© 2024 EVP Evangelische Volkspartei, Nägeligasse 9, Postfach, 3001 Bern, 031 351 71 71,
NEIN zur Volksinitiative «Pro Service public»
Parole der EVP
NEIN zur Volksinitiative «Pro Service public»
Die DV der EVP Schweiz vom 02. April 2016 hat die NEIN-Parole mit 90 Nein- zu 19 Ja-Stimmen bei 12 Enthaltungen beschlossen.
Die Delegierten sprachen sich gegen eine «Mogelpackung» aus, deren Massnahmen sogar zu einer Verschlechterung des Service public führen würden.
In Kürze
Die Initiative will Grundsätze betreffend die Grundversorgung in der Schweiz verändern. So soll der Bund bei der Grundversorgung künftig nicht nach Gewinn streben, auf eine Quersubventionierung anderer Ver-waltungsbereiche verzichten und keine fiskalischen Interessen verfolgen. In Unternehmen der Grundver-sorgung (z.B. SBB, Swisscom und Post) sollen die Lohngrundsätze der Bundesverwaltung eingeführt werden.
Argumente der EVP
- Die Initiative ist irreführend und gefährdet die Grundversorgung:Die Initiative ist sehr unklar formuliert und lässt vieles offen. Vor allem aber zeigt sie nicht auf, wie sie die Grundversorgung effektiv verbessern will. Sie birgt nur Risiken, bringt den Kundinnen und Kunden keine Vorteile und schadet in ihrer Gesamtwirkung der heute gut funktionierenden Grundversorgung in der Schweiz.
- Rückschritt: Standard und Qualität der Service public-Leistungen in der Schweiz sind im internationalen Vergleich sehr hoch. Alle Landesteile und Regionen sind gut erschlossen, mit hoch-stehender Infrastruktur ausgestattet und profitieren von einer flächendeckenden Versorgung mit Dienstleistungen der Grundversorgung. Dies ist das Resultat von politischen Reformen in den letzten Jahren. Die Initiative stellt diese Errun-genschaften in Frage und will das Rad der Zeit zurückdrehen, indem sie den Handlungsspiel-raum der Unternehmen einschränkt. Der heutige Umfang und die Qualität des Service public könnten so nicht mehr gewährleistet werden.
- Nicht nur Managerlöhne: Alle Mitarbeitenden wären von der Forderung, die Löhne denen der Bundesverwaltung anzupassen, betroffen. Ein innovativer und effizienter Service public braucht gut qualifiziertes Personal. Die Forderung der Initiative ist schlicht unrealistisch. Die Unternehmen müssen sich an den Löhnen der Märkte orientieren, in denen sie und ihre Konkurrenten tätig sind. Nur so können sie im Wettbewerb um Fachkräfte bestehen und nur so können sich die Unternehmen weiterentwickeln
- Wettbewerbsfähigkeit: Die Wettbewerbsposition der bundesnahen Unternehmen würde durch die Initiative geschwächt, denn die Forderungen richten sich nur an den Bund und die von ihm kontrollierten oder mit Grundversorgungsdienstleistungen beauftragten Unternehmen. Die Initiative würde damit einseitig die notwendige Handlungsfreiheit dieser Akteure und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit einschränken.
- Finanzlöcher: Durch die von der Initiative geforderten Verbote der Erzielung und Ausschüttung von Gewinnen sowie der verwaltungsinternen Querfinanzierungen entgehen dem Bund, den Verwaltungsbereichen, den Kantonen und den Gemeinden Einnahmen von insgesamt rund 1,2 Mia Franken jährlich. Um den heutigen Umfang und die Qualität des Service public weiterhin gewährleisten zu können, müssten bei einer Annahme der Initiative die Steuerzahlenden und die Konsumentinnen und Konsumenten tiefer in die Tasche greifen.