Die Delegiertenversammlung (DV)

Das oberste Organ der EVP Schweiz ist die Delegiertenversammlung. Jede Kantonalpartei entsendet zwei Delegierte. Zudem sind die Ortsparteien und - wo solche nicht bestehen - die Regional- oder Kantonalparteien berechtigt, auf die ersten bis zu 40 Parteimitglieder zwei Delegierte abzuordnen. Für je weitere bis zu 20 Mitglieder entsenden sie einen weiteren Delegierten. Zusätzlich stimmberechtigt sind die Mitglieder des Parteivorstandes. Alle übrigen Parteimitglieder haben das Recht, an den Delegiertenversammlungen mit beratender Stimme teilzunehmen.

 

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