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Steuerabzugsfähigkeit
Steuerabzugsfähigkeit von Mitgliederbeiträgen, Spenden und Mandatsbeiträgen an politische Parteien
Mitgliederbeiträge, Spenden und Mandatsbeiträge an politische Parteien können bis zu CHF 10 000 bei den direkten Bundessteuer abgezogen werden. Auch in den Kantonen besteht eine Abzugsmöglichkeit für finanzielle Zuwendungen an politische Parteien.
Übersicht über die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten in den Kantonen.