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Newsartikel

EVP für indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative

Mit 121 zu 73 hat der Natio­nal­rat mit den Stim­men der EVP einem indi­rek­ten Gegen­vor­schlag auf Geset­zes­stufe zur Kon­zern­ver­ant­wor­tungs­in­itia­tive (KOVI) zuge­stimmt.

Die Kon­zern­ver­ant­wor­tungs­in­itia­tive (KOVI) for­dert, dass Unter­neh­men mit Sitz in der Schweiz Men­schen­rechte und Umwelt­schutz auch bei ihren Geschäf­ten im Aus­land ein­hal­ten. Der heute ver­ab­schie­dete indi­rekte Gegen­vor­schlag will ent­spre­chende Regeln im Gesetz ver­an­kern. Er geht zwar weni­ger weit als die Initia­tive. Die Initi­an­ten haben jedoch zuge­si­chert, die Initia­tive zurück­zu­zie­hen, wenn das Par­la­ment den Gegen­vor­schlag unver­än­dert ver­ab­schie­det und kein Refe­ren­dum ergrif­fen wird.

Gegen­vor­schlag ohne Begleit­schä­den

«Der ursprüng­li­che Initia­tiv­text hätte unbe­ab­sich­tigte Begleit­schä­den für viele Schwellen- und Ent­wick­lungs­län­der und für die Schwei­zer Wirt­schaft mit sich gebracht. Wir haben des­halb den wirt­schafts­ver­träg­li­chen indi­rek­ten Gegen­vor­schlag unter­stützt, damit die wich­ti­gen Anlie­gen der Initia­tive mög­lichst rasch und kon­kret umge­setzt wer­den kön­nen», so EVP-Nationalrat Nik Gug­ger.

Sorg­falts­prü­fung und Haf­tung

Künf­tig sol­len die von den Rege­lun­gen betrof­fe­nen Unter­neh­men haft­bar gemacht wer­den kön­nen für Schä­den an Leib, Leben oder Eigen­tum, wenn von ihnen kon­trol­lierte Fir­men Men­schen­rechte oder Regeln zum Schutz der Umwelt ver­let­zen. Diese Haf­tung ent­fällt nur dann, wenn sie bestimmte Sorg­falts­mass­nah­men getrof­fen oder kei­nen Ein­fluss auf das Ver­hal­ten der kon­trol­lier­ten Unter­neh­men hat­ten. Die Ver­wal­tungs­räte müs­sen Aus­wir­kun­gen der Geschäfts­tä­tig­keit für die Men­schen­rechte ermit­teln und Mass­nah­men zur Risi­ko­mi­ni­mie­rung oder Wie­der­gut­ma­chung umset­zen und dar­über berich­ten. Diese Sorg­falts­prü­fun­gen müs­sen auch für kon­trol­lierte Unter­neh­men und Lie­fe­ran­ten erbracht wer­den.

Für Mensch und Umwelt

«Die EVP setzt sich für Mensch und Umwelt ein. Dies macht nicht an der Schwei­zer Grenze halt. Uns ist es wich­tig, auch vor Ort in den Ent­wick­lungs­län­dern alles in unse­rer Macht ste­hende tun, damit Men­schen­rechte nicht ver­letzt und die Umwelt nicht nach­hal­tig geschä­digt wird. Hier hat die Schweiz als Sitz vie­ler inter­na­tio­na­ler Gross­kon­zerne eine beson­dere Ver­ant­wor­tung», so EVP-Nationalrätin Mari­anne Streiff.

Mehr Unter­neh­men in die Pflicht neh­men

Diese Sorg­falts­prü­fun­gen sol­len aller­dings nur für Unter­neh­men mit bestimm­ten Risi­ken oder einer bestimm­ten Grösse gel­ten. Die EVP hatte sich mit einer Min­der­heit dafür ein­ge­setzt, dass diese Schwel­len­werte nied­ri­ger ange­setzt wer­den, um den Kreis der ver­pflich­te­ten Unter­neh­men aus­zu­wei­ten.

 

Für Aus­künfte:
Mari­anne Streiff-Feller, Par­tei­prä­si­den­tin und Natio­nal­rä­tin: 079 664 74 57
Nik Gug­ger, Natio­nal­rat & Vize­prä­si­dent: 079 385 35 35

François Bach­mann, Vize­prä­si­dent: 079 668 69 46
Domi­nik Währy, Gene­ral­se­kre­tär:
079 688 05 55
Dirk Mei­sel, Lei­ter Kom­mu­ni­ka­tion: 079 193 12 70