Mehr Serien, mehr Filme, mehr Schweiz!

Parole der EVP

Ja zur Änderung des Filmgesetzes!

Die EVP-Delegierten fassten an ihrer Versammlung vom 26. März 2022 mit 79 Ja- zu 12 Nein-Stimmen bei 4 Ent­hal­tun­gen die Ja-Parole.

Die Argumente dafür:

  • Keine finanziellen Folgen für Netflix-Konsumenten.
    Dass sich die Investitionspflicht auf die Preise für das Streaming auswirken wird, ist unwahrscheinlich. Selbst in Ländern mit hohen Ansätzen wurde bisher kein Zusammenhang zwischen Regulierung und Preisen festgestellt.
     
  • Spannendes Angebot.
    Die Anbieter von Streamingdiensten profitieren ebenfalls von den Investitionen: Sie erhalten dadurch interessante Filme und Serien. Das zeigt auch die Erfahrung mit der Investitionspflicht für die einheimischen Fernsehsender: Diese haben die Investitionen jeweils getätigt und kaum Ersatzabgaben geleistet.
     
  • Massvolle Forderung:
    Der geforderte Mindestanteil an eu-ropäischen Inhalten ist massvoll und mit 30 Prozent tiefer als für die Fernsehsender, für die eine Quote von 50 Prozent gilt.
     
  • Vorteile für den Filmproduktionsstandort Schweiz:
    Für den Produktionsstandort Schweiz ist die Einführung der Mindestquote hingegen von grosser Bedeutung: Dadurch wird die Schweizer Gesetzgebung mit der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in Einklang gebracht, was als Voraussetzung für eine Teilnahme am Kulturprogramm «Kreatives Europa» gilt.
     
  • Mehr Schweiz:
    Durch die Ausweitung der Investitionspflicht auf inländische und ausländische Streamingdienste entsteht für global tätige Unternehmen ein zusätzlicher Anreiz, Schweizer Filme und Serien zu produzieren.
     
  • Gestärkte Konkurrenzfähigkeit:
    Die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Filmproduktion wird gestärkt, insbesondere gegenüber den europäischen Ländern, die eine Investitionspflicht kennen.

 

Zur Ja-Kampagne

In Kürze

Inländische Fernsehsender sind seit Jahrzehnten verpflichtet, 4 Prozent ihres Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen zu investieren. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur einheimischen
Filmproduktion. Filme und Serien werden aber zunehmend auch im Internet zum Abruf (Streaming) angeboten. Für die global tätigen Streamingdienste gibt es in der Schweiz bis jetzt keine Investitionspflicht. Demgegenüber kennen viele europäische Länder bereits eine solche Verpflichtung. Dort hat sich gezeigt, dass Streamingdienste dadurch einen zusätzlichen Anreiz erhalten, in die Produktion neuer Filme und Serien zu investieren und diese in ihren Katalogen anzubieten. Durch die zur Abstimmung stehende Änderung des Filmgesetzes werden Streaminganbieter (wie Netflix, Amazon oder Disney) verpflichtet, 4 Prozent ihres in der Schweiz erwirtschafteten Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen zu investieren. Schätzungen zufolge fliessen durch die Erweiterung der Investitionspflicht 18 Mio. Franken zusätzlich in das Schweizer Filmschaffen. Mit dem geänderten Filmgesetz sollen zudem Streamingdienste neu verpflichtet werden, zu mindestens 30 Prozent Inhalte zu senden, die in Europa produziert wurden. Demgegenüber sieht das Gesetz keine Quote für in der Schweiz produzierte Filme oder Serien vor. Eine Investitionspflicht für nationale Kinofilme bzw. Filme in der Landessprache kennen folgende Länder: Belgien (2.2 %),Frankreich (12 % bis 22 %), Griechenland (1.5 %), Italien (10 %), Portugal (1 %), Spanien (5 %), Tschechische Republik (1 %).