Ja zum Covid-19-Gesetz

Parole der EVP

Ja zum Covid-19-Gesetz

Die EVP-Delegierten fassten an ihrer Online-Versammlung am 20. März mit 94 zu 7 Stimmen bei 8 Enthaltungen die Ja-Parole.

Argumente dafür

  • Besondere Befugnisse dringend nötig zur Pandemie-Bekämpfung:
    Das Gesetz regelt die besonderen Befugnisse, die der Bundesrat brauchte, um die Covid-19-Pandemie zu bekämpfen und vor allem auch, um deren verherrenden Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft abzufedern. 
     
  • Nein bestraft die Falschen:
    Ein Nein zum Gesetz würde all diejenigen nochmals bestrafen, die bereits heute die wirtschaftlichen Folgen der Schliessungen zu tragen haben. Auch die zusätzlich beschlossenen umfänglichen Abfederungsmassnahmen für viele Bereiche der Wirtschaft und Gesellschaft würden abgewürgt. Das Gesetz ist definitiv das falsche, um ein Zeichen gegen die Corona-Massnahmen zu setzen. 
     
  • Klare Befristung:
    Das Gesetz ist klar befristet und endet zum 31.12.2021. Wenn das Gesetz abgelehnt wird, laufen alle Massnahmen bereits am 25. September 2021 aus - auch alle zusätzlich beschlossenen Abfederungsmassnahmen. 
     
  • Klare strategische Grundsätze:
    Das Parlament hat mit der letzten Revision klare strategische Grundsätze im Gesetz verankert, an denen sich die Corona-Politik des Bundesrates orientieren muss. Auch die Beteiligung von Parlament und Kantonen ist geregelt. 

In Kürze

Das Gesetz:

Das COVID-19 Gesetz schreibt vor, was der Bundesrat tun darf, um die Auswirkungen der Epidemie auf Gesellschaft, Wirtschaft und Behörden zu bekämpfen. Das Gesetz betrifft die Gesundheitsversorgung, den Arbeitnehmerschutz, den Ausländer- und Asylbereich, die Entschädigung des Erwerbsausfalls und die Arbeitslosenversicherung. Zudem werden rechtliche Grundlagen für Massnahmen im Kultur- und Medienbereich geschaffen. Der Nationalrat (153:36) und der Ständerat (44:0) haben das Gesetz am 25.09.2020 angenommen. Das Gesetz wurde als dringliches Gesetz unmittelbar in Kraft gesetzt und gilt bis am 31.12.2021.
 

Revisionen des Gesetzes:
In der Wintersession 2020 ist das Gesetz durch das Parlament wegen der sich verschlechternden epidemiologischen Lage angepasst worden. Es wurde zum Beispiel das Budget für Härtefälle von 600 Millionen Franken auf 2,5 Milliarden Franken erhöht und eine bessere Entschädigung für Tieflöhne (bis 3470 Franken) beschlossen. Neu wurden Kulturschaffende und Selbstständige, professionelle und halbprofessionelle Sportklubs berücksichtigt. Der Nationalrat (153:36) und der Ständerat (44:0) stimmten am 18.12.2020 den Änderungen zu.
In der Frühlingssession beschloss das Parlament erneut Änderungen, so zum Beispiel die Aufstockung des Härtefallprogramms auf 10 Milliarden, Unterstützungen von privaten Radio- und Fernsehunternehmen, grosszügigere Lösungen für Selbstständige und Unterstützung für Grossanlässe. Der Nationalrat (169:13) und der Ständerat (44:0) stimmten den Änderungen am 19.03.2021 zu.

Das Referendum:
Das Referendum zum Covid-19 Gesetz wurde am 12.1.2021 bei der Bundeskanzlei eingereicht. Es will verhindern, dass notrechtliche Kompetenzen des Bundesrates während der Pandemie nachträglich legitimiert und bis Ende 2021 verlängert werden. Zur Unterschriftensammlung beigetragen haben vor Allem die «Freunde der Verfassung», das Netzwerk Impfentscheid und der Verein Bürger für Bürger. Die Schweiz wird damit am 13.06.2021 über ein Gesetz abstimmen, das bereits in Kraft getreten ist und lediglich bis am 31.12.2021 gilt.

Rechtliche Folgen des Referendums:
Gegenstand der Abstimmung ist die Vorlage vom 25. September 2020. Falls das Gesetz abgelehnt wird, gilt das dringlich in Kraft gesetzte Gesetz noch bis am 25. September 2021. Auch alle Ergänzungen, die vom Parlament in der Winter- sowie der Frühjahrsession zur weiteren Abfederung der wirtschaftlichen Folgen in vielen Branchen gemacht wurden, würden im September enden. Das Gesetz kann nicht rückwirkend abgelehnt werden.