Arbeitsgesetz gilt auch für Assistenzärzte

Mit einer Motion und drei Inter­pel­la­tio­nen will EVP-Nationalrätin Marianne Streiff bewir­ken, dass das Arbeits­ge­setz auch in Spitä­lern ein­ge­hal­ten wird, dass mehr Zivil­dien­steinsätze in der Ent­wi­ck­lung­shilfe aus­ges­chrie­ben wer­den kön­nen, dass die Inves­ti­tions­be­reit­schaft für erneuer­bare Ener­gien nicht behin­dert und dass die Kon­kur­renzfä­hig­keit der Bahn gegenü­ber dem Flug­zeug ver­bes­sert wird.

Mit einer Motion will EVP-Nationalrätin Marianne Streiff den Bun­des­rat beauf­tra­gen, die Ein­hal­tung des Arbeits­ge­setzes in den Spitä­lern kon­trol­lie­ren zu las­sen. Wer­den dabei Verstösse fest­ges­tellt, sol­len umge­hend die not­wen­di­gen Schritte zu ihrer Behe­bung ein­ge­lei­tet wer­den. Das Arbeits­ge­setz werde in vie­len Spitä­lern zum Teil mas­siv ver­letzt, bemän­gelt Marianne Streiff, welche einen ähn­li­chen Vors­toss bereits als Ber­ner Grossrä­tin ein­ge­reicht hat. Zu den häu­fig­sten Verstös­sen zäh­len: Arbeits­zei­ten von mehr als 50 Stun­den pro Woche, 12 bis 16 Arbeits­tage am Stück oder mehr als 12 Stun­den Nach­tar­beit. Eine Stu­die des Staats­se­kre­ta­riates für Wirt­schaft (seco) aus dem Jahr 2005 habe erge­ben, dass das Arbeits­ge­setz auch für Spitä­ler praxis­tau­glich sei und in eini­gen Betrie­ben auch wei­test­ge­hend oder vol­lumfän­glich ein­ge­hal­ten werde. Hin­ge­gen wür­den sich viele Spitä­ler mas­sive Ver­let­zun­gen erlau­ben. „Das Par­la­ment hat 2002 ent­schie­den, dass das Arbeits­ge­setz auch für Assis­tenzärz­tin­nen und –ärzte gel­ten soll. Zu ihrem Schutz, aber auch zum Schutz der Patien­ten. Nun muss der Bun­des­rat die Ein­hal­tung des Arbeits­ge­setzes in den Spitä­lern auch durch­set­zen“, betont Marianne Streiff.

 

Zivil­dienst­leis­tung in Ent­wi­ck­lung­sprojek­ten von Abga­ben ent­las­ten

Mit einer Inter­pel­la­tion will Marianne Streiff Zivil­dien­steinsätze in der Ent­wi­ck­lung­szu­sam­me­nar­beit för­dern. Sie lotet dazu aus, ob es möglich ist, den Ein­satz­be­trie­ben bei Einsät­zen im Aus­land die Abgabe an den Bund zumin­dest teil­weise zu erlas­sen. Heute bezah­len die Ein­satz­be­triebe pro Tag und Zivi zwi­schen 8 Fran­ken und 25% eines orts- und beruf­sü­bli­chen Lohnes an den Bund – zusätz­lich zu den Aus­la­gen für Kost und Logis, welche sie an den Zivi entrich­ten. „Was für Ein­rich­tun­gen im Inland ange­sichts des wirt­schaft­li­chen Nut­zens gerecht­fer­tigt ist, kann sich für Einsätze im Rah­men der Ent­wi­ck­lung­szu­sam­me­nar­beit im Aus­land hem­mend aus­wir­ken. Hier pro­fi­tie­ren nicht in ers­ter Linie die Orga­ni­sa­tio­nen, son­dern die Projekte im Aus­land“, begrün­det Marianne Streiff ihren Vors­toss. Sie fände es schade, wenn Schwei­zer Ent­wi­ck­lung­shil­feor­ga­ni­sa­tio­nen aus finan­ziel­len Grün­den weni­ger Ein­satz­plätze für Zivil­dienst­leis­tende anbie­ten wür­den, als es von den Projek­ten her eigent­lich sinn­voll wäre.

 

Bün­de­lung von End­ver­brau­chern bei Ener­gie­lie­fe­rung via Pho­to­vol­tai­kan­lage

Eine wei­tere Inter­pel­la­tion betrifft ein Mehr­fa­mi­lien­haus im Kan­ton Bern, welches mit einer Pho­to­vol­tai­kan­lage den Gross­teil des benö­tig­ten Stromes selbst pro­du­zie­ren soll. Tech­nisch soll die Anlage gesam­thaft als Sto­ck­wer­kei­gentü­mer­ge­mein­schaft am Netz anges­chlos­sen und für jede Woh­nung der Stro­man­teil abge­rech­net wer­den. Die Ber­ni­schen Kraft­werke BKW behar­ren nun aber darauf, dass jede Woh­nung mit einem eige­nen BKW-Zähler direkt am BKW-Netz anges­chlos­sen sein müsse. Im Bes­tre­ben für eine möglichst wir­kung­svolle, kos­tengüns­tige und unbü­ro­kra­tische Umset­zung der vom Par­la­ment bes­chlos­se­nen Mass­nah­men zur För­de­rung von erneuer­ba­ren Ener­gien will Marianne Streiff vom Bun­des­rat wis­sen, ob er Mögli­ch­kei­ten sieht, das Strom­ver­sor­gung­sge­setz ents­pre­chend anzu­pas­sen. Die Innovations- und Inves­ti­tions­be­reit­schaft von Bau­herr­schaf­ten soll nicht unnö­tig durch Geset­zes­pa­ra­gra­phen behin­dert wer­den.

 

Europa per Bahn: Ver­bes­se­run­gen beim Buchung­ssys­tem

Schliess­lich will Marianne Streiff die Wett­be­werbsfä­hig­keit der Bahn in Europa ver­bes­sern. Wer anfangs Jahr eine Reise ins Aus­land plane und die Bahn­ti­ckets noch im alten Jahr reser­vie­ren wolle, müsse sich wegen des Fahr­plan­wech­sels bis Mitte Dezem­ber gedul­den, bis er die ents­pre­chen­den Züge und Tickets im Inter­net buchen könne. Die Buchung­sfens­ter der Air­lines stün­den hin­ge­gen schon ab Sep­tem­ber bis weit ins neue Jahr hinein offen. Damit handle sich die Bahn einen ent­schei­den­den Wett­be­werbs­nach­teil gegenü­ber dem Flug­zeug ein und es bes­tehe die Gefahr, dass sich Rei­se­willige aus Zeit­grün­den für das Flug­zeug ent­schei­den, obwohl sie eigent­lich offen gewe­sen wären für die Nut­zung der Bahn. Mit einer Reihe von Fra­gen will Marianne Streiff in Erfah­rung brin­gen, ob sich der Bun­des­rat des Pro­blems bewusst ist, ob er Mögli­ch­kei­ten sieht, in inter­na­tio­na­len Gre­mien und bei den SBB auf eine Ver­bes­se­rung des Buchung­ssys­tems hin­zu­wir­ken und wie er gene­rell bewir­ken will, dass auf der Kurz- und Mit­tel­strecke in Europa ver­mehrt die Bahn ans­telle des Flug­zeugs benutzt werde.

 

Bern, den 23. Dezem­ber 2011/nh