Zuerst müssen die Hausaufgaben gemacht werden

Die EVP Schweiz stimmt der Auf­he­bung der Lex Kol­ler im Grund­satz zu. Aller­dings darf diese erst nach der Ände­rung des Raum­pla­nung­sge­setzes und sei­ner Umset­zung erfol­gen.

Die Evan­ge­lische Volks­par­tei der Schweiz begrüsst die Auf­he­bung der Lex Kol­ler. Es ist in der Tat kein Auslän­der­pro­blem, welches zum Zuwachs an Zweit­woh­nun­gen und übri­gen Bau­ten vor allem in Tou­ris­te­nor­ten geführt hat. Den daraus ents­te­hen­den Pro­ble­men einer unve­rhält­nismäs­sig gros­sen Infras­truk­tur, die nur an weni­gen Tagen im Jahr tatsä­chlich erfor­der­lich ist, sowie der Über­nut­zung von Erholungs- und Naturräu­men ist mit einem ver­bes­ser­ten Raum­pla­nung­sge­setz zu bege­gnen, wie es der Bun­des­rat vor­schlägt.

 

Aller­dings darf die Lex Kol­ler erst dann auf­ge­ho­ben wer­den, wenn das geän­derte Raum­pla­nung­sge­setz in Kraft und umge­setzt ist. Die EVP Schweiz schlägt in ihrer Ver­nehm­las­sung­sant­wort deshalb vor, mit der Auf­he­bung der Lex Kol­ler min­des­tens drei Jahre zuzu­war­ten. Zwei­tens muss der Bun­des­rat die vor­ges­chla­gene For­mu­lie­rung im Raum­pla­nung­sge­setz auf Verord­nung­ss­tufe kon­kre­ti­sie­ren. Nur so kön­nen die Kan­tone und Gemein­den die not­wen­di­gen Mass­nah­men innert die­ser Frist tref­fen.

 

Zürich, den 24. Januar 2006/nh