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Nationalrat nimmt EVP-Motion zur Arbeitsausbeutung an

Der Natio­nal­rat will den Bun­des­rat beauf­tra­gen, das Straf­ge­setz­buch um einen eige­nen Tat­be­stand für Arbeits­aus­beu­tung zu ergän­zen. Er hat eine ent­spre­chende Motion von EVP-Nationalrätin Mari­anne Streiff (BE) mit 101 zu 80 Stim­men ange­nom­men. Ein prä­zis for­mu­lier­ter Straf­tat­be­stand hilft, die Opfer von Aus­beu­tung zu iden­ti­fi­zie­ren und zu schüt­zen. Er erleich­tert die Ermitt­lungs­ar­beit und die Beweis­füh­rung und er macht klar: Die Schweiz dul­det keine Aus­beu­tung. Die Motion geht nun an den Stän­de­rat.

Heute sind Fälle von Arbeits­aus­beu­tung zum Bei­spiel in der pri­va­ten Pflege, in Land­wirt­schaft und Gas­tro­no­mie oder im Dienst­lei­tungs­ge­werbe Rea­li­tät. Die Motion beauf­tragt den Bun­des­rat, einen sepa­ra­ten Tat­be­stand für Arbeits­aus­beu­tung ins Straf­ge­setz­buch auf­zu­neh­men. Die­ser soll den Begriff klar defi­nie­ren, die heute real exis­tie­ren­den Aus­beu­tungs­si­tua­tio­nen erfas­sen und den Moti­ven der Aus­beu­ten­den Rech­nung tra­gen. «Aus­beu­te­ri­sche Arbeits­ver­hält­nisse sind in eini­gen Bran­chen zur gedul­de­ten und lukra­ti­ven Rea­li­tät gewor­den. Die Dun­kel­zif­fer ist hoch. Doch das heu­tige Straf­recht erfasst einen erheb­li­chen Teil die­ser rea­len Aus­beu­tungs­si­tua­tio­nen nicht mehr», begrün­dete EVP-Nationalrätin Mari­anne Streiff ihren Vor­stoss vor dem Rat. Vor­han­dene Straf­tat­be­stände wie zum Bei­spiel des Men­schen­han­dels oder des Wuchers grei­fen bei heu­ti­gen Aus­beu­tungs­si­tua­tio­nen häu­fig nicht – die Straf­bar­keit ent­fällt dann gänz­lich.

Aus­beu­tung ist ein Unrecht, das die Schweiz nicht dul­det
Damit wird Aus­beu­tung in der Schweiz in fata­ler Weise baga­tel­li­siert. «Ein eige­ner Straf­tat­be­stand Arbeits­aus­beu­tung wirkt die­ser fata­len Baga­tel­li­sie­rung ent­ge­gen und macht klar: Die Schweiz dul­det keine Aus­beu­tung», so Natio­nal­rä­tin Mari­anne Streiff. «Er trägt dazu bei, dass Skla­ve­rei ähn­li­che Aus­beu­tung in der Schweiz als Unrecht aner­kannt wird.»

Iden­ti­fi­ka­tion und Schutz der Opfer erleich­tert
Ein klar defi­nier­ter Straf­tat­be­stand «Arbeits­aus­beu­tung», wie ihn andere euro­päi­sche Län­der längst ken­nen, erleich­tert die Ermitt­lungs­ar­beit und Beweis­füh­rung. Denn rich­tig aus­ge­stal­tet trägt er dazu bei, Opfer von Aus­beu­tung über­haupt erst ein­mal zu iden­ti­fi­zie­ren. Er erhöht zudem die Bereit­schaft der Opfer, bei der Ver­fol­gung der Täter mit­zu­wir­ken.

Keine Kri­mi­na­li­sie­rung von Nied­rig­lohn­bran­chen
Dabei darf es nicht darum gehen, mit die­ser Mass­nahme Bran­chen mit tie­fen Löh­nen oder hohem Lohn­druck zu kri­mi­na­li­sie­ren. Viel­mehr muss der Straf­tat­be­stand auf sol­che Arbeits­ver­hält­nisse zuge­schnit­ten wer­den, in denen sich Sub­un­ter­neh­mende oder Arbeit­ge­bende jen­seits aller tarif­part­ner­schaft­li­cher Regeln mas­siv an unter­be­zahl­ter Arbeit berei­chern. «Damit ergänzt der Straf­tat­be­stand das Sys­tem der flan­kie­ren­den Mass­nah­men, indem krasse Lohn­un­ter­schrei­tun­gen als das behan­delt wer­den was sie sind: straf­wür­dig», so Mari­anne Streiff.

Kon­takt:
Mari­anne Streiff, Natio­nal­rä­tin: 079 664 74 57
Roman Rutz, Gene­ral­se­kre­tär: 078 683 56 05
Dirk Mei­sel, Lei­ter Kom­mu­ni­ka­tion: 079 193 12 70