Ja zum Geldspielgesetz

Parole der EVP

Ja zum Geldspielgesetz

Mit 63 zu 25 bei 11 Enthaltungen fassten die EVP-Delegierten an der Delegiertenversammlung der EVP Schweiz vom 24. März 2018 in Liestal die Ja-Parole zum neuen Geldspielgesetz.

In Kürze

Der Bundesrat will die Geldspiele in der Schweiz kohärent und zeitgemäss in einem einzigen Gesetz regeln. Neu können Spielbankenspiele auch online angeboten werden, kleine Pokerturniere werden unter engen Rahmenbedingungen auch ausserhalb von Spielbanken zugelassen. Im Gegenzug wird der Schutz vor den Gefahren der Geldspiele verstärkt. Ausländische Anbieter von Onlinecasinos werden für den Nutzer aus der Schweiz gesperrt. Gewinne aus Lotterien und Sportwetten werden in Zukunft nicht mehr besteuert. Wie bisher werden die Erträge der Geldspiele der AHV/IV und gemeinnützigen Zwecken zugutekommen.

Die EVP anerkennt, dass das neue Geldspielgesetz den gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen Rechnung tragen will. So sollen Spielbankenspiele online zumindest nur konzessioniert angeboten werden und auch deren Erträge wenigstens der AHV/IV und gemeinnützigen Zwecken zukommen.

Es ist aus Sicht der EVP zwar nicht nachvollziehbar, dass alle Geldspielgewinne in Zukunft steuerfrei sein sollen. Auch geht das neue Gesetz in Sachen Spielerschutz nach Ansicht der EVP nicht weit genug. Wirksame Massnahmen zum Schutz vor den Gefahren des Geldspiels wie zum Beispiel eine unabhängige Expertenkommission oder eine Spielsuchtabgabe zur Finanzierung von Schutzmassnahmen fanden im Parlament bis zum Schluss leider keine Mehrheit. Trotz dieser verbleibenden einzelnen Mängel stimmt die EVP der Gesamtrevision des Gesetzes zu. 

Argumente

  • Das Referendum respektiert die Verfassung nicht: Damit die Ziele von Art. 106 BV erreicht werden, sind illegal Geldspiele, die keine Gewähr für den Schutz der Bevölkerung bieten und deren Erträge nicht gemeinnützigen Zwecken zukommen, mit wirkungsvollen Massnahmen zu bekämpfen.
  • Online-Geldspielanbieter aus Malta, Gibraltar etc. üben ihre Tätigkeit weitgehend ohne Bewilligung und Auflagen aus. Diese unlautere Konkurrenz entzieht wohltätigen Zwecken in der Schweiz und der AHV jedes Jahr beträchtliche Geldsummen. Sie sind vom Schweizer Markt auszuschliessen, indem der Zugang zu ihnen auf eine Stopp-Seite umgeleitet wird. Bei Geldspielen gibt es keine Wirtschaftsfreiheit.
  • Das Geldspielangebot ist aufgrund der damit verbundenen Gefahren (Spielsucht, Geldwäscherei, Betrug) eingeschränkt und mit strengen Auflagen verbunden. Der Bund erteilt eine beschränkte Zahl von Spielbankenkonzessionen (ähnlich wie bei Kraftwerken oder Bahnen) und die Kantone bewilligen Lