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Name: Evangelische Volkspartei der Schweiz (EVP)
Gründungsjahr: 1919
Anzahl Mitglieder: 4500
Anzahl Sitze im Nationalrat: 3
Aktuelle Medienmitteilungen
25.06.2022 | Für sichere Renten und gegen Abschaffung der Verrechnungssteuer

Die Delegierten der EVP Schweiz haben sich an ihrer heutigen Online-Delegiertenversammlung für die Rentenrevision AHV21 und die Zusatzfinanzierung über die Erhöhung der Mehrwertsteuer ausgesprochen. Sie sagten Nein zur Abschaffung der Verrechnungssteuer und entschieden Stimmfreigabe für die Massentierhaltungsinitiative.
«Demokratie braucht unser Mitdenken, unser Mitwirken, dass wir Verantwortung übernehmen – also unser Mitgestalten. In der Gemeinde, in der Region, im…

Die Delegierten der EVP Schweiz haben sich an ihrer heutigen Online-Delegiertenversammlung für die Rentenrevision AHV 21 und die Zusatzfinanzierung über die Erhöhung der Mehrwertsteuer ausgesprochen. Sie sagten Nein zur Abschaffung der Verrechnungssteuer und entschieden Stimmfreigabe für die Massentierhaltungsinitiative.
«Demokratie braucht unser Mitdenken, unser Mitwirken, dass wir Verantwortung übernehmen – also unser Mitgestalten. In der Gemeinde, in der Region, im Land. Es bedeutet auch, unsere Demokratie, unsere Werte und unser Land zu verteidigen, wenn dagegen gekämpft wird. Die Menschen in der Ukraine tun genau das: Sie verteidigen ihre Demokratie, die Europas und die unsere.» Mit diesem Appell eröffnete Parteipräsidentin Lilian Studer die Delegiertenversammlung. Sie hob in ihrer Eröffnungsrede die zunehmende Wichtigkeit ethischer Werte für Gesellschaft und Politik hervor. Ebenso unterstrich sie die Bedeutung der Wiederaufbaukonferenz für die Ukraine Anfang Juli in Lugano als notwendiges Signal der Hoffnung in Richtung der leidenden Bevölkerung der Ukraine.
Für sichere Renten und Generationengerechtigkeit
Die Delegierten stimmten mit grosser Mehrheit für die Rentenrevision AHV 21 sowie für die Zusatzfinanzierung durch Erhöhung der Mehrwertsteuer. Es gilt, angesichts steigender Lebenserwartung und starker Rentnerjahrgänge die Finanzlage des wichtigsten Sozialwerkes der Schweiz zu stabilisieren. Damit sollen die Renten künftig gesichert und die Generationengerechtigkeit gewahrt werden.
Wichtige Abfederung der Übergangsgenerationen
Ein unterschiedliches Rentenalter für Frau und Mann ist heutzutage nicht mehr zu rechtfertigen. Die Gründe für die geringeren Altersbezüge der Frauen sind vor allem in der 2. Säule zu suchen, nicht in der AHV. Zur Abfederung erhalten neun Frauenjahrgänge einer Übergangsgeneration bei ordentlicher Pensionierung einen lebenslangen Rentenzuschlag. Frauen mit tieferen Löhnen erhalten zudem mehr. Dank der Flexibilisierung des Rentenbezugs haben zudem alle die Möglichkeit zwischen 63 und 70 Jahren in Rente zu gehen.
Ehepaare und Familien an der Reihe
Mit klarer Mehrheit fassten die Delegierten die Nein-Parole zur Abschaffung der Verrechnungssteuer. Sie dient vor allem dazu, Steuerhinterziehung zu vermeiden. Diese ohne alternative Sicherungsmassnahmen einfach abzuschaffen, ist unredlich und kann in- und ausländische Steuerkriminalität fördern. Nachdem der Bundesrat mit der STAF (Steuerreform und AHV-Finanzierung, angenommen 2019) und der Abschaffung der Industriezölle die Unternehmen bereits entlastet hat, soll er nun erst einmal die verfassungswidrige Mehrbelastung der Ehepaare bei Steuern und AHV beseitigen, bevor er weitere Erleichterungen für die Wirtschaft ins Auge fasst.
