Der Parteivorstand (PV)

Der Parteivorstand besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten den Vizepräsidien und 6 bis 12 weiteren Mitgliedern. Kantonalparteien mit einem Anteil von über 10% der nationalen Parteimitglieder haben Anspruch auf mindestens je einen Sitz im Parteivorstand. Zusätzlich steht je ein Sitz der Romandie, der JEVP und den EVP-Frauen Schweiz zu. Im Übrigen sind bei der Wahl des Parteivorstandes die kleineren Kantonalparteien angemessen zu berücksichtigen. Zudem ist auf eine nach Regionen und Geschlecht ausgewogene Vertretung zu achten. Dem Parteivorstand gehören von Amtes wegen die Parteimitglieder in der Bundesversammlung an sowie zusätzlich mit beratender Stimme die Generalsekretärin oder der Generalsekretär und ein weiteres Mitglied des Generalsekretariats. Die Amtsdauer der Mitglieder des Parteivorstandes beträgt 4 Jahre. Wiederwahl ist zulässig.

Der aktuelle Parteivorstand