Der Bundesrat will die heutige Empfangsgebühr abschaffen und durch eine geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe ersetzen, welche grundsätzlich von allen Haushalten geschuldet ist. Er will damit dem technologischen Wandel begegnen und schwierige Abgrenzungsfragen bei multifunktionalen Geräten wie Computern oder Smartphones vermeiden. Die EVP anerkennt die Notwendigkeit eines einfachen Gebührensystems, das möglichst effizient vollzogen werden kann.
Wenig überzeugend ist hingegen das oft gehörte und auch vom Bundesrat angeführte Argument, dass auch jene indirekt von den Leistungen der Rundfunkveranstalter profitieren, welche die Programme selber nicht konsumieren. Es muss himmeltraurig stehen um die Demokratie in der Schweiz, wenn diese wie behauptet ohne Radio und Fernsehen kaum mehr funktionsfähig wäre. Auch darf der demokratietheoretisch wichtige Anteil der Sendungen nicht überschätzt werden. So betrug der Anteil der Information an den Gesamtkosten der SRG (alle Landesteile) im 2011 bloss 35%. Darüber hinaus besteht keine staatliche Unterhaltungspflicht. Schliesslich könnte mit dem identischen Argument die ganze Bevölkerung zum Abonnement mindestens einer Zeitung angehalten werden. Das zieht niemand ernsthaft in Betracht.
Insgesamt ist die EVP nicht begeistert von der Einführung einer geräteunabhängigen Gebührenpflicht mit steuerlichem Charakter. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil im Umfeld der EVP viele bewusst aufs Fernsehen verzichten. Sie werden künftig stärker belastet. Wenn aber eine geräteunabhängige Rundfunkabgabe eingeführt werden soll, ist es umso wichtiger, dass diese möglichst effizient erhoben wird. Die EVP wendet sich deshalb gegen sämtliche Ausnahmen von der neuen Rundfunksteuer. Viel sinnvoller ist es, die Ergänzungsleistungen moderat zu erhöhen (dann aber auch die Sozialhilfe) und im Gegenzug auf eine Befreiung von Personen mit Ergänzungsleistungen zu verzichten. Auch bei den Unternehmen stellt sich die Gerechtigkeitsfrage. Gemäss Entwurf sollen nur 30% aller Betriebe der neuen Radio- und Fernsehabgabe unterliegen. Das sind zu wenige. Statt wie vorgeschlagen ab 500‘000 Franken sollen Unternehmen bereits ab 100‘000 Franken Umsatz gebührenpflichtig sein, wie es bei der Mehrwertsteuer der Fall ist.
Heute besteht wenigstens ein minimaler Zusammenhang zwischen geschuldeter Gebühr und bezogener Gegenleistung. Wenn neu alle Haushalte unabhängig vom Bezug einer Leistung etwas bezahlen müssen, handelt es sich um eine Steuer. Dann ist es aber das Einfachste, die Mehrwertsteuer um maximal 0.5% anzuheben und so sämtliche Inkassokosten zu vermeiden. Gegenargumente wie die Angst vor einer höheren Staatsquote oder die Notwendigkeit einer Volksabstimmung überzeugen die EVP nicht.
Bern, den 23. August 2012/nh