Der finanzielle Spielraum des Bundes für diese dringend notwendige Entlastung der Ehepaare und Familien würde nach den bereits abgeschafften Steuern sowie stetig steigenden Mehrausgaben etwa für die Bekämpfung der Pandemie oder für die Armee noch weiter minimiert.
Stimmfreigabe zur Massentierhaltungsinitiative
Stimmfreigabe beschlossen die Delegierten zur Massentierhaltungsinitiative. Die Schweizer Tierhaltung unterliegt bereits einem der strengsten Tierschutzgesetze, lautete das wesentliche Argument für eine Ablehnung. Für die Initiative sprach jedoch, dass noch immer Tiere in der heutigen Landwirtschaft ihr Dasein auf Betonböden, ohne Beschäftigungsmöglichkeit und regelmässigen Auslauf fristen müssen. Deshalb brauche es Massnahmen für ein bedürfnisgerechtes Leben aller Nutztiere. Die Delegierten erteilten daher schliesslich Stimmfreigabe für diese Initiative.
Ersatzwahl Parteivorstand
Aufgrund eines Austritts wurde die ehemalige Grossrätin Barbara Streit-Stettler als Vertreterin der EVP Kanton Bern neu in den Parteivorstand gewählt.
Kontakt:
Lilian Studer, Parteipräsidentin und Nationalrätin: 076 575 24 77
Roman Rutz, Generalsekretär: 078 683 56 05
Dirk Meisel, Leiter Kommunikation: 079 193 12 70
16.06.2022 | Migros bleibt ihrer sozialen Verantwortung treu

In allen zehn regionalen Genossenschaften der Migros wird auch in Zukunft kein Alkohol verkauft. Das wurde in einer Urabstimmung entschieden. Damit bleibt die Migros als alkoholfreie Einkaufsmöglichkeit eine grosse Hilfe für gefährdete und alkoholkranke Menschen. Die Detailhändlerin leistet so auch weiterhin einen wichtigen Beitrag zum Jugendschutz. Die EVP Schweiz dankt den Genossenschafterinnen und Genossenschaftern der Migros, dass die Grosshändlerin auch in Zukunft diese wichtige soziale Verantwortung in unserem Land übernimmt. Die Migros bleibt Vorbild für ein ethisch denkendes und handelndes Unternehmen, stärkt ihre Reputation und erhält sich ein wertvolles Alleinstellungsmerkmal.
Die Genossenschafterinnen und Genossenschafter der Migros haben entschieden: In den zehn regionalen Genossenschaften bleiben ihre Filialen…

In allen zehn regionalen Genossenschaften der Migros wird auch in Zukunft kein Alkohol verkauft. Das wurde in einer Urabstimmung entschieden. Damit bleibt die Migros als alkoholfreie Einkaufsmöglichkeit eine grosse Hilfe für gefährdete und alkoholkranke Menschen. Die Detailhändlerin leistet so auch weiterhin einen wichtigen Beitrag zum Jugendschutz. Die EVP Schweiz dankt den Genossenschafterinnen und Genossenschaftern der Migros, dass die Grosshändlerin auch in Zukunft diese wichtige soziale Verantwortung in unserem Land übernimmt. Die Migros bleibt Vorbild für ein ethisch denkendes und handelndes Unternehmen, stärkt ihre Reputation und erhält sich ein wertvolles Alleinstellungsmerkmal.
Die Genossenschafterinnen und Genossenschafter der Migros haben entschieden: In den zehn regionalen Genossenschaften bleiben ihre Filialen alkoholfrei. Es wird weiterhin kein Bier, kein Wein und keine Spirituosen verkauft.
Damit bleibt die Migros weiterhin die einzige alkoholfreie Einkaufsmöglichkeit für gefährdete und alkoholkranke Menschen. Dies ist für die Betroffenen eine wichtige Unterstützung in ihrem alltäglichen Kampf gegen die Sucht, weil wenigstens beim Einkauf die Versuchung im Laden wegfällt.
