Erst Ehen und Familien entlasten, dann weitere Steuererleichterungen für Grossunternehmen

Parole der EVP

Nein zur Abschaffung der Verrechnungssteuer

Die EVP-Delegierten fassten an ihrer Versammlung vom 25. Juni mit deutlicher Mehrheit die Nein-Parole.

Die Argumente dagegen

  • Familien zuerst:
    Mit der Abschaffung weiterer Steuern für Unternehmen und Kapital verkleinert sich der finanzielle Spielraum des Bundes weiter. Dabei müsste er zuerst endlich die Heiratsstrafe bei Steuer und AHV abschaffen, die aus Kostengründen immer wieder verschoben wird.
     
  • Steuerkriminalität:
    Diese Sicherungssteuer dämmt Steuerhinterziehung ein. Wird sie ohne alternative Massnahmen abgeschafft, kann dies in- und ausländische Steuerkriminalität fördern.
     
  • Keine Gegenfinanzierung:
    Die Steuerausfälle betragen pro Jahr mehrere hundert Millionen Franken. Sie dürften mit steigender Inflation noch höher ausfallen - ohne Gegenfinanzierung
     
  • Ehrliche Steuerbezahler bezahlen Ausfälle
    Während die fehlenden Steuern in die Taschen von Steuerkriminellen aus dem Inund Ausland fliessen, bezahlen es die ehrlichen Steuerzahlenden: Die Ausfälle müssen kompensiert werden durch höhere Steuern, Gebühren oder Leistungsabbau und treffen einmal mehr die Mittelschicht, die nichts von der Vorlage hat.

Hintergrund

Zinszahlungen auf Obligationen unterliegen in der Schweiz der sogenannten Verrechnungssteuer. Den Besitzern von Obligationen werden zunächst nur 65% der Zinsen ausbezahlt. Die 35% Verrechnungssteuer erhält der Investor jedoch wieder zurückerstattet, wenn er die Zinserträge bei der Steuererklärung sauber deklariert. Da andere Länder jedoch keine solche Steuer kennen, sind Schweizer Obligationen für Unternehmen und Investoren unattraktiv. Sie nehmen deshalb Fremdkapital lieber im Ausland auf, z.B. in Luxemburg.  Dieser vermeintliche Wettbewerbsnachteil soll durch die Abschaffung behoben und der Finanzplatz Schweiz gestärkt werden.

Die Verrechnungssteuer bezweckt jedoch in erster Linie die Eindämmung der Steuerhinterziehung. Sie will die Steuerpflichtigen dazu veranlassen, ihre betreffenden Einkünfte und Vermögenserträge sowie das Vermögen, auf dem die Gewinne erzielt wurden, anzugeben. Danach erhalten sie die Steuer wieder zurück. Wird die Verrechnungssteuer jedoch ersatzlos gestrichen, entfällt dieser Anreiz. Das Parlament hatte zudem darauf verzichtet, alternative Sicherungsmassnahmen ins Gesetz zu schreiben, welche Steuerhinter-ziehung verhindern könnten. Die Abschaffung der Verrechnungssteuer könnte somit in- und ausländische Steuerkriminalität fördern.

Zusätzlich wird mit dieser Reform auch die Umsatzabgabe (Teil der Stempelabgaben) auf Obligationen abgeschafft. Diese fällt bei jeder Transaktion an, bei der eine Obligation den Besitzer wechselt und macht daher den Handel mit (kurzfristigen) Obligationen unattraktiv.

 

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