„Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls“ lautet die Volksinitiative, welche die Loterie Romande letzte Woche lanciert hat. Damit soll in der Verfassung verankert werden, dass die Kantone für die Lotterien zuständig sind. Der Bund soll diesen Bereich nicht mehr gesetzlich regeln, sondern nur noch die Grundsätze festlegen können. Es ist ein gefährliches und verwerfliches Doppelspiel, welches die Kantone damit betreiben: zum einen organisieren sie über die von den Kantonen getragenen Monopolgesellschaften Swisslos und Loterie Romande Lotterien im grossen Stil, zum andern wollen sie die Aufsicht über die Lotterieveranstalter vollumfänglich selbst wahrnehmen. Die Kantone sind also Anbieter und Aufsichtsorgan zugleich: sie hoffen auf möglichst grosse Spielerträge ihrer Lotteriegesellschaften, die sie selber beaufsichtigen können.
Es kann nicht genug betont werden: wo ein Geldspielertrag ist, ist auch ein entsprechender Verlust für den betroffenen Spieler. Solange es sich um freiwillige Kleinbeträge handelt, ist das Sache der Spielenden. Selber schuld! Sobald aber Anzeichen von Spielsucht erkennbar sind, die Angehörigen in Mitleidenschaft gezogen werden, sich der Betroffene verschuldet und am Schluss der Staat auf nicht bezahlten Steuern sitzen bleibt, muss sich das Gemeinwesen einschalten: zum Wohle der Betroffenen und ihrer Angehörigen, im Sinne des Gemeinwohls. Bis anhin haben die Kantone den Nachweis nicht erbracht, sich gegen die Spielsucht engagieren zu wollen. Im Gegenteil: den Entscheid der Spielbankenkommission, die sogenannten Tactilogeräte – von Experten als „ruinöses Nonstopspiel mit hohem Suchtpotential“ eingestuft – nur noch in den besser kontrollierbaren Spielbanken aufstellen zu dürfen, haben die Kantone vors Bundesverwaltungsgericht gezogen. Nichtsdestotrotz preisen sie die Volksinitiative zur Sicherung ihrer Pfründe unter www.gemeinwohl.ch an: eine fragwürdigere Etikette für ihr Vorhaben wäre wohl kaum zu finden.
Die EVP fordert von der zuständigen Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf die Revision des Lotteriegesetzes nun endlich an die Hand zu nehmen. Der Grundsatz hat dabei zu lauten: sämtliche Geldspiele mit einem hohen Suchtpotential dürfen nur in Spielbanken gespielt werden, wo Spielsuchtgefährdete besser überwacht und notfalls ausgeschlossen werden können. Hohes Suchtpotential haben jene Spiele, welche einen Sofortgewinn ermöglichen, welcher wieder in weitere Lose oder Spieldurchgänge investiert werden kann. Diese Spiele laden zum Verweilen und längeren Spielen ein – das von Experten angesprochene ruinöse Nonstopspiel.
Eine Grundlage für diese Revision bietet die im Nationalrat noch immer hängige parlamentarische Initiative von EVP-Präsident Heiner Studer vom Juni 2004, welche die Schaffung eines zeitgemässen, zukunftsorientierten Gesetzes fordert, welches die im heutigen Lotteriewesen bestehenden Mängel behebt und namentlich Transparenz schafft, die Gewaltenteilung verbessert sowie Suchtbekämpfung und –prävention verstärkt.
Zürich, den 2. Mai 2008/nh