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Ja zu einer starken Pflege!
Parole der EVP
Ja zur Pflegeinitiative
Die EVP-Delegierten fassten an ihrer Versammlung vom 18. September 2021 einstimmig bei einer Enthaltung die Ja-Parole.
Die Argumente dafür
- Bevorstehender Pflegenotstand
Bereits heute werden deutlich zu wenige Pflegepersonen ausgebildet, um den steigenden Bedarf zu decken. Es sind diverse Ausbildungsmassnahmen dringend notwendig. Es braucht zwingend eine Ausbildungsoffensive. - Bessere Arbeitsbedingungen
Um die galoppierenden Berufsausstiege zu stoppen, fordert die Initiative bessere, GAV-konforme Arbeitsbedingungen, verlässliche Zeit- und Dienstpläne, familienfreundliche Strukturen und leistungsgerechte Entlöhnung. Dies wäre ein wichtiger Beitrag, um die immens hohe Ausstiegsquote von 40 Prozent aus dem Pflegeberuf zu verhindern. - Gesicherte Pflegequalität
Genügend Pflegepersonal ist zentral für eine gesicherte Pflegequalität, die Patientensicherheit und die Arbeitszufriedenheit. Es braucht einen genügend hohen Personalschlüssel Pflegende pro Anzahl Patientinnen und Patienten. - Einsparungen durch Autonomie
Die ärztliche Verschreibung von Pflegeleistungen ist ineffizient und teuer. Die selbständige Abrechnung von typischen Pflegeleistungen baut administrative Leerläufe ab und spart Kosten ein. - Gegenvorschlag reicht nicht aus
Im Vergleich zur Initiative fehlen im Gegenvorschlag Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und eine Personaldotation. An der chronischen Überlastung der heute tätigen Pflegenden und den frühzeitigen Berufsausstiegen ändert sich damit nichts. Eine Ausbildungsoffensive nützt jedoch nur dann, wenn die ausgebildeten Fachkräfte anschliessend auch dauerhaft im Beruf bleiben. Nur so kann der Mangel an Pflegekräften nachhaltig gelöst werden.
In Kürze
Die Pflege steht vor grossen zukünftigen Herausforderungen aufgrund der Zunahme der älteren Bevölkerung und dem drohenden Fachkräftemangel. Aktuell sind 10'000 ausgeschriebene Stellen in der Pflege nicht besetzt. Für 2030 wird gerechnet, dass zusätzliche 65'000 Pflegefachpersonen benötigt werden. Angesichts dieser Herausforderung reichte der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner nach einer rund 8-monatigen Sammelfrist 2017 die Pflegeinitiative ein.
Inhalt der Initiative
Die Pflegeinitiative verlangt von Bund und Kantonen die Anerkennung des Pflegeberufs als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Sie will den Zugang aller zu einer ausreichenden Pflege von hoher Qualität gewährleisten. Deshalb sollen Bund und Kantone dafür sorgen, dass eine genügende Anzahl diplomierter Pflegefachpersonen zur Verfügung steht und dass alle in der Pflege Tätigen entsprechend ihrer Ausbildung und Kompetenzen eingesetzt werden. Die Initiative verpflichtet den Bund zudem die Leistungen festzulegen, die Pflegefachpersonen in eigener Verantwortung zulasten der Versicherungen erbringen dürfen sowie Ausführungsbestimmungen für eine angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen, anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen und Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung der in der Pflege tätigen Personen zu erlassen.
Die Initiative im Wortlaut
Art. 117c5 Pflege
1 Bund und Kantone anerkennen und fördern die Pflege als wichtigen Bestandteil der
Gesundheitsversorgung und sorgen für eine ausreichende, allen zugängliche Pflege von hoher Qualität.
2 Sie stellen sicher, dass eine genügende Anzahl diplomierter Pflegefachpersonen für den
zunehmenden Bedarf zur Verfügung steht und dass die in der Pflege tätigen Personen entsprechend
ihrer Ausbildung und ihren Kompetenzen eingesetzt werden.
Art. 197 Ziff. 126
12. Übergangsbestimmung zu Art. 117c (Pflege)
1 Der Bund erlässt im Rahmen seiner Zuständigkeiten Ausführungsbestimmungen über:
a. die Festlegung der Pflegeleistungen, die von Pflegefachpersonen zulasten der
Sozialversicherungen erbracht werden:
1. in eigener Verantwortung,
2. auf ärztliche Anordnung;
b. die angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen;
c. anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen für die in der Pflege tätigen Personen;
d. Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung von den in der Pflege tätigen Personen.
Der Gegenvorschlag
Das Parlament hat einen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet. Er beinhaltet im Wesentlichen zwei der vier Forderungen der Initiative:
- Das Budget für eine Ausbildungsoffensive von bis zu CHF 469 Mio. über acht Jahre. Die Kantone sollen denselben Betrag dazugeben.
- Der Bundesrat legt Pflegeleistungen fest, welche durch Pflegende selbständig bei den Krankenversicherern abgerechnet werden können und durch einen Kontrollmechanismus geprüft werden.
Der Gegenvorschlag tritt im Fall einer Ablehnung der Initiative in Kraft und untersteht dem fakultativen Referendum.