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Name: Evangelische Volkspartei der Schweiz (EVP)

Gründungsjahr: 1919

Anzahl Mitglieder: 4500

Anzahl Sitze im Nationalrat: 3

 

Portrait der EVP

 

Aktuelle Medienmitteilungen

20.03.2023  | EVP fordert Umdenken auf ganzer Linie

Die dra­ma­ti­sche Über­nahme der Credit Suisse durch die UBS, ver­bun­den mit mil­li­ar­den­schwe­ren Garan­tien von Bund und SNB zei­gen eines auf: Die «Too big to Fail»-Politik hat ver­sagt. Mit der neuen UBS ent­steht nun ein Koloss, des­sen Risi­ken noch grös­ser wer­den und letzt­lich durch die Steu­er­zah­len­den getra­gen wer­den müs­sen. Für die EVP ist klar: Es braucht ein Umden­ken auf gan­zer Linie. Nach­hal­tige Lösun­gen für die «Too big to Fail»-Problematik mit ech­ter Gover­nance sowie eine risi­ko­mi­ni­mie­rende Auf­spal­tung der ver­schie­de­nen Berei­che der UBS sind not­wen­dig. Und es braucht Füh­rungs­per­sön­lich­kei­ten, wel­che end­lich ihre ethi­sche Unter­neh­mens­ver­ant­wor­tung für das Ganze wahr­neh­men, statt sich auf Pro­fit­ma­xi­mie­rung und indi­vi­du­elle Boni zu kon­zen­trie­ren. So jeden­falls kann es nicht weitergehen!

Der 19. März 2023 wird als Pau­ken­schlag in die Geschichte des Schwei­zer Finanz­plat­zes ein­ge­hen. Die UBS schluckt die Credit Suisse – flan­kiert von

Die dramatische Übernahme der Credit Suisse durch die UBS, verbunden mit milliardenschweren Garantien von Bund und SNB zeigen eines auf: Die «Too big to Fail»-Politik hat versagt. Mit der neuen UBS entsteht nun ein Koloss, dessen Risiken noch grösser werden und letztlich durch die Steuerzahlenden getragen werden müssen. Für die EVP ist klar: Es braucht ein Umdenken auf ganzer Linie. Nachhaltige Lösungen für die «Too big to Fail»-Problematik mit echter Governance sowie eine risikominimierende Aufspaltung der verschiedenen Bereiche der UBS sind notwendig. Und es braucht Führungspersönlichkeiten, welche endlich ihre ethische Unternehmensverantwortung für das Ganze wahrnehmen, statt sich auf Profitmaximierung und individuelle Boni zu konzentrieren. So jedenfalls kann es nicht weitergehen!

Der 19. März 2023 wird als Paukenschlag in die Geschichte des Schweizer Finanzplatzes eingehen. Die UBS schluckt die Credit Suisse – flankiert von milliardenschweren Garantien von Bund und SNB sowie bedenklicher Beschneidung der Aktionärsrechte – und somit entsteht aus den zwei systemrelevanten Grossbanken der Schweiz eine Mega-Bank einer kaum vorstellbaren Dimension und mit noch grösseren, unabsehbaren Risiken.

Schonungslose Analyse der Verantwortlichkeiten

Das nach der Finanzkrise 2008 eingeführte «Too big to Fail»-Gesetz, das in solchen Situationen eigentlich hätte greifen sollen, entpuppt sich als wirkungs- und zahnlos, neue, noch gigantischere Rettungsaktionen wurden notwendig.

«Die EVP fordert eine schonungslose und transparente Analyse, wo, wann und warum die beteiligten Akteure ihre Verantwortung nicht wahrgenommen haben – allen voran die CS, aber auch die staatliche Bankenaufsicht FINMA und die SNB. Ein «Einfach Vorwärtsschauen-und-weiter-machen» geht definitiv nicht mehr.»
EVP-Präsidentin und Nationalrätin Lilian Studer

Gewinne bei den Banken, Risiken bei Staat und Steuerzahlenden?

Denn es hat sich erneut gezeigt, was bereits 2008 offensichtlich wurde: Die Grossbanken gehen unverantwortliche Risiken ein, die Manager beziehen – offensichtlich zu Unrecht – Saläre und Boni in Millionenhöhe und das alles wird abgesichert von Staat und SNB und somit von den Steuerzahlenden. Übrig bleibt eine einzige Bank, die vor noch nicht allzu langer Zeit selbst staatlich gerettet werden musste.