«Ich danke den Genossenschafterinnen und Genossenschaftern der Migros,
dass sie die soziale Verantwortung über die Gewinnmaximierung gestellt haben»,
sagt EVP-Parteipräsidentin und Nationalrätin Lilian Studer im Namen der EVP Schweiz.
Entscheid stärkt Jugendschutz
Der Entscheid der Genossenschafterinnen und Genossenschafter, am Grundsatz «Kein Alkohol, kein Tabak, aber dafür Engagement für Kultur und Sport» festzuhalten, stärkt auch den Jugendschutz. Denn die Migros gehört zum Alltag vieler Jugendlicher. Ein Ja zum Alkoholverkauf hätte dazu beigetragen, den Alkoholkonsum zu normalisieren und zu banalisieren und damit den Jugendschutz zu schwächen.
Zudem gilt die Migros noch immer vielen als sozial verantwortlich handelndes Unternehmen, das die reine Gewinnmaximierung nicht komplett über den Menschen stellt.
«Ich bin froh, dass die Migros mit diesem Entscheid
ihrer Genossenschafterinnen und Genossenschafter
auch weiterhin eine wertvolle Vorreiter- und Vorbildfunktion
für ein soziales und ethisches Unternehmertum einnimmt»,
begrüsst EVP-Nationalrat und Sozialunternehmer Nik Gugger den Entscheid. Der Migros bleibt ein wesentliches Stück ihrer ethischen DNA erhalten. Sie behält zudem ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal und stärkt ihre Reputation als gesellschaftlich verantwortlich handelnder Grossverteiler.
Kontakt:
Lilian Studer, Parteipräsidentin und Nationalrätin: 076 575 24 77
François Bachmann, Vizepräsident (Romandie): 079 668 69 46
Nik Gugger, Vizepräsident und Nationalrat: 079 385 35 35
Roman Rutz, Generalsekretär: 078 683 56 05
Dirk Meisel, Leiter Kommunikation: 079 193 12 70
08.06.2022 | Menschen sind keine Ware

Die im Nationalrat traktandierte EVP-Motion «Menschen sind keine Ware. Das Nordische Modell für die Schweiz» will, dass Menschen künftig nicht mehr für Sex gekauft werden dürfen. Sie verlangt zudem breite, existenzsichernde Ausstiegsangebote für Prostituierte sowie wirkungsvolle Aufklärungs-, Präventions– und Bildungsmassnahmen. Ziel ist ein Wandel hin zu einer Gesellschaft, in der kein Geschlecht das andere kaufen, als Ware handeln und ausbeuten kann.
Mehr als 80% der betroffenen Frauen würden sofort aus der Prostitution aussteigen, wenn Sie könnten. Sie prostituieren sich aus einer Notlage heraus…

Die im Nationalrat traktandierte EVP-Motion «Menschen sind keine Ware. Das Nordische Modell für die Schweiz» will, dass Menschen künftig nicht mehr für Sex gekauft werden dürfen. Sie verlangt zudem breite, existenzsichernde Ausstiegsangebote für Prostituierte sowie wirkungsvolle Aufklärungs-, Präventions- und Bildungsmassnahmen. Ziel ist ein Wandel hin zu einer Gesellschaft, in der kein Geschlecht das andere kaufen, als Ware handeln und ausbeuten kann.
Mehr als 80% der betroffenen Frauen würden sofort aus der Prostitution aussteigen, wenn Sie könnten. Sie prostituieren sich aus einer Notlage heraus oder unter Zwang. Es gibt also kaum Prostitution ohne Zwang, sei es durch einen Zuhälter, einen Clan, den eigenen Partner oder aus sozialer Not.
«Prostitution ist faktisch nichts anderes als ein Akt bezahlter sexueller Gewalt.
Sie verstösst gegen die Menschenwürde
und gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Eine Gesellschaft, die Gleichstellung ernst meint,
kann nicht akzeptieren, dass ein Mensch
den Körper eines anderen für Geld kauft.»
