Nicht über die Biomedizin-Konvention hinausgehen

Für die EVP Schweiz ste­hen zwei Kri­tik­punkte am Ver­fas­sung­sar­ti­kel zur Human­for­schung im Vor­der­grund: Ers­tens soll in jedem Fall eine Ein­willi­gung vor­lie­gen müs­sen und das Gesetz soll keine Aus­nah­men vor­se­hen kön­nen. Zwei­tens lehnt die EVP bezü­glich der For­schung an urteil­sunfä­hi­gen Per­so­nen jede For­mu­lie­rung ab, die über die Biomedizin-Konvention des Euro­pa­rates hinaus­geht.

Die Evan­ge­lische Volks­par­tei der Schweiz (EVP) begrüsst das Vorha­ben, einen Ver­fas­sung­sar­ti­kel und ein darauf fus­sendes Bun­des­ge­setz über die For­schung am Men­schen zu erlas­sen. Unter­schied­liche oder feh­lende Rege­lun­gen in den Kan­to­nen machen eine Bun­deslö­sung not­wen­dig. Zudem ist uns sehr wich­tig, dass alles, was gesetz­lich gere­gelt wird, auf einer sau­be­ren Ver­fas­sung­sgrund­lage auf­bauen muss. So bemän­gelt Hei­ner Stu­der, Natio­nal­rat der EVP aus dem Kan­ton Aar­gau: „Das Stamm­zel­len­for­schung­sge­setz bei­spiels­weise steht im teil­wei­sen Widers­pruch zur Bun­des­ver­fas­sung.“

 

Zwei Kri­tik­punkte ste­hen für die EVP Schweiz am in die Ver­nehm­las­sung ges­chick­ten Ver­fas­sung­sar­ti­kel zur Human­for­schung im Vor­der­grund:

 

-          Ers­tens soll in jedem Fall eine schrift­liche Ein­willi­gung vor­lie­gen müs­sen, die erst nach einer umfas­sen­den Aufklä­rung erfol­gen kann. Wird diese Ein­willi­gung ver­wei­gert oder zurück­ge­zo­gen, sol­len die bio­lo­gi­schen Mate­ria­lien und die bis dahin gewon­ne­nen Daten der betrof­fe­nen Per­son nicht für das For­schung­sprojekt ver­wen­det wer­den dür­fen und ver­nich­tet wer­den müs­sen.

 

-          Zwei­tens lehnt die EVP Schweiz bezü­glich der For­schung an urteil­sunfä­hi­gen Per­so­nen jede For­mu­lie­rung ab, welche über die Biomedizin-Konvention des Euro­pa­rates hinaus­geht.

 

Auf eine Stel­lun­gnahme zum geplan­ten Human­for­schung­sge­setz hat die EVP Schweiz ver­zich­tet.

 

Zürich, den 30. Mai 2006/nh