Risiken verringern, systemrelevante Bereiche abspalten

Unzählige Fragen sind derzeit noch offen und es ist nicht ausgeschlossen, dass es seitens der Credit Suisse Aktionäre zu zahlreichen Klagen kommen könnte. Klar aber ist eines: Einen Kollaps der UBS wird sich dereinst wohl auch die Schweiz nicht mehr leisten können und die «Too big to Fail»-Problematik muss nun echt und nachhaltig gelöst werden. Aus EVP-Sicht kann das heute nur heissen: Die Risiken verkleinern und insbesondere die systemrelevanten Bereiche der UBS von den spekulativen Bereichen abzuspalten.

Ethische Unternehmensverantwortung fürs Ganze

Doch auch für die EVP ist klar, dass die Risiken des Finanzsektors nie allein durch Regulatorien gemanagt werden können. Vielmehr ist verantwortungsvolles Handeln und ethisches Unternehmertum gefragt. Es braucht Führungspersönlichkeiten, die endlich ihre ethische Unternehmensverantwortung für das Ganze wahrnehmen, statt sich auf Profitmaximierung und individuelle Boni zu konzentrieren. Dies liess die CS in der Vergangenheit schmerzlich vermissen. Die ausgeprägte Individualethik zeigt sich beschämend sogar in der aktuellen Situation, indem Boni trotz Debakel weiter ausbezahlt werden sollen. Nationalrat Nik Gugger betont, dass nun ethische Richtlinen gefragt sind.
 

Kontakt:
Lilian Studer, Parteipräsidentin EVP Schweiz und Nationalrätin: 076 575 24 77
Nik Gug­ger, Vize­prä­si­dent EVP Schweiz und Natio­nal­rat: 079 385 35 35
François Bachmann, Vizepräsident EVP Schweiz (Romandie): 079 668 69 46
Roman Rutz, Generalsekretär EVP Schweiz: 078 683 56 05
Dirk Meisel, Leiter Kommunikation EVP Schweiz: 079 193 12 70

16.03.2023  | Nationalrat stimmt EVP-Lösung für Langzeitbleibende im Nothilfesystem zu

Rund 3000 Men­schen ste­cken in der Schweiz nach dem alten Asyl­recht im soge­nann­ten «Not­hil­fe­re­gime» fest. Ihnen wurde nach abge­lehn­tem Asyl­be­scheid die Rück­kehr in ihre Hei­mat­län­der ver­wehrt. Sie leben seit Jah­ren in Not­hil­fe­un­ter­künf­ten, dür­fen nicht arbei­ten und müs­sen mit Not­hilfe aus­kom­men — ohne jeg­li­che Per­spek­tive. Die EVP for­dert den Bun­des­rat in einer Motion auf, die­sen Lang­zeit­blei­ben­den in einer ein­ma­li­gen huma­ni­tä­ren Aktion unter klar defi­nier­ten Bedin­gun­gen den Auf­ent­halts­sta­tus dau­er­haft zu regeln. Der Natio­nal­rat hat diese Lösung heute gutgeheissen.

Lang­zeit­blei­bende sind Per­so­nen, die einen nega­ti­ven Asy­l­ent­scheid erhal­ten haben, jedoch auf Dauer nicht in ihre Län­der zurück­keh­ren kön­nen, weil

Rund 3000 Menschen stecken in der Schweiz nach dem alten Asylrecht im sogenannten «Nothilferegime» fest. Ihnen wurde nach abgelehntem Asylbescheid die Rückkehr in ihre Heimatländer verwehrt. Sie leben seit Jahren in Nothilfeunterkünften, dürfen nicht arbeiten und müssen mit Nothilfe auskommen - ohne jegliche Perspektive. Die EVP fordert den Bundesrat in einer Motion auf, diesen Langzeitbleibenden in einer einmaligen humanitären Aktion unter klar definierten Bedingungen den Aufenthaltsstatus dauerhaft zu regeln. Der Nationalrat hat diese Lösung heute gutgeheissen.

