Der Bundesrat beantragt, die Motionen der Kommissionen Wissenschaft, Bildung und Kultur des National- und Ständerates, welche eine rasche Umsetzung des neuen Tierschutzgesetzes anstreben, zur Ablehnung. Seine Hauptargumentation besteht darin, für einschneidende Massnahmen seien die Kantone zuständig.
Im Wissen darum, dass die geltenden Kompetenzen des Bundes limitiert sind, reichte EVP-Nationalrat Heiner Studer (AG) am 6. Dezember 2005 eine Motion ein, welche dem Bund die notwendigen Kompetenzen geben will. Die Schaffung der fehlenden Rechtsgrundlage sollte sofort an die Hand genommen werden. Obwohl Vorstösse auf die nächste Session hin beantwortet werden sollten, schweigt der Bundesrat zu dieser Motion, welche dem Bund die auch von vielen Kantonen befürworteten Kompetenzen geben will.
Bei den WBK-Motionen, welche von National- und Ständerat am 15. März 2006 behandelt werden, geht es um eine rasche und wirkungsvolle Umsetzung der neuen Bestimmungen über Zucht, Aufzucht und das Halten von Tieren. Durch eine rasche Umsetzung dieser Motion zugunsten von Mensch und Tier können bald wirkende Massnahmen ergriffen werden. Im Gegensatz zur weit verbreiteten Meinung entscheidet das Parlament am 15. März 2006 nicht über ein Pitbullverbot.
Zürich, 13. März 2006/hst