Ja zum Terrorismusgesetz

Parole der EVP

Ja zum Terrorismusgesetz

Die EVP-Delegierten fassten an ihrer Online-Versammlung am 20. März mit 59 zu 30 Stimmen bei 11 Enthaltungen die Ja-Parole.

Argumente dafür

  • Terrorismus ist real:
    Dschihadistisch motivierter Terrorismus ist eine Realität – auch in der Schweiz. Für den Umgang mit terroristischen Gefährdern benötigt die Polizei zusätzliche Instrumente. 

     
  • Ganzheitliches Management:  
    Mit den neuen Massnahmen wird ein ganzheitliches Bedrohungsmanagement von Bund und Kantonen aufgebaut und gesetzlich verankert. Dies mit dem Ziel, in jedem Fall die geeignete Kombination von Massnahmen zu beschliessen, um einer Radikalisierung entgegenzuwirken. 

     
  • Der Komplexität der Bedrohung Rechnung tragen: 
    Es braucht Massnahmen, welche der Komplexität einer Radikalisierung Rechnung tragen. Es müssen alle Phasen der Radikalisierung einer Person erfasst werden - von den ersten Ansätzen dieser Radikalisierung über die Strafverfolgung einschliesslich des Strafvollzugs bis hin zur Reintegration.

     
  • Zuerst soziale Massnahmen:
    Reichen soziale, integrative oder therapeutische Massnahmen zur Verhinderung der von einer radikalisierten Person ausgehenden Gefahr nicht aus, so müssen präventive polizeiliche Massnahmen angeordnet werden.
     
  • Reisen verhindern:
    Die Massnahmen zielen insbesondere darauf ab, radikalisierte und als gefährlich beurteilte Personen an einer Reise in Konfliktgebiete zu hindern.

     
  • Auch im Internet fahnden: 
    Bekämpfung des Terrorismus ist häufig gleichzeitig eine Bekämpfung krimineller Organisationen. Neu soll das Bundesamt für Polizei (fedpol) die Befugnis erhalten, im Internet und in elektronischen Medien verdeckt fahnden zu können.

In Kürze

Die terroristische Bedrohungslage bleibt in ganz Europa und damit auch in der Schweiz erhöht. Die Schweiz hat in den vergangenen Jahren ihr Instrumentarium zur Terrorismusbekämpfung verstärkt. Sie verfolgt unter anderem folgende Ziele: Auf schweizerischem Territorium wird Terrorismus verhindert; es erfolgen kein Export und keine Unterstützung von Terrorismus von ihrem Territorium aus; die Schweiz unterstützt das Ausland bei der Verhinderung von Terrorismus und lässt sich von Terroristen nicht erpressen.

Der Bundesrat hat am 22. Mai 2019 die Botschaft zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (kurz PMT, auch Terrorismusgesetz genannt) verabschiedet. Die Polizei soll für den Umgang mit Personen, von denen eine terroristische Gefährdung ausgeht, mehr Möglichkeiten erhalten. Das Terrorismusgesetz ergänzt das Instrumentarium der Schweiz in der Terrorismusbekämpfung durch präventive Massnahmen der Polizei.

Das Gesetz:
Die präventiven Massnahmen kommen zum Zug, wenn das Strafrecht noch nicht greift, weil keine strafbare Handlung vorliegt. Sie nehmen sogenannte Gefährder ins Visier. Das sind gemäss dem Gesetz Personen, bei welchen aufgrund konkreter und aktueller Anhaltspunkte davon ausgegangen werden muss, dass sie eine terroristische Aktivität ausüben werden. Ihnen kann das Bundesamt für Polizei (Fedpol) Melde- und Gesprächsteilnahmepflichten, Kontakt- und Rayonverbote, Hausarrest oder Ausreiseverbote auferlegen. Die präventiven Massnahmen gegen Gefährderinnen und Gefährder dürfen nur angewendet werden, wenn die Gefahr nicht mit therapeutischen, integrativen oder anderen Massnahmen abgewendet werden kann.
Die Menschenrechtsbeauftragte des Europarats hatte die EMRK-Konformität der Massnahmen in einem Brief ans Justiz- und Polizeidepartement in Zweifel gezogen. Das Gutachten von Bund und Kantonen hingegen kam zum Schluss, dass der Hausarrest EMRK-konform und auch in Übereinstimmung mit der Uno-Kinderrechtskonvention umgesetzt werden kann. Die Rechte der Kinder sind betroffen, weil präventive Massnahmen wie Kontakt- oder Rayonverbote schon gegen 12-Jährige angeordnet werden können. Hausarrest ist ab 15 Jahren möglich. Trotz der Intervention von Uno- und Europarats-Repräsentanten ist das Parlament überzeugt, dass die Massnahmen nicht gegen menschenrechtliche Verpflichtungen der Schweiz verstossen.

Das Referendum:
Das Referendum ist am 14. Januar 2021 erfolgreich zustande gekommen. Es wurde aus grundsätzlichen, rechtsstaatlichen Erwägungen ergriffen. Das Gesetz beschränke die Grund- und Menschenrechte.
Das Komitee besteht aus den jungen Grünliberalen Schweiz, der JUSO, den Jungen Grünen, der Piratenpartei Schweiz, Parat und dem Chaos Computer Club Schweiz. Weitere Organisationen unterstützen das Referendum.

Empfehlungen
Bundesrat, Nationalrat (112:84) und Ständerat (33:11) haben das Gesetz angenommen.