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Nein zur Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen»
Parolen der EVP
Nein zur Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen»
Die Delegiertenversammlung der EVP Schweiz vom 30. November 2019 hat mit 80 zu 19 Stimmen bei 5 Enthaltungen die Nein-Parole beschlossen.
In Kürze
Die Initiative will in die Verfassung schreiben, dass künftig 10 Prozent der neugebauten Wohnungen durch gemeinnützige Wohnbauträger erstellt werden müssen. Mieten in solchen Wohnungen dürfen nach geförderten Sanierungen nicht ansteigen. Kantone wie auch Gemeinden dürfen Vorkaufsrechte einführen, damit Grundstücke für den gemeinnützigen Wohnungsbau erworben werden können. Der Bund müsste zudem den Kantonen und den Gemeinden ein Vorkaufsrecht einräumen, was auch für bundesnahe Betriebe wie die SBB gelten würde.
Der Bundesrat hat dem Parlament als indirekten Gegenvorschlag zur Initiative einen Rahmenkredit von 250 Millionen Franken für den Fonds de Roulement vorgeschlagen. Der mit Bundesgeldern dotierte Fonds besteht seit Jahrzehnten. Er gilt als erprobtes Instrument, um genossenschaftliches Wohnen zu fördern. Er vergibt bei Bedarf verzinsliche und rückzahlbare Darlehen für preisgünstige Neubau- und Erneuerungsvorhaben und fördert jährlich 1500 Wohnungen. Bundesrat, Nationalrat - darunter auch die EVP - und Ständerat sprachen sich deutlich gegen die Initiative und für den Gegenvorschlag aus, sofern die Initiative zurückgezogen wird.
Argumente Contra
- Die Notwendigkeit der Wohnbauförderung gilt als unbestritten. Für die Initiative müssten jedoch jährlich 120 Millionen Franken investiert werden.
- Es bräuchte eine eigene Verwaltungsindustrie. Kontrolle, Ahndung und Durchsetzbarkeit gelten als fraglich.
- Eine Verfassungsforderung von 10 Prozent quer über Stadt und Land wird den sehr unterschiedlichen Verhältnissen im ländlichen Raum und in den Städten nicht gerecht, da letztere zum Teil längst Massnahmen getroffen haben.