Langzeitbleibende sind Personen, die einen negativen Asylentscheid erhalten haben, jedoch auf Dauer nicht in ihre Länder zurückkehren können, weil z.B. diese sich weigern, sie wieder einreisen zu lassen oder ihnen die nötigen Reisedokumente auszustellen. Das gilt etwa für tibetische Asylsuchende aus Indien oder Nepal. Wenn diese Langzeitbleibenden – 40 Prozent davon sind Frauen und Kinder – ihren Asylantrag noch nach altem Asylrecht gestellt hatten, fielen sie bei einem negativen Asylentscheid unter das sogenannte Nothilfe-Regime.

«Es handelt sich um etwa 3000 Menschen. Sie harren seit Jahren isoliert in Nothilfeunterkünften aus, dürfen nicht arbeiten, auch wenn sie eine Landessprache sprechen und müssen mit der Nothilfe von 8 bis 10 Franken pro Tag leben. Sie können nicht zurück, dürfen sich jedoch auch nicht integrieren und haben keinerlei Perspektive.»
Nationalrat Nik Gugger, ZH

Solche Situationen des Langzeitbezugs sind gemäss einem Bericht der eidgenössischen Migrationskommission gar nicht vorgesehen. Die abschreckende Wirkung der Nothilfe funktioniert hier nicht, da die Betroffenen nicht zurückkehren können. Bei Langzeitbleibenden, die auf Dauer nicht ausreisen können, ist das Nothilfe-Regime so zu einem strukturellen, endlosen Unrecht gewachsen, das dringend und rasch einer Überarbeitung bedarf.
 

Eine Win-Win-Lösung für alle
EVP-Nationalrat Nik Gugger fordert in der Motion Streiff den Bundesrat auf, nur für diese begrenzte Zahl «altrechtlicher» Fälle mit einer einmaligen humanitären Aktion den Aufenthaltsstatus dauerhaft zu regeln – vorausgesetzt sie sind willens und in der Lage, sich zu integrieren und sie sich mindestens eine Landessprache angeeignet haben.

«Diese pragmatische und innovative Lösung spart zum einen  Bund und Kantonen erhebliche Kosten in Millionenhöhe. Diese Menschen dürfen dann nämlich einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Und sie ermöglicht den Betroffenen ein menschenwürdiges Leben sowie persönlich und beruflich endlich wieder eine Perspektive.»
Nationalrat Nik Gugger, ZH

Kontakt:
Nik Gug­ger, Vize­prä­si­dent EVP Schweiz und Natio­nal­rat: 079 385 35 35
François Bachmann, Vizepräsident EVP Schweiz (Romandie): 079 668 69 46
Roman Rutz, Generalsekretär EVP Schweiz: 078 683 56 05
Dirk Meisel, Leiter Kommunikation EVP Schweiz: 079 193 12 70

14.03.2023  | EVP: Höhere Familienzulagen unterstützen alle Familien

Mit einer par­la­men­ta­ri­schen Initia­tive for­dert EVP-​Nationalrat Marc Jost, BE, den Bun­des­rat heute auf, die Fami­li­en­zu­la­gen zu erhö­hen. Künf­tig soll die Kin­der­zu­lage min­des­tens 250 Fran­ken je Kind betra­gen, die Aus­bil­dungs­zu­lage 300 Fran­ken. Gerade Fami­lien mit weni­ger Ein­kom­men trifft die aktu­elle Preis­ex­plo­sion bei Strom, Hei­zung, Essen, Mie­ten oder Kran­ken­kas­sen­prä­mien über-​durchschnittlich hart. Höhere Fami­li­en­zu­la­gen kön­nen zudem alle Fami­lien wirk­sam unter­stüt­zen – unab­hän­gig vom gewähl­ten Betreu­ungs– und Erwerbsmodell.

Nach der Geburt eines Kin­des redu­ziert in den meis­ten Fami­lien ein oder beide Eltern­teile zumin­dest vor­über­ge­hend die Arbeits­zeit. Die Fami­lie muss

Mit einer parlamentarischen Initiative fordert EVP-Nationalrat Marc Jost, BE, den Bundesrat heute auf, die Familienzulagen zu erhöhen. Künftig soll die Kinderzulage mindestens 250 Franken je Kind betragen, die Ausbildungszulage 300 Franken. Gerade Familien mit weniger Einkommen trifft die aktuelle Preisexplosion bei Strom, Heizung, Essen, Mieten oder Krankenkassenprämien über-durchschnittlich hart. Höhere Familienzulagen können zudem alle Familien wirksam unterstützen – unabhängig vom gewählten Betreuungs- und Erwerbsmodell.

