Ein Ja mit Vorbehalten zum neuen Geldspielgesetz

Am 10. Juni stim­men wir über das neue Geld­spiel­ge­setz ab. Es soll den gesell­schaft­li­chen und tech­no­lo­gi­schen Ent­wi­ck­lun­gen Rech­nung tra­gen. Der Bun­des­rat will damit die Geld­spiele in der Schweiz zusam­menhän­gend in einem ein­zi­gen Gesetz regeln.

Spiel­ban­ken­spiele online sol­len zumin­dest nur kon­zes­sio­niert ange­bo­ten wer­den kön­nen und auch deren Erträge sol­len wie jene ande­rer Geld­spiele eben­falls der AHV/IV und gemeinnüt­zi­gen Zwe­cken zukom­men. Auslän­dische Anbie­ter von Onli­ne­ca­si­nos wer­den für den Nut­zer aus der Schweiz ges­perrt. Das neue Gesetz geht zwar in Sachen Spie­ler­schutz nach Ansicht der EVP nicht weit genug. Wirk­same Mass­nah­men zum Schutz vor den Gefah­ren des Geld­spiels wie zum Bei­spiel eine unabhän­gige Exper­ten­kom­mis­sion oder eine Spiel­such­tab­gabe zur Finan­zie­rung von Schutz­mass­nah­men fan­den im Par­la­ment bis zum Schluss lei­der keine Meh­rheit. Trotz die­ser Män­gel woll­ten die Dele­gier­ten der EVP an ihrer Ver­samm­lung im März in Lies­tal jedoch nicht der gesam­ten Revi­sion eine Absage ertei­len und fass­ten mit 63 zu 25 bei 11
Enthal­tun­gen klar und deut­lich die Ja-Parole zum neuen Geld­spiel­ge­setz.

Argu­mente für ein Ja:

  • Das Refe­ren­dum respek­tiert die Ver­fas­sung nicht: Damit die Ziele von Art. 106 der Bun­des­ver­fas­sung erreicht wer­den, müs­sen ille­gale Geld­spiele mit wir­kung­svol­len Mass­nah­men bekämpft wer­den, die keine Gewähr für den Schutz der Bevöl­ke­rung bie­ten und deren Erträge nicht gemeinnüt­zi­gen Zwe­cken zukom­men.
  • Online-Geldspielanbieter aus Malta, Gibral­tar etc. üben ihre Tätig­keit weit­ge­hend ohne Bewilli­gung und Aufla­gen aus. Diese unlau­tere Kon­kur­renz ent­zieht wohltä­ti­gen Zwe­cken in der Schweiz und der AHV jedes Jahr beträcht­liche Geld­sum­men. Sie sind vom Schwei­zer Markt aus­zu­schlies­sen, indem der Zugang auf eine Stopp-Seite umge­lei­tet wird. Bei Geld­spie­len gibt es keine Wirt­schafts­frei­heit.
  • Das Geld­spie­lan­ge­bot wird auf­grund der damit ver­bun­de­nen Gefah­ren (Spiel­sucht, Geldwä­sche­rei, Betrug) ein­ges­chränkt und mit stren­gen Aufla­gen ver­bun­den. Der Bund erteilt eine bes­chränkte Zahl von Spiel­ban­ken­kon­zes­sio­nen. Die Unter­neh­men kön­nen sich darum bewer­ben.