Keine Selektion zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben
Die Präimplantationsdiagnostik (PID) bezweckt die Untersuchung des Erbguts von im Reagenzglas gezeugten Embryonen nach Erbkrankheiten oder Chromosomen-Anomalien. Die PID ist heute nach geltendem Recht in der Schweiz verboten. Ändern soll dies das angepasste Fortpflanzungsmedizingesetz, welches schon bald mit grosser Wahrscheinlichkeit vom Parlament verabschiedet werden wird. Nachdem auch der Ständerat weitgehend den Anträgen des Nationalrats gefolgt ist, sollen künftig künstlich gezeugte Embryos vor der Einpflanzung in den Mutterleib einem Chromosomen-Test unterzogen werden dürfen. Wird ein Defekt gefunden, wird der Embryo vernichtet.
Der Bundesrat wollte die PID ursprünglich nur bei Paaren erlauben, die von einer schweren Erbkrankheit betroffen sind. Das wären etwa 150 Fälle pro Jahr gewesen. Das Parlament will die Tests nun aber bei allen, künstlich gezeugten Embryos zulassen. Somit wäre die PID in rund 6000 Fällen pro Jahr möglich. So viele Paare nehmen jedes Jahr in der Schweiz eine künstliche Befruchtung in Anspruch. Zweitens hat das Parlament den Anwendungsbereich der PID entscheidend erweitert: Es soll nicht nur nach schweren Krankheiten gesucht werden dürfen, sondern auch Embryos mit Trisomien gezielt ausgesondert und Kinder mit Down-Syndrom verhindert werden.
Die EVP lehnt diese Entwicklung entschieden ab. „Dies öffnet nun Tür und Tor für die Selektion zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben und erhöht den Druck auf werdende Eltern massiv“, ist EVP-Parteipräsidentin Marianne Streiff überzeugt. Sollte das Parlament das Gesetz in dieser Form beschliessen, wird die EVP das Referendum ergreifen. Gespräche für eine breite Allianz mit betroffenen Organisationen, Politikern und Verbänden sind bereits im Gange.
EVP lehnt auch die Verfassungsänderung ab
Die Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes macht eine Anpassung der Bundesverfassung notwendig, die parallel zum Gesetzesprojekt vorangetrieben wird und in jedem Fall von Volk und Ständen genehmigt werden muss. Art. 119 BV sieht vor, dass bei PID-Verfahren neu so viele künstliche Embryonen entwickelt werden dürfen, wie für die Untersuchungen „nötig“ seien. Das heute geltende Fortpflanzungsmedizingesetz beschränkt diese Zahl auf maximal drei. Während der Nationalrat keine Obergrenze vorsehen möchte, beantragt der Ständerat, max. 12 Embryonen entwickeln zu lassen. Diese Differenz gilt es in der nächsten Session noch auszuräumen. Unabhängig davon, ob im FMedG eine Obergrenze definiert wird oder nicht, lehnt die EVP einen Blanko-Check für die Fortpflanzungsmedizin in der Bundesverfassung ab. Sie wird die Verfassungsänderung in der ohnehin stattfindenden obligatorischen Volksabstimmung daher entschieden bekämpfen.
Webseite der EVP: www.evppev.ch
Bern, den 18. September 2014/jdr
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