Stimmfreigabe zur Überwachung von Versicherten

Parolen der EVP

Stimmfreigabe zur Überwachung von Versicherten

Die Delegiertenversammlung der EVP Schweiz vom 15. September 2018 in La Neuveville hat Stimmfreigabe beschlossen.

In Kürze

Die Gesetzesänderung möchte den Versicherungen wieder die Möglichkeit einräumen, bei Verdachtsfällen auf Versicherungsbetrug Observationen durchzuführen. Vom öffentlichen Raum aus können diese ohne richterliche Genehmigung durchgeführt werden, für den Einsatz von technischen Hilfsmitteln benötigen die Versicherungen eine richterliche Genehmigung.

Pro

  • IV-Stellen führten früher bereits Observationen bei Verdacht auf Betrug durch. Die Revision schafft jetzt die gesetzliche Grundlage für deren Wiedereinführung.
  • Technische Instrumente zur Standortbestimmung muss ein Gericht genehmigen. 
  • Eine konsequente Ahndung von Versicherungs-­betrug schützt Menschen mit Behinderungen sowie IV/UV-RentnerInnen vor Generalverdacht. 
  • Versicherungen setzen Observationen nur in begründeten Verdachtsmomenten sehr zurückhaltend ein.
  • Millionen können so jährlich eingespart werden. 

Contra

  • Das Gesetz geht viel weiter als die bisherige Praxis: Der Kreis der potenziell Überwachten wird auf Kranken-, Unfall-, Arbeitslosenversicherungen sowie die AHV ausgedehnt. 
  • Das Gesetz erlaubt es, jemanden in seiner Wohnung zu filmen, solange dies vom öffentlichen Grund aus geschieht. Ein Staatsanwalt muss hierfür in einem Mordfall eine richterliche Genehmigung einholen, ebenso der Nachrichtendienst, der wegen Terrorismusverdacht ermittelt.
  • Eine Überwachung muss in einem Rechtsstaat Staatsanwalt oder Gericht anordnen, nicht die Versicherungen selbst.