Organspende: Schweigen ist nicht Zustimmung!

Der Natio­nal­rat debat­tiert heute über die Volks­in­itia­tive zur För­de­rung von Organ­spen­den sowie über den indi­rek­ten Gegen­vor­schlag durch eine Ände­rung des Trans­plan­ta­ti­ons­ge­set­zes. Die EVP-Ratsmitglieder aner­ken­nen zwar den dring­li­chen Mehr­be­darf an Spen­der­or­ga­nen. Die Wider­spruchs­lö­sung – auch eine erwei­terte – ist jedoch der fal­sche, ethisch frag­wür­dige Weg. Die EVP plä­diert für die Erklä­rungs­lö­sung. Diese will, dass mög­lichst alle Schwei­ze­rin­nen und Schwei­zer eine Wil­lens­er­klä­rung abge­ben und setzt damit am Kern des Pro­blems an: der feh­len­den Doku­men­ta­tion des Spen­der­wil­lens und dem gra­vie­ren­den Infor­ma­ti­ons­de­fi­zit der Bevöl­ke­rung.

Die EVP-Ratsmitglieder aner­ken­nen, dass es zwei­fel­los einen dring­li­chen Mehr­be­darf an Spen­der­or­ga­nen gibt. Doch die Wider­spruchs­lö­sung der Initia­tive ist der fal­sche Weg, um mehr Spen­de­rin­nen und Spen­der zu gewin­nen.

Schwei­gen ist nicht gleich Zustim­mung

Davon aus­zu­ge­hen, dass jeder, der sich nicht äus­sert, still­schwei­gend einer Organ­spende zustimmt, ist mehr als frag­wür­dig und unethisch. «Es kann doch nicht ein­fach das Schwei­gen als Zustim­mung gerech­net wer­den! Stel­len Sie sich mal vor, wenn wir das bei Volks­ab­stim­mun­gen so hand­ha­ben wür­den», hin­ter­fragt EVP-Nationalrätin Mari­anne Streiff den zugrunde lie­gen­den Ansatz der Wider­spruchs­lö­sung – zumal bis­lang inter­na­tio­nal nicht ein­mal wis­sen­schaft­lich belegt wer­den konnte, dass die Wider­spruchs­re­ge­lung zu mehr Organ­spen­den nach dem Tod führt als die Zustim­mungs­lö­sung.

Erklä­rungs­lö­sung setzt am eigent­li­chen Pro­blem an

Das eigent­li­che Pro­blem liegt Umfra­gen zufolge nicht an der feh­len­den Bereit­schaft der Schwei­zer Bevöl­ke­rung zur Organ­spende. Was fehlt, ist die Doku­men­ta­tion die­ses Spen­der­wil­lens sowie fun­dierte Infor­ma­tion und Aus­ein­an­der­set­zung der Men­schen mit der Organ­spende nach dem Tod. Die EVP-Ratsmitglieder set­zen sich des­halb für das Erklä­rungs­mo­dell der natio­na­len Ethik­kom­mis­sion ein (Min­der­heits­an­trag im indi­rek­ten Gegen­ent­wurf): Der Bund soll sicher­stel­len, dass Schwei­ze­rin­nen und Schwei­zer eine Wil­lens­er­klä­rung abge­ben, ob sie einer Organ­spende zustim­men, ihr wider­spre­chen oder sich nicht dazu äus­sern wol­len. «Damit wah­ren wir das Recht auf Selbst­be­stim­mung und ent­las­ten die Ange­hö­ri­gen. Wir schaf­fen Ver­trauen, dass alle ihren Wil­len kund­tun konn­ten und die­ser respek­tiert wird. Und Ver­trauen legt die Basis für mehr Spen­den­wil­lige», ist EVP-Nationalrätin Mari­anne Streiff über­zeugt.

Kon­takt:

Mari­anne Streiff, Par­tei­prä­si­den­tin und Natio­nal­rä­tin: 079 664 74 57
François Bach­mann, Vize­prä­si­dent (Roman­die): 079 668 69 46
Roman Rutz, Gene­ral­se­kre­tär: 078 683 56 05
Dirk Mei­sel, Lei­ter Kom­mu­ni­ka­tion: 079 193 12 70