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Nein zur zu radikalen Tierversuchsverbotsinitiative
Parole der EVP
NEIN zur Tierversuchsverbotsinitiative
Der Parteivorstand der EVP Schweiz fasste an seiner Sitzung vom 23. November 2021 einstimmig die Nein-Parole.
Die Argumente dagegen
- Initiative ist zu radikal:
Bei einer Annahme der Initiative wäre eine Güterabwägung nicht mehr möglich. Das verkennt den grossen Nutzen dieser Forschung.
- Medizinische Versorgung kaum möglich:
Die Schweiz hätte ernsthafte und gefährliche Versorgungsprobleme von medizinischen Gütern, da mit der Initiative ein Einfuhrverbot für Güter aus Tierversuchen gelten würde.
- Keine Verschärfung notwendig:
Das geltende Recht ist streng genug, um Mensch und Tier in der Forschung gut zu schützen.
- Bund fördert Alternativen zu Tiefersuchen:
Alternativen zu Tierversuchen werden gefördert. Zudem wird das 3R-Prinzip (Replace, Reduce, Refine) gestärkt, um Tiefversuche zu minimieren und Tiere weniger stark zu belasten.
In Kürze
Die Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot» zur Abstimmung fordert ein bedingungsloses Verbot für Tierversuche und Forschung am Menschen. Sie verlangt zudem ein Handels- und Importverbot sämtlicher Produkte, für die Tierversuche direkt oder indirekt durchgeführt werden. Eine Güterabwägung wäre künftig nicht mehr möglich.
Die Volksinitiative wurde vom Verein «IG TIERVERSUCHSVERBOTS-INITIATIVE CH» lanciert. Ihre Mitglieder und die unterstützenden Organisationen zweifeln an der Zweckmässigkeit der Forschung durch Tierversuche und sehen diese grundsätzlich als Verbrechen gegenüber den Tieren. Die Forschung in der Medizin mache keine Fortschritte, sondern versuche nur Symptome zu behandeln.
Alle Tierversuche müssen bewilligt werden
Tierversuche bilden die Grundlage für zahlreiche Behandlungen in der Medizin und die Entwicklung von Medikamenten, wie beispielsweise neue Methoden zur Krebsbehandlung oder auch die Impfungen gegen Covid-19. Menschenversuche im engen Sinne sind auch Bestandteil der Forschung in Psychologie und Soziologie. Aktuell müssen sämtliche Tierversuche bewilligt werden. Jährlich werden rund 500'000 solcher Versuche bewilligt, in den 80er-Jahren waren es noch 2 Millionen pro Jahr.
3-R: Tierversuche möglichst vermeiden
Der Schutz der Tiere ist in der Schweiz mit Artikel 80 bereits in der Verfassung verankert, die Forschung am Menschen regelt das Humanforschungsgesetz. Die Schweiz tut bereits heute einiges dafür, die Anzahl an Tierversuchen kontinuierlich zu senken. Zwischen 1983 und 2020 konnte diese um mehr als Zweidrittel gesenkt werden. Ziel des in der Schweizer Forschung geltenden sogenannten 3R-Prinzips ist es, Tierversuche möglichst vollständig zu vermeiden (Replacement) sowie die Zahl der Tiere (Reduction) und ihr Leiden (Refinement) in Versuchen auf das unerlässliche Maß zu beschränken. Die Tierschutzverordnung erlaubt bereits heute nur noch dann Tierversuche, wenn der angestrebte Erkenntnisgewinn nicht mit Alternativmethoden erzielt werden kann. Die Bewilligung erteilen die Tierversuchskommissionen der Kantone. Jede Forschungseinrichtung hat zudem einen 3R-Beauftragten, um die Arbeiten nach diesem Prinzip zu implementieren und zu vernetzen. Seit 2018 gibt es ein 3R-Kompetenzzentrum sowie seit Frühjahr 2021 ein Nationales Forschungsprogramm dazu.
Inhalt der Initiative
Die Initiative fordert ein bedingungsloses Verbot von Tierversuchen sowie von Forschung am Menschen. Sie will auch ein Handels- bzw. Importverbot von sämtlichen Produkten, die ganz oder in Teilen unter Anwendung von Tierversuchen entwickelt wurden. Zudem sieht die Initiative eine möglichst harte Bestrafung bei Verstössen vor, da Tierversuche als Tierquälerei oder gar als Verbrechen gelten sollen.