Nach der Geburt eines Kindes reduziert in den meisten Familien ein oder beide Elternteile zumindest vorübergehend die Arbeitszeit. Die Familie muss einen entsprechenden Einkommensrückgang verkraften. Und dies, obwohl gleichzeitig die Haushaltsausgaben mit jedem Kind deutlich und dauerhaft ansteigen – mit bis zu 1000 Franken pro Monat etwa beim ersten Kind. Hinzu kommt die aktuelle Teuerung:

«Die Preisexplosion trifft die Familien mit weniger Einkommen besonders hart, da die höheren Kosten für Treibstoffe, Gas, Strom, Krankenkassenprämien oder die Miete ihr Budget überdurchschnittlich belastet.» 
Nationalrat Marc Jost, BE

Der Bundesrat passt jedoch laut Familienzulagengesetz die Mindestansätze für die Familienzulagen nur dann an die Teuerung an, wenn die Konsumentenpreise landesweit um mindestens fünf Prozent gestiegen sind. Seit Inkrafttreten des Gesetzes bis Ende 2022 wurde diese Grenze nicht überschritten, die Teuerung von aktuell 3,3 Prozent ist jedoch gerade für einkommensschwache Familien bereits deutlich spürbar.

Die Familienzulagen ermöglichen es zudem, Familien unabhängig von ihrem gewählten Betreuungs- und Erwerbsmodell zu unterstützen. Familien können ihr Familien- und Betreuungsmodell selber wählen. Dadurch machen Familienzulagen unabhängig vom Familienmodell auch die Kinderbetreuung finanziell tragbarer.

«Von der Familienzulage profitiert jedes Kind, und damit jede Familie, ganz egal für welchen Lebensentwurf sie sich entschieden hat.»
Nationalrat Marc Jost, BE

Ihr Anliegen, die Familien im Land zu stärken, teilt die EVP Schweiz mit der Bevölkerung. Eine Sotomo-Umfrage belegte erst kürzlich, dass eine deutliche Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer eine möglichst umfassende Unterstützung aller Familien befürwortet – unabhängig von der Wirkung auf die Erwerbsbeteiligung. Da Familienzulagen einkommenssteuerpflichtig sind, führt dies je nach Einkommensniveau zu einem teilweisen Ausgleich zwischen den Familien.

Im Übrigen zahlen mehrere Kantone bereits heute Kinderzulagen von 250 Franken oder mehr aus, z.B. Basel-Stadt, Jura oder Waadt.

Kontakt:
Marc Jost, Nationalrat: 076 206 57 57
François Bachmann, Vizepräsident EVP Schweiz (Romandie): 079 668 69 46
Roman Rutz, Generalsekretär EVP Schweiz: 078 683 56 05
Dirk Meisel, Leiter Kommunikation EVP Schweiz: 079 193 12 70

01.03.2023  | EVP will schweizweit qualitativ gute und finanziell tragbare Kinderbetreuung

Der Natio­nal­rat berät diese Woche über eine Geset­zes­ent­wurf sei­ner WBK-​Kommission für fami­li­en­er­gän­zende Kin­der­be­treu­ung. Das Gesetz will die Ver­ein­bar­keit von Fami­lie und Erwerbs­tä­tig­keit ver­bes­sern sowie die Chan­cen­ge­rech­tig­keit für Kin­der im Vor­schul­al­ter erhö­hen. Den EVP-​Ratsmitgliedern sind starke Fami­lien wich­tig. Ent­spre­chend set­zen sie sich für eine schweiz­weit qua­li­ta­tiv gute und finan­zi­ell trag­bare fami­li­en­er­gän­zende Kin­der­be­treu­ung ein.

Wenn es um den Zugang, die Qua­li­tät und die Bezahl­bar­keit fami­li­en­er­gän­zen­der Betreu­ung von Vor­schul­kin­dern geht, liegt die Schweiz in

Der Nationalrat berät diese Woche über eine Gesetzesentwurf seiner WBK-Kommission für familienergänzende Kinderbetreuung. Das Gesetz will die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit verbessern sowie die Chancengerechtigkeit für Kinder im Vorschulalter erhöhen. Den EVP-Ratsmitgliedern sind starke Familien wichtig. Entsprechend setzen sie sich für eine schweizweit qualitativ gute und finanziell tragbare familienergänzende Kinderbetreuung ein.

