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Nein zur sogenannten Selbstbestimmungsinitiative
Parolen der EVP
Nein zur «Selbstbestimmungsinitiative»
Die Delegiertenversammlung der EVP Schweiz vom 15. September 2018 in La Neuveville hat mit 52 zu 8 Stimmen die Nein-Parole beschlossen.
In Kürze
Die Volksinitiative vom 12. August 2016 «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» will den Vorrang des Verfassungsrechts vor dem Völkerrecht in der Verfassung verankern. Die Behörden sollen verpflichtet werden, bestehende und künftige, der Verfassung widersprechende völkerrechtliche Verträge anzupassen und nötigenfalls zu kündigen.
Argumente
- Schwächung der Menschenrechte: Die Mindeststandards für Menschenrechte und damit die Rechte jedes Einzelnen werden geschwächt. Keine Institution darf sich über die Menschenrechte stellen, auch das Volk nicht.
- Vertragsbruch: Die vorgeschlagenen Verfassungsänderungen halten die Behörden an, sich über bestehende vertragliche Verpflichtungen hinwegzusetzen. Das widerspricht der Rechtskultur und schwächt die Position der Schweiz im Verkehr mit anderen Staaten.
- Verfassungskonforme Verträge: Das Verbot des Abschlusses völkerrechtlicher Verträge, die der Bundesverfassung widersprechen ist bereits jetzt selbstverständlich. Die in der Selbstbestimmungsinitiative angelegte Behauptung eines Gegensatzes zwischen (selbstbestimmt erlassenem) Landesrecht und (fremdem) Völkerrecht trifft nicht zu. Die direktdemokratische Beteiligung beim Abschluss völkerrechtlicher Verträge ist sichergestellt.
- Neue Widersprüche: Die Selbstbestimmungsinitiative weist mehrere Unklarheiten und Widersprüche auf. So ist schwer durchschaubar, welche konkreten Rangverhältnisse zwischen dem Völkerrecht und den landesrechtlichen Erlassen im Einzelnen gelten würden. Für wichtige Fragen zum Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht würde die Deutungshoheit den Gerichten übertragen.
- Rechtsunsicherheit: Die Initiative schadet dem Wirtschaftsstandort, denn sie verursacht grosse Rechtsunsicherheit und übt einen Kündigungsdruck auf die Bilateralen und weitere Verträge aus.