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Newsartikel

Gegner der Erbschaftssteuerreform agieren mit Unwahrheiten

Heute ist die Geg­ner­schaft der Eidg. Volks­in­itia­tive «Millionen-Erbschaften besteu­ern für unsere AHV (Erb­schafts­steu­er­re­form)» vor die Medien getre­ten. Dabei haben die Prot­ago­nis­ten Unwahr­hei­ten wie­der­ge­ge­ben und wich­tige Teile der Volks­in­itia­tive offen­sicht­lich bewusst unter­schla­gen. «Das ist gezielte Des­in­for­ma­tion!», sagt Hei­ner Stu­der, Prä­si­dent des Trä­ger­ver­eins der Erb­schafts­steu­er­re­form. «Sel­ten wur­den in einem Abstim­mungs­kampf die Argu­mente so dreist zurecht gebo­gen und noch kaum so wich­tige und zen­trale Punkte einer Abstim­mungs­vor­lage ver­dreht.»

Das Komi­tee „Erb­schafts­steu­er­re­form“ kor­ri­giert die vier wich­tigs­ten Falsch­aus­sa­gen und Aus­las­sun­gen der Initia­tiv­geg­ner:


Die Mär von der KMU-schädlichen Erb­schafts­steu­er­re­form

Wahr ist: Fami­li­en­be­triebe und die durch sie ange­bo­te­nen Arbeits­plätze wer­den durch die Steuer nicht gefähr­det. Im Initia­tiv­text steht klipp und klar: «Gehö­ren Unter­neh­men oder Land­wirt­schafts­be­triebe zum Nach­lass oder zur Schen­kung und wer­den sie von den Erben, Erbin­nen oder Beschenk­ten min­des­tens zehn Jahre wei­ter­ge­führt, so gel­ten für die Besteue­rung beson­dere Ermäs­si­gun­gen, damit

ihr Wei­ter­be­stand nicht gefähr­det wird und die Arbeits­plätze erhal­ten blei­ben.» Die Bun­des­ver­samm­lung hat also gemäss die­sem Ver­fas­sungs­auf­trag zwin­gend eine Lösung zu fin­den, wel­che die KMU im Wei­ter­be­stand schützt. Zum Bei­spiel mit einem höhe­ren Frei­be­trag (wie 50 Mil­lio­nen) und einem redu­zier­ten Steu­er­satz (wie 5% statt 20%). Selbst bewirt­schaf­tete Land­wirt­schafts­be­triebe wer­den sogar mit Null ein­ge­setzt. KMU wer­den also ent­las­tet: Unter­neh­men, die nicht an die eige­nen Kin­der ver­erbt wer­den, son­dern zum Bei­spiel an eine Nichte, wer­den heute von den Kan­to­nen mas­siv besteu­ert. Dies würde künf­tig weg­fal­len.



Die Mär vom Ein­griff in die Steu­er­ho­heit der Kan­tone

Wahr ist: Auch die Erb­schafts­steuer wird der­einst von den Kan­to­nen berech­net und erho­ben. Sie behal­ten ihren Anteil und über­wei­sen zwei Drit­tel der Steuer in den AHV-Ausgleichsfonds. Die Kan­tone wer­den für den Aus­fall ihrer bis­he­ri­gen Erbschaftssteuer-Erträge damit voll ent­schä­digt. Die unge­rech­ten kan­to­na­len Erb­schafts­steu­ern wer­den jedoch abge­schafft. In den meis­ten Kan­to­nen wer­den

heute näm­lich Erb­schaf­ten, die an Nef­fen und Nich­ten, Geschwis­ter und Nicht­ver­wandte gehen, stark belas­tet. So wird zum Bei­spiel eine Erb­schaft an einen Nicht­ver­wand­ten in Basel-Stadt bis zu einem Satz von 49% besteu­ert. Der Frei­be­trag beträgt hier gerade mal 2’000 Fran­ken. Dank dem vor­ge­se­hen Frei­be­trag von zwei Mil­lio­nen Fran­ken der Initia­tive und der Gleich­be­hand­lung von Nach­kom­men, ent­fern­ten Ver­wand­ten und Nicht­ver­wand­ten, wird die unge­rechte «Tan­ten­steuer» bzw. «Nef­fen­steuer» auf­ge­ho­ben.



Die Mär von der Mehrfach-Besteuerung

Wahr ist: Die gros­sen Ver­mö­gen wach­sen heute meist an der Börse. Und diese Kapi­tal­ge­winne wer­den in der Schweiz als ein­zi­ges Land nicht ver­steu­ert. Da ist es nur recht und bil­lig, wenn sie beim Über­gang an die nächste Gene­ra­tion ihren Bei­trag zur All­ge­mein­heit leis­ten. Aus­ser­dem ist die Erbschaftssteuer-Initiative staatsquoten-neutral. Es wird also keine neue Steuer ein­ge­führt, son­dern nur

der kan­to­nale Fli­cken­tep­pich bei der Erb­schafts­steuer ver­ein­heit­licht und refor­miert. Erb­schaf­ten bis 2 Mil­lio­nen – das sind 98% der Erb­schaf­ten - sind künf­tig kom­plett steu­er­frei, was heute bei wei­tem nicht der Fall ist. Die Zweck­bin­dung zuguns­ten der AHV ver­hin­dert zudem, dass die Lohn­ne­ben­kos­ten oder die Mehr­wert­steuer erhöht wer­den müs­sen.

 

Die Mär von der fami­li­en­feind­li­chen Initia­tive

Wahr ist: Der hohe Frei­be­trag gilt pro Nach­lass. Stirbt ein Ehe­gatte, fällt nicht alles Ersparte in sei­nen Nach­lass. 
Zunächst wird viel­mehr der Anteil am Gesamt­ver­mö­gen aus­ge­schie­den, der dem über­le­ben­den Ehe­gat­ten gestützt auf das Ehe­gü­ter­recht zusteht. Der Anteil des Ehe­part­ners am Nach­lass ist steu­er­frei. Dar­über hin­aus gilt ein Frei­be­trag von 2 Mil­lio­nen. Weil beim Nach­lass des über­le­ben­den Ehe­part­ners auch wie­der ein Frei­be­trag von 2 Mil­lio­nen gilt, kön­nen somit in der Fami­lie bis zu 4 Mil­lio­nen Fran­ken steu­er­frei auf die nächste Gene­ra­tion über­tra­gen wer­den. Damit ist weit mehr als nur die steu­er­freie Über­tra­gung eines Ein­fa­mi­li­en­hau­ses oder einer Eigen­tums­woh­nung auf die nächste Gene­ra­tion gewähr­leis­tet. Gemäss Steu­er­sta­tis­tik haben nur gerade 0,7% der Steu­er­pflich­ti­gen ein Ver­mö­gen von mehr als 4 Mil­lio­nen Fran­ken.

 

Gerne ste­hen für wei­tere Infor­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung:

· Hei­ner Stu­der, Prä­si­dent des Trä­ger­ver­eins 079 445 31 70

· Andreas Käser­mann, Kam­pa­gnen­lei­ter Initia­tive 079 434 07 34

 

Eid­ge­nös­si­sche Volks­in­itia­tive «Millionen-Erbschaften besteu­ern für unsere AHV»Einkommen ent­las­ten – AHV stär­ken
Ja zur Erb­schafts­steu­er­re­form am 14. Juni 2015!
Eid­ge­nös­si­sche Volks­in­itia­tive «Erb­schafts­steu­er­re­form»
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