Stimmfreigabe zur Änderung der Eigenbedarfs-Kündigung

Wenige Fälle, aber schwierige Situation für Betroffene

Die Änderung der Regelungen für Kündigung bei Eigenbedarf wirkt im Gesetz beinahe semantisch: Bei einem Wechsel der Eigentümerschaft von Wohn- oder Geschäftsräumen, soll neu gekündigt werden dürfen, wenn die Eigentümerschaft «einen bei objektiver Beurteilung bedeutenden und aktuellen Eigenbedarf» geltend macht, statt einen «dringenden Eigenbedarf». Damit sollen Unklarheiten bei der Auslegung geklärt werden und die Eigentümerschaft ihre neue Immobilie rascher nutzen können.

Diese Änderung betrifft nur sehr wenige Fälle bei einem Wechsel der Eigentümerschaft und nur dann, wenn ein Eigenbedarf für sich, enge Verwandte oder Verschwägerte geltend gemacht werden kann. 

Solche Situationen sind aber oft eine grosse Belastung für Mietende, wenn sie nach langer Mietdauer ihr Zuhause und ihre Nachbarschaft verlieren und sich auf einem teuren Mietmarkt wiederfinden.

Parole der EVP

Stimmfreigabe zur Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs)

Die Delegierten der EVP beschlossen Stimmfreigabe.

Die Argumente dafür

Die Argumente dagegen