Für die Rechte und Freiheiten der Frauen

Die Natio­nal­rats­mit­glie­der der EVP haben sich im Rat für die Volks­in­itia­tive «Ja zum Ver­hül­lungs­ver­bot» aus­ge­spro­chen. Die The­ma­tik müsste eigent­lich auf Geset­zes­ebene gelöst wer­den, der indi­rekte Gegen­vor­schlag des Bun­des­ra­tes fällt jedoch viel zu wenig grif­fig aus, um die Rechte und Frei­hei­ten der Frauen zu schüt­zen. Des­halb unter­stützt die EVP im Rat nicht nur den Gegen­vor­schlag, son­dern auch die Initia­tive selbst.

Natio­nal­rä­tin Mari­anne Streiff wies als Co-Sprecherin der Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP dar­auf hin, dass es beim Ver­hül­lungs­ver­bot aus ihrer Sicht weni­ger um eine Frage der Sicher­heit geht, als viel­mehr um eine Frage der Gleich­be­rech­ti­gung und der Ver­ein­bar­keit mit der Kul­tur und den Wer­ten unse­rer Gesell­schaft. «In unse­rer Kul­tur sind Män­ner und Frauen gleich­ge­stellt. Die Burka ist ein abso­lut frau­en­ver­ach­ten­des Klei­dungs­stück», so Mari­anne Streiff.  

Keine Frage der Reli­gion

Das Tra­gen der Burka hat auch nichts mit Reli­gion zu tun. Burka und Niqab wer­den sogar von obers­ten Islam­ge­lehr­ten als «unis­la­misch» bezeich­net. Sie sind viel­mehr als ein Ban­ner des poli­ti­schen Islams zu ver­ste­hen. Frauen, die Burka tra­gen müs­sen, wür­den, so Mari­anne Streiff, wegen ihres Geschlechts dis­kri­mi­niert und dabei ihrer Grund­rechte beraubt, zum Bei­spiel dem Recht auf freien Zugang zur Gesell­schaft oder der Frei­heit, einer Arbeit nach­ge­hen zu kön­nen. Dies stehe im Wider­spruch zum ver­fas­sungs­mäs­si­gen Ziel der Gleich­stel­lung der Geschlech­ter – und auch zu den For­de­run­gen des Frau­en­streiks vom ver­gan­ge­nen Jahr.  

Religions- und Mei­nungs­frei­heit nicht ver­letzt

EVP-Nationalrat Nik Gug­ger, selbst Mit­glied des Euro­pa­ra­tes, erin­nerte als Ein­zel­spre­cher für die EVP an den Ent­scheid des Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rechte 2014, der das in Frank­reich ein­ge­führte Ver­hül­lungs­ver­bot als ver­hält­nis­mäs­sig und gerecht­fer­tigt erklärt hatte. Das Urteil hielt auch fest, dass die­ses Ver­bot weder die Religions- noch die Mei­nungs­frei­heit ver­letzt. Gug­ger betonte zudem, dass ein sol­ches Ver­hül­lungs­ver­bot auch für den Schwar­zen Block bei Demons­tra­tio­nen oder für Hoo­li­gans bei Fuss­ball­spie­len gelte: «Die Ver­hül­lung zu ver­bie­ten, bedeu­tet Men­schen zu zwin­gen, Ver­ant­wor­tung für ihre Taten zu über­neh­men», so Nik Gug­ger. 

Kon­takt:

Mari­anne Streiff, Par­tei­prä­si­den­tin und Natio­nal­rä­tin: 079 664 74 57
Nik Gug­ger, Vize­prä­si­dent und Natio­nal­rat: 079 385 35 35
Roman Rutz, Gene­ral­se­kre­tär: 078 683 56 05
Dirk Mei­sel, Lei­ter Kom­mu­ni­ka­tion: 079 193 12 70