Auch die EVP sagte klar: «Nur Ja heisst Ja.»

Der Natio­nal­rat hat eine Ver­schär­fung des Sexual­stra­frechts bes­chlos­sen und es der gesell­schaft­li­chen Rea­lität ange­passt. Die EVP-Ratsmitglieder unterstütz­ten dabei die soge­nannte Zus­tim­mung­slö­sung «Nur Ja heisst Ja». Eine sexuelle Hand­lung soll dann als sexuel­ler Über­griff, sexuelle Nöti­gung oder Ver­ge­wal­ti­gung geahn­det wer­den, wenn sie «ohne die Ein­willi­gung» der betrof­fe­nen Per­son vor­ge­nom­men wurde. Die Vor­lage geht nun zurück in den Stän­de­rat.

Die Grund­satz­frage, ob die Zustimmungs- oder die Widers­pruchslö­sung ins Gesetz ges­chrie­ben wer­den soll, war im Natio­nal­rat umstrit­ten. Mit 99 zu 88 Stim­men bei 3 Enthal­tun­gen stimmte schliess­lich eine knappe Meh­rheit ink­lu­sive der EVP-Ratsmitglieder für die «Nur Ja heisst Ja»-Lösung:

«Man kann doch nicht davon aus­ge­hen, dass Opfer mit einer unge­woll­ten sexuel­len Hand­lung ein­vers­tan­den waren, nur weil sie sich phy­sisch oder ver­bal nicht wider­setzt haben oder dies gar nicht konn­ten. Sex ist kein Gut, das man ein­fach nut­zen kann, solange nie­mand widers­pricht. Es ist eine Hand­lung, bei der sich alle Betei­lig­ten aktiv ver­ge­wis­sern müs­sen, dass der andere ein­vers­tan­den ist»,

sagt EVP-Nationalrätin und Par­tei­prä­si­den­tin Lilian Stu­der zur Hal­tung der EVP-Delegation.

Zudem bes­chloss der Natio­nal­rat mit Unterstüt­zung der EVP-Ratsmitglieder wei­tere Ver­schär­fun­gen: Neu sol­len sexuelle Hand­lun­gen mit bis zu 16-jährigen Kin­dern unverjähr­bar sein statt wie bisher mit bis zu 12-Jährigen. 

Bei einer Ver­ge­wal­ti­gung mit Nöti­gung sol­len die Ver­ge­wal­ti­ger künf­tig zwin­gend ins Gefän­gnis. Der Natio­nal­rat erhöhte hier die Min­dests­trafe auf über zwei Jahre, damit Täter künf­tig nicht mehr mit einer beding­ten Gefän­gniss­trafe davon­kom­men.

Im Gegen­satz zum Stän­de­rat hat der Natio­nal­rat auch den Tat­bes­tand des «Cyber­groo­mings» ins Gesetz auf­ge­nom­men. Darun­ter vers­teht man das gezielte Anbah­nen sexuel­ler Kon­takte mit Min­derjäh­ri­gen, also einen geplan­ten Miss­brauch. Dazu Nik Gug­ger, Natio­nal­rat EVP:

«Die digi­tale Beläs­ti­gung von Kin­dern und Jugend­li­chen nimmt immer bedroh­li­chere Masse an. Es ist deshalb wich­tig hier Gegens­teuer zu geben und dies klar unter Stra­fan­dro­hung zu stel­len»,

Die Vor­lage geht nun zurück an den Stän­de­rat. Die­ser hatte sich für die Widers­pruchslö­sung «Nein heisst Nein» aus­ges­pro­chen, also die Straf­bar­keit sexuel­ler Hand­lun­gen «gegen den Willen» einer Per­son. Der Unter­schied scheint auf den ers­ten Blick nicht gross. Gesell­schaft­lich und poli­tisch aber wird mit der «Ja heisst Ja»-Lösung ein klares Signal aus­ge­sen­det, dass nie­mand ein­fach über den Kör­per eines ande­ren verfü­gen kann. Zudem steht damit bei der Straf­ver­fol­gung künf­tig der Täter und seine Tat im Fokus und weni­ger das Opfer und des­sen Reak­tion. Auch wei­tere Dif­fe­ren­zen gibt es noch zu berei­ni­gen.