Wenn es um den Zugang, die Qua­li­tät und die Bezahl­bar­keit fami­li­en­er­gän­zen­der Betreu­ung von Vor­schul­kin­dern geht, liegt die Schweiz in einer aktu­el­len UNICEF-Studie unter den OECD- und EU-Staaten gerade ein­mal auf dem dritt­letz­ten Platz. Die Kom­mis­sion für Wis­sen­schaft, Bil­dung und Kul­tur des Natio­nal­ra­tes, WBK-N, will dies ändern. Sie legt ihrem Rat eine Gesetzesvorlage vor, welche die wichtige, aber nur befristete und bereits mehrfach verlängerte Anstossfinanzierung des Bundes in eine zeitgemässe, dauerhafte Finanzierungslösung überführen will.

«Wir wollen mit dieser Vorlage die Vereinbarkeit von Familie und Beruf spürbar verbessern und die Chancengerechtigkeit der Kinder im Vorschulalter erhöhen.»
Lilian Studer, Nationalrätin und Parteipräsidentin EVP Schweiz, Mitglied der WBK

Die EVP-Ratsmitglieder sind überzeugt, dass es schweizweit qualitativ gut ausgebaute Betreuungsoptionen braucht, damit die Schweiz im Bereich der Gleichstellung sowie bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf vorwärtskommt. Deshalb spricht sich die EVP-Delegation im Rat für ein Eintreten in die Debatte aus, um die Vorlage zu diskutieren und mehrheitsfähig zu gestalten.

Laut Vorlage soll sich der Bund von der Geburt eines Kindes bis zum Ende der obligatorischen Primarschulzeit an den Kosten der Eltern für die familienergänzende institutionelle Kinderbetreuung beteiligen. Dazu gehören neben Kindertagesstätten und Tagesschulen auch Tagesfamilien.  

«Eine zeitgemässe, gleichberechtigte Gesellschaft mit ihren unterschiedlichsten Familienmodellen ist ohne eine gut ausgebaute, bezahlbare Kinderbetreuung nicht denkbar. Wir brauchen dieses Gesetz und müssen es finanzierbar gestalten.»
Lilian Studer, Nationalrätin und Parteipräsidentin EVP Schweiz, Mitglied der WBK

Der Bund soll gemäss Vorlage zudem im Rahmen von Programmvereinbarungen Finanzhilfen gewähren können. Damit sollen die Kantone Angebotslücken in ihrer familienergänzenden Kinderbetreuung schliessen - dies auch für Kinder mit Behinderungen - die Qualität ihrer Angebote verbessern sowie die Betreuungsangebote besser auf die Bedürfnisse der Eltern abstimmen.

Der EVP ist es ein Anliegen, Familien unabhängig von ihrem gewählten Familienmodell zu stärken. Sie unterstützt deshalb u.a. auch das Vorhaben, eine Elternzeit einzuführen, die es Eltern erlauben würde, die Kinderbetreuung während einer längeren Zeit selber wahrzunehmen.

Kontakt:
Lilian Studer, Parteipräsidentin EVP Schweiz und Nationalrätin: 076 575 24 77
François Bachmann, Vizepräsident EVP Schweiz (Romandie): 079 668 69 46
Roman Rutz, Generalsekretär EVP Schweiz: 078 683 56 05
Dirk Meisel, Leiter Kommunikation EVP Schweiz: 079 193 12 70

28.02.2023  | EVP-Appell: BVG-Durchbruch für die Frauen statt Blockadepolitik

Das Par­la­ment berät diese Woche erneut über die Reform der beruf­li­chen Vor­sorge (BVG, 2. Säule). Die Reform ist drin­gend und zwin­gend. Die meis­ten Ursa­chen für die tie­fe­ren Ren­ten von Frauen lie­gen in der 2. Säule begrün­det. Die EVP Schweiz setzt sich darum für eine deut­li­che Ver­bes­se­rung der Alters­vor­sorge für Men­schen mit nied­ri­gen Löh­nen, Teil­zeit­pen­sen und Mehr­fach­be­schäf­ti­gun­gen ein, die mit die­ser Geset­zes­vor­lage ange­packt wird. Sie appel­liert an das Par­la­ment keine Blo­cka­de­po­li­tik zu betrei­ben, damit eine kon­struk­tive Lösung im Inter­esse ins­be­son­dere der Frauen gefun­den wer­den kann.