EVP-Nationalrätin Marianne Streiff
Freierverbot und nachhaltige Ausstiegshilfen
Das Nordische Modell beruht darauf, dass sexueller Konsens nicht mit Bezahlung umgangen werden kann. Es wurde bereits 1999 in Schweden eingeführt. Seither folgten Norwegen, Island, Kanada, Nordirland, Frankreich, Irland und Israel. Das Modell illegalisiert die Freier und nicht die Prostituierten. Es beinhaltet zudem nachhaltig finanzierte Ausstiegshilfen mit Ausstiegsangeboten und Alternativen sowie Massnahmen zur Aufklärung und Prävention in der Schweiz und den Herkunftsländern der Prostituierten. Ausstiegswillige Frauen stehen im Nordischen Modell dank der geforderten existenzsichernden Ausstiegshilfen nicht plötzlich ohne Einkommen da.
Menschenhandel weniger attraktiv
Die Wirkung des Gesetzes basiert auf seiner normativen Wirkung. Die meisten von uns halten sich daran. Wenn der Kauf von Sex verboten wird, reduziert das, wie Norwegen zeigt, die Anzahl der Freier, also die Nachfrage. Dadurch sinkt das Angebot. Die Lukrativität für Menschenhandel nimmt ab, die Risiken für die Menschenhändler nehmen zu.
Kein Abwandern in den Untergrund
Verschiedene Studien belegen, dass Prostitution durch das Nordische Modell nicht unsicherer oder sogar sicherer wird. Mit dem Freierverbot können Frauen gewalttätige Kunden jederzeit anzeigen. Die liberale Legalisierung der Prostitution dagegen hat zum Beispiel in Deutschland dazu geführt, dass neun von zehn Prostituierte körperliche Gewalt erleiden müssen. Die langjährigen Erfahrungen der Stockholmer Polizei sowie Evaluationen aus Schweden und Norwegen zeigen, dass die Prostitution nicht in den Untergrund abwandert. Käufer und Verkäufer müssen sich gegenseitig finden – und damit findet sie auch die Polizei.
In Schweden hat mehr als 20 Jahre nach Einführung des Nordischen Modells ein Bewusstseinswandel in der Gesellschaft stattgefunden. Dort ist eine Generation junger Männer herangewachsen, die es sich kaum noch vorstellen kann, eine Frau für Sex zu kaufen. Norwegen berichtet ähnliches. Auch in der Schweiz möchte die EVP diesen Bewusstseinswandel anstossen.
Kontakt:
Marianne Streiff, Nationalrätin: 079 664 74 57
François Bachmann, Vizepräsident (Romandie): 079 668 69 46
Roman Rutz, Generalsekretär: 078 683 56 05
Dirk Meisel, Leiter Kommunikation: 079 193 12 70
30.05.2022 | Auch Ständerat will Geschichte der Frauen und der Gleichberechtigung sichtbar machen

Nach dem Nationalrat vergangenes Jahr hat heute auch der Ständerat die Motion der EVP-Nationalrätin Marianne Streiff angenommen, welche die Geschichte der Frauen in der Schweiz sichtbar machen will. Der deutliche Handlungsbedarf ist für beide Räte unbestritten. Der Ständerat schlägt aber im geänderten Motionstext einen anderen Weg vor: Der Bundesrat soll in der nächsten Kulturbotschaft ein Konzept für ein Netzwerk von Institutionen sowie dessen Finanzierung vorsehen. Dieses Netzwerk soll es ermöglichen, die soziale und kulturelle Geschichte der Gleichstellung von Mann und Frau zu bewahren, zu erschliessen und zu vermitteln.
Die ursprüngliche Motion Streiff hatte ein Konzept für ein Haus der Frauengeschichte vorgesehen. Die Motionärin, EVP-Nationalrätin Marianne Streiff…

Nach dem Nationalrat vergangenes Jahr hat heute auch der Ständerat die Motion der EVP-Nationalrätin Marianne Streiff angenommen, welche die Geschichte der Frauen in der Schweiz sichtbar machen will. Der deutliche Handlungsbedarf ist für beide Räte unbestritten. Der Ständerat schlägt aber im geänderten Motionstext einen anderen Weg vor: Der Bundesrat soll in der nächsten Kulturbotschaft ein Konzept für ein Netzwerk von Institutionen sowie dessen Finanzierung vorsehen. Dieses Netzwerk soll es ermöglichen, die soziale und kulturelle Geschichte der Gleichstellung von Mann und Frau zu bewahren, zu erschliessen und zu vermitteln.
Die ursprüngliche Motion Streiff hatte ein Konzept für ein Haus der Frauengeschichte vorgesehen. Die Motionärin, EVP-Nationalrätin Marianne Streiff hält den vorgeschlagenen Weg für sinnvoll: «Er stellt das Anliegen der Motion auf eine breit abgestützte Grundlage. Er ermöglicht es damit, vorhandene Kompetenzen zu bündeln und die Kooperation der bestehenden Institutionen in allen Landesteilen dauerhaft zu fördern», so Marianne Streiff. «Wichtig ist dabei, dass der Auftrag ans Netzwerk präzise formuliert wird sowie dessen Umsetzung die zentralen Anliegen im Blick behält.»
Zentral für eine erfolgreiche Umsetzung sind die bestehenden und allenfalls neuen Vermittlungsorte. Diese sollten im Wesentlichen folgende drei Aspekte im Blick behalten:
1. Für einen erfolgreiche Gleichberechtigung bleibt es wichtig, die Geschichte der Frauen, deren soziale Stellung, ihre Einflussnahme und ihre Rolle sichtbar zu machen sowie ihr Ringen um die Bewusstwerdung als Individuen und politische Wesen.
2. Die Geschichte der Frauen beginnt nicht erst 1971. Trotz ihrer faktischen Rechtlosigkeit haben sie bereits Jahrhunderte vorher immer wieder massgebliche Beiträge zu Gesellschaft, Wissenschaft, Kunst, Kultur und Wirtschaft geleistet. Das muss aufgearbeitet und sichtbar gemacht werden.
3. Und schliesslich gilt es, ein besonderes Augenmerk auf die Tatsache zu legen, dass grosse Teile des materiellen und immateriellen Kulturerbes von Frauen weder bewahrt noch aufgearbeitet und bisher entsprechend auch nicht vermittelt wurden. Es geht also auch darum, diese Lücken zu identifizieren und alles daran zu setzen, sie zu schliessen. Zur Geschichte von Männern in der Schweiz wurde vieles aufbewahrt und ist heute bereits in den unterschiedlichen Museen zu sehen. Aus Gründen der Gleichstellung ist es somit in der Umsetzung wichtig, auch die Geschichte von Frauen in ihren unterschiedlichen Lebenswelten wie Arbeit, Familie, Natur usw. im Verhältnis zu den jeweilig herrschenden Strukturen zu zeigen.
Die geänderte Motion geht nun zurück an den Nationalrat.
Kontakt:
Marianne Streiff, Nationalrätin: 079 664 74 57
François Bachmann, Vizepräsident (Romandie): 079 668 69 46
Roman Rutz, Generalsekretär: 078 683 56 05
Dirk Meisel, Leiter Kommunikation: 079 193 12 70
15.05.2022 | Die Information muss zur Daueraufgabe werden

Nach dem Ja des Stimmvolks zur Widerspruchslösung muss der Bund bei der Umsetzung sicherstellen, dass jeder in der Schweiz lebende Mensch über sein Widerspruchsrecht informiert ist. Er muss alles unternehmen, um sicherzustellen, dass niemandem die Organe gegen seinen Willen entnommen werden. Das Ja zum Ausbau von Frontex beinhaltet auch die Verpflichtung zum Ausbau des Menschenrechtsschutzes. Das Schweizer Filmschaffen wird mit dem Ja zum Filmgesetz gestärkt und konkurrenzfähiger.
Das Ja der Stimmbevölkerung zum geänderten Transplantationsgesetz ist aus Sicht der EVP weniger ein Ja zur ethisch umstrittenen Widerspruchslösung. Es…

Nach dem Ja des Stimmvolks zur Widerspruchslösung muss der Bund bei der Umsetzung sicherstellen, dass jeder in der Schweiz lebende Mensch über sein Widerspruchsrecht informiert ist. Er muss alles unternehmen, um sicherzustellen, dass niemandem die Organe gegen seinen Willen entnommen werden. Das Ja zum Ausbau von Frontex beinhaltet auch die Verpflichtung zum Ausbau des Menschenrechtsschutzes. Das Schweizer Filmschaffen wird mit dem Ja zum Filmgesetz gestärkt und konkurrenzfähiger.
Das Ja der Stimmbevölkerung zum geänderten Transplantationsgesetz ist aus Sicht der EVP weniger ein Ja zur ethisch umstrittenen Widerspruchslösung. Es ist vielmehr ein Ja zur Organspende an sich. Es ist bekanntlich nicht die Offenheit gegenüber der Organspende, die fehlt, sondern die Dokumentation des persönlichen Willens jedes einzelnen Menschen. Hier ist nun der Bundesrat gefordert, sein Abstimmungsversprechen einzulösen. Er muss sicherstellen, dass alle Bevölkerungskreise sorgfältig und dauerhaft informiert werden: Wer nicht will, dass ihm am Lebensende seine Organe entnommen werden, muss dagegen zu Lebzeiten aktiv Widerspruch einlegen. Der Bund muss alles tun, um sicherzustellen, dass niemandem die Organe gegen seinen Willen entnommen werden.
Hierzu braucht es eine umfassende und kontinuierlich wiederkehrende Aufklärungs- und Informationsarbeit. Ziel muss es sein, dass möglichst viele Menschen ihren Willen für oder gegen eine Entnahme ihrer Organe erklären und festhalten. Dies wäre für alle Beteiligten – Angehörige, Medizinpersonal und Organempfangende – eine grosse Entlastung.
Schweizer Filmschaffen gestärkt
Mit dem Ja zum Filmgesetz hat das Stimmvolk entschieden, den Filmproduktionsstandort Schweiz sowie dessen Konkurrenzfähigkeit zu stärken. Künftig werden ausländische Streaming-Anbieter gleich behandelt wie inländische TV-Stationen. Sie müssen ebenfalls 4 Prozent ihres in der Schweiz erwirtschafteten Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen zu investieren. Davon profitieren sie jedoch auch selbst: Sie erzielen mit den Produktionen, in die sie investieren, Umsatzgewinne. Und sie können diese dann auch in ihr eigenes Angebot aufnehmen.
Ja zum Schutz von Aussengrenze und Menschenrechten
Ebenfalls Ja sagte die Stimmbevölkerung zum personellen und technischen Ausbau der Grenz- und Küstenwache Frontex. Damit kann die Schweiz weiterhin ihrer Verpflichtung als Schengen-Mitglied nachkommen, sich am Schutz der europäischen Aussengrenze zu beteiligen. Für die EVP ist es jedoch unabdingbar, dass sich die Schweiz innerhalb der Entscheidungsgremien auch für den Ausbau des Menschenrechtsschutzes stark macht. Es braucht eine verbindliche Rechenschaftspflicht sowie eine effektive Kontrolle der Arbeit an den Grenzen.
Kontakt:
Lilian Studer, Parteipräsidentin und Nationalrätin: 076 575 24 77
François Bachmann, Vizepräsident (Romandie): 079 668 69 46
Marianne Streiff, Nationalrätin: 079 664 74 57
Roman Rutz, Generalsekretär: 078 683 56 05
Dirk Meisel, Leiter Kommunikation: 079 193 12 70
11.05.2022 | EVP ermutigt Migros zu sozialer Verantwortung

Der Parteivorstand der EVP Schweiz empfiehlt den Genossenschafterinnen und Genossenschaftern der Migros, bei der anstehenden Abstimmung zum Alkoholverkauf in Migros-Filialen ein Nein einzulegen. Die Migros als alkoholfreie Einkaufsmöglichkeit hilft gefährdeten und alkoholkranken Menschen in ihrem täglichen Kampf gegen die Sucht und leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz Jugendlicher. Die Migros übernimmt damit soziale Verantwortung und bleibt Vorbild für ein ethisch denkendes und handelndes Unternehmen.
Bis zum 4. Juni stimmen die 2,3 Millionen Genossenschafterinnen und Genossenschafter darüber ab, ob in ihrer jeweiligen regionalen…

Der Parteivorstand der EVP Schweiz empfiehlt den Genossenschafterinnen und Genossenschaftern der Migros, bei der anstehenden Abstimmung zum Alkoholverkauf in Migros-Filialen ein Nein einzulegen. Die Migros als alkoholfreie Einkaufsmöglichkeit hilft gefährdeten und alkoholkranken Menschen in ihrem täglichen Kampf gegen die Sucht und leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz Jugendlicher. Die Migros übernimmt damit soziale Verantwortung und bleibt Vorbild für ein ethisch denkendes und handelndes Unternehmen.
Bis zum 4. Juni stimmen die 2,3 Millionen Genossenschafterinnen und Genossenschafter darüber ab, ob in ihrer jeweiligen regionalen Migros-Genossenschaft Bier, Wein und Spirituosen verkauft werden sollen. Der Parteivorstand der EVP Schweiz empfiehlt den Abstimmungsberechtigten in dieser einzigartigen Urabstimmung von grosser gesellschaftspolitischer Relevanz, ein Nein einzulegen. EVP-Parteipräsidentin und Nationalrätin Lilian Studer begründet die Empfehlung:
«Die Migros war bisher für gefährdete und alkoholkranke Menschen eine wichtige Einkaufsmöglichkeit.
In ihrem alltäglichen Kampf gegen die Sucht ist ein alkoholfreies Sortiment hilfreich,
weil wenigstens beim Einkauf die Versuchung im Laden wegfällt.»
Als ehemalige Geschäftsführerin der Suchtfachstelle Blaues Kreuz Aargau/Luzern weiss sie, wovon sie spricht.
Wichtiger Entscheid für den Jugendschutz
Suchtexpertinnen und -experten warnen zudem davor, dass ein Ja zum Alkoholverkauf in der Migros den Jugendschutz schwächt. Ein derartiger Entscheid wäre ein weiteres Zeichen dafür, den Alkoholkonsum zu normalisieren und zu banalisieren. Bereits heute sehen sich Jugendliche im Alltag alle fünf Minuten mit einem Alkoholanreiz konfrontiert. Wenn nun auch die Migros als zentrale Alltagsinstanz ihren Grundsatz «Kein Alkohol, kein Tabak, aber dafür Engagement für Kultur und Sport» aufgibt, sendet dies das falsche Signal aus, dass Alkohol kein Problem mehr sei.
Mensch geht vor Gewinn
Nationalrat und Sozialunternehmer Nik Gugger, Zürich, nennt noch einen weiteren Grund:
«Die Migros gilt vielen noch immer als sozial verantwortlich handelndes Unternehmen,
das eben nicht die reine Gewinnmaximierung über den Menschen stellt.
Diese wertvolle Vorreiter- und Vorbildfunktion
für ein soziales und ethisches Unternehmertum
würde verloren gehen.»
Die Migros würde damit ein wesentliches Stück ihrer ethischen DNA und auch ein Alleinstellungsmerkmal aufgeben. Sie würde dadurch ihrer Reputation als gesellschaftlich verantwortlich handelnder Grossverteiler schaden.
Ethisches Unternehmertum ist ein politischer Schwerpunkt der EVP Schweiz. Auch setzt sie sich seit ihrer Gründung für soziale Gerechtigkeit und Menschenwürde ein – und deshalb konsequent auch für Menschen am Rande wie Suchtkranke. Deshalb ruft sie alle Genossenschafterinnen und Genossenschafter auf, bei dieser gesellschaftspolitisch wichtigen Abstimmung den Schutz der Schwachen über wirtschaftliche Interessen zu stellen.
Kontakt:
Lilian Studer, Parteipräsidentin und Nationalrätin: 076 575 24 77
François Bachmann, Vizepräsident (Romandie): 079 668 69 46
Nik Gugger, Vizepräsident und Nationalrat: 079 385 35 35
Roman Rutz, Generalsekretär: 078 683 56 05
Dirk Meisel, Leiter Kommunikation: 079 193 12 70
Ihr Kontakt
Dirk Meisel
Leiter Kommunikation
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Philippe Siraut, Répondant pour les medias romands
079 435 80 82, Courriel
