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Steuer auf fiktiven Eigenmietwert streichen
Wer im Eigenheim lebt, zahlt Steuern auf ein fiktives Einkommen – den Eigenmietwert. Nun soll diese unsinnige Steuer endlich abgeschafft werden. Kompensiert wird dies mit der Streichung von Steuerabzügen für Schuldzinsen, Unterhalt und Renovation sowie der Möglichkeit für neue kantonale Steuern auf Zweitliegenschaften. Ein fairer Systemwechsel – gerade auch gegenüber Mietenden.
Das Parlament mutet dem Stimmvolk wieder einmal einiges zu. Wir haben uns mit zwei Beschlüssen auf einen Systemwechsel bei der Besteuerung des Eigenheims geeinigt. Da ein Teil dieses Pakets dem obligatorischen Referendum untersteht, stimmt das Volk nun über eine optionale kantonale Steuer auf Zweitliegenschaften ab und entscheidet so zugleich indirekt, ob es auch grünes Licht gibt für die damit verknüpfte Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung.
EVP-Forderung von 2012
Der Eigenmietwert war seit jeher ziemlich absurd: Man zahlt Steuern auf die fiktiven Mieteinnahmen aus der selbst bewohnten Immobilie. Unsere alt Nationalrätin Marianne Streiff forderte deshalb bereits 2012 in einer Motion die Abschaffung dieser Steuer und die ausgleichende Streichung der Abzugsmöglichkeiten für Schuldzinsen, Unterhalt und Renovationen des Eigenheims. Nun konnten wir uns im Parlament endlich einigen und haben ziemlich genau diese Lösung beschlossen. Die EVP-Delegierten fassten mit grosser Mehrheit die Ja-Parole.
Ausgleich über Zweitliegenschaften
Mit der im Parlament verabschiedeten Lösung hätten aber insbesondere Tourismuskantone mit zahlreichen Zweitliegenschaften Steuerausfälle zu befürchten. Deshalb soll es den Kantonen zur Kompensation ermöglicht werden, eine neue Liegenschaftssteuer auf ebendiese zu erheben. Da neue Steuern eine Verfassungsänderung bedingen, untersteht diese Vorlage dem obligatorischen Referendum.
Anreiz für Schuldenabbau
Wer heute die Hypothek abbezahlt, wird bei den Steuern bestraft, da die Abzüge für Schuldzinsen sinken. Die Folge daraus ist ein weltweiter Spitzenplatz bei der Privatverschuldung. Mit dieser Vorlage lohnt es sich wieder, Hypotheken abzubezahlen, um so auch im Alter günstig zu wohnen.
Wohneigentum für junge Familien
Ein Detail der Vorlage gefällt mir besonders gut: Es wird leichter, ein Eigenheim zu erwerben. Nicht nur, weil die Belastung durch den Eigenmietwert wegfällt, sondern auch, weil Ersterwerbenden ein spezieller Schuldzinsabzug gewährt wird. Im ersten Jahr nach dem Kauf können Ehepaare so bis zu CHF 10'000 Hypothekarzins abziehen, für Einzelpersonen sind es entsprechend CHF 5'000, wobei der Betrag in der Folge jährlich um CHF 1'000 beziehungsweise CHF 500 reduziert wird. Ein wertvolles Instrument zur Förderung von Wohneigentum – gerade für junge Familien!
Was spricht dafür?
Abschaffung fiktiver Steuer
Die Eigenmietwertbesteuerung ist eine ungerechtfertigte Belastung für Wohneigentümer/-innen, da sie auf ein fiktives Einkommen erhoben wird.
Vereinfachtes System
Das jetzige Steuersystem ist kompliziert mit aufwändigen Gebäudeschätzungen, zahlreichen Abzügen und hohem Aufwand für Steuerbehörden.
Schuldenabbau
Mit dem Systemwechsel entfällt die steuerliche Bestrafung der Abbezahlung von Hypotheken, was die hohe Privatverschuldung senken wird.
Fair gegenüber Mietenden
Zusammen mit dem Eigenmietwert fallen auch diverse Steuerabzugsmöglichkeiten weg. Das ist fair gegenüber Mietenden, welchen solche Abzüge nicht geltend machen können.
Massvolle Kompensation
Die Möglichkeit zur Einführung kantonaler Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften kompensiert Steuerausfälle in besonders betroffenen Kantonen.