«Das Par­la­ment steht in der Pflicht, die Ver­spre­chen ein­zu­lö­sen, die im AHV-​Abstimmungskampf gegen­über den Frauen abge­ge­ben wur­den. Wir brau­chen jetzt

Das Parlament berät diese Woche erneut über die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG, 2. Säule). Die Reform ist dringend und zwingend. Die meisten Ursachen für die tieferen Renten von Frauen liegen in der 2. Säule begründet. Die EVP Schweiz setzt sich darum für eine deutliche Verbesserung der Altersvorsorge für Menschen mit niedrigen Löhnen, Teilzeitpensen und Mehrfachbeschäftigungen ein, die mit dieser Gesetzesvorlage angepackt wird. Sie appelliert an das Parlament keine Blockadepolitik zu betreiben, damit eine konstruktive Lösung im Interesse insbesondere der Frauen gefunden werden kann.

«Das Parlament steht in der Pflicht, die Versprechen einzulösen, die im AHV-Abstimmungskampf gegenüber den Frauen abgegeben wurden. Wir brauchen jetzt dringend eine Reform, welche die strukturellen Defizite in der 2. Säule endlich beseitigt und die Altersvorsorge vieler Frauen in unserem Land besserstellt.»
Lilian Studer, Nationalrätin

Um die Besserstellung vor allem auch der Frauen zu erreichen, sind einerseits tiefere Eintrittsschwellen nötig, um den Zugang zur beruflichen Vorsorge für Menschen mit tieferen Einkommen und Teilzeitpensen - eben sehr oft Frauen - zu erleichtern. Zum anderen muss der Koordinationsabzug gesenkt und prozentual zum AHV-Einkommen und nicht mehr absolut ausgestaltet werden. Dies würde bewirken, dass mehr Menschen in der 2. Säule und dort mit einem höheren Einkommen versichert wären.

Früheres Alterssparen hält Lohnbeiträge niedrig

Damit die Lohnbeiträge nicht weiter erhöht werden müssen, unterstützt die EVP Schweiz den Eintritt in das Alterssparen ab dem 20. statt ab dem 25. Lebensjahr. Wichtig ist zudem eine faire, bedarfsgerechte Kompensation ohne Giesskanne für die Übergangsgenerationen.

Dialog nicht länger verweigern

Die EVP Schweiz appelliert an SP und Grüne, den Dialog um eine konstruktive Kompromisslösung wieder aufzunehmen. Die Gegner der anderen Seite müssen andererseits anerkennen, dass höhere Renten im Niedriglohnbereich und für Mehrfachbeschäftigte nur dann möglich sind, wenn mehr Löhne versichert werden und damit mehr Beiträge geleistet werden. Dass dies sowohl Arbeitnehmer wie Arbeitgeber mehr kostet ist klar, aber tragbar und deshalb zu vertreten. Ohne zusätzlichen Beiträge können auch keine höheren Renten erzielt werden.

«Wer jetzt bereits mit Referenden droht, verweigert die Suche nach Kompromissen. Man lässt Frauen und Mehrfachbeschäftigte bewusst im Regen stehen und nimmt tiefere Renten für Frauen sowie Altersarmut weiterhin in Kauf.»
Nik Gugger, Nationalrat

Kontakt:
Lilian Studer, Parteipräsidentin EVP Schweiz und Nationalrätin: 076 575 24 77
Nik Gug­ger, Vize­prä­si­dent EVP Schweiz und Natio­nal­rat: 079 385 35 35
François Bachmann, Vizepräsident EVP Schweiz (Romandie): 079 668 69 46
Roman Rutz, Generalsekretär EVP Schweiz: 078 683 56 05
Dirk Meisel, Leiter Kommunikation EVP Schweiz: 079 193 12 70

12.02.2023  | Erster EVP-Regierungsrat der Schweiz fürs Baselbiet von morgen

Der Coup ist gelun­gen, die Über­ra­schung per­fekt: Mit Thomi Jour­dan ist heute erst­mals ein EVP-​Politiker in den Basel­bie­ter Regie­rungs­rat und damit zum ers­ten Mal über­haupt in eine Schwei­zer Kan­tons­re­gie­rung gewählt wor­den. Die EVP Schweiz freut sich aus­ser­or­dent­lich über die­sen Mei­len­stein und gra­tu­liert Thomi Jour­dan sowie der EVP Basel­land herz­lich zu die­sem gros­sen Erfolg. Sie wünscht ihm viel Kraft, Freude und Gelin­gen im neuen Amt.

