schweiz braucht weitsichtige Finanzpolitikerinnen und –politiker. Wer Überschüsse zum Anlass für Steuersenkungen nimmt und Schulden zum Abbau der wiederkehrenden Ausgaben, handelt unredlich: es geht ihm nicht um die Gesundung der Staatsfinanzen, sondern um die Aushöhlung des Staates. Es gilt: Schuldenabbau nicht Staatsabbau!
Zürich, den 24. August 2006/nh/jb