Der Öko­nom mit Leis­tungs­aus­weis in Wirt­schaft und Gewerbe über­zeugte nicht zuletzt auch mit sei­ner lang­jäh­ri­gen Erfah­rung in Gesund­heits­we­sen und

Der Coup ist gelungen, die Überraschung perfekt: Mit Thomi Jourdan ist heute erstmals ein EVP-Politiker in den Baselbieter Regierungsrat und damit zum ersten Mal überhaupt in eine Schweizer Kantonsregierung gewählt worden. Die EVP Schweiz freut sich ausserordentlich über diesen Meilenstein und gratuliert Thomi Jourdan sowie der EVP Baselland herzlich zu diesem grossen Erfolg. Sie wünscht ihm viel Kraft, Freude und Gelingen im neuen Amt.

Der Ökonom mit Leistungsausweis in Wirtschaft und Gewerbe überzeugte nicht zuletzt auch mit seiner langjährigen Erfahrung in Gesundheitswesen und Gesundheitspolitik, die ihn für die vakante Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion empfiehlt.

«Die EVP Schweiz gratuliert Thomi Jourdan herzlich zu seiner Wahl. Wir freuen uns sehr, dass mit ihm ein fachlich und politisch derart erfahrener Vertreter der EVP in die Baselbieter Kantonsregierung einzieht.» 
Lilian Studer, Nationalrätin und Parteipräsidentin EVP Schweiz 

Thomi Jourdan, 48, ist Ökonom und Geschäftsführer eines KMUs mit 30 Mitarbeitenden. Während 10 Jahren hatte er zudem Kaderpositionen im Gesundheitswesen und in der Gesundheitspolitik inne. Auch politisch bringt er langjährige Erfahrungen mit: Jourdan ist seit 14 Jahren Gemeinderat in Muttenz, der drittgrössten Baselbieter Gemeinde. Er amtete zudem während 8 Jahren im Baselbieter Kantonsparlament und war dort Mitglied der Finanzkommission.

«Ich bin sehr dankbar und freue mich, als erster EVP-Regierungsrat der Schweiz zukünftig Verantwortung für den Kanton Baselland zu übernehmen.
Die heutige Wahl drückt den starken Wunsch der Bevölkerung nach Sachpolitik und dem Überwinden ideologischer Gräben aus. Das Ergebnis ist für mich der Auftrag, gemeinsam im Regierungsteam, mit dem Parlament und der Bevölkerung, unseren Kanton vorwärtszubringen - fürs Baselbiet vo morn.»
Thomi Jourdan, gewählter EVP-Regierungsrat Baselland 

Thematisch hat sich Jourdan im Rahmen seiner Wahlkampagne für eine stärker in der Bevölkerung abgestützte Gesundheitspolitik sowie die rasche Umsetzung der Pflegeinitiative stark gemacht. Eine mutige und nachhaltige Energiepolitik ist für Jourdan strategische Sicherheits- als auch Wirtschaftspolitik. Zudem will er die Rahmenbedingungen für die 17 000 KMUs und Grossunternehmen am Wirtschaftsstandort Baselland weiter verbessern, bürokratische Hindernisse abbauen und die Digitalisierung staatlicher Prozesse beschleunigen.

Foto:

Thomi Jourdan Porträt

Kontakt:
Lilian Studer, Parteipräsidentin EVP Schweiz und Nationalrätin: 076 575 24 77
François Bachmann, Vizepräsident EVP Schweiz (Romandie): 079 668 69 46
Thomi Jourdan, gewählter Regierungsrat Baselland, EVP: 076 802 98 78
Roman Rutz, Generalsekretär EVP Schweiz: 078 683 56 05

Ihr Kontakt

Dirk Meisel
Leiter Kommunikation
079 193 12 70 
E-Mail

Ihr Kontakt in der Romandie

Philippe Siraut, Répondant pour les medias romands
079 435 80 82, Courriel ​​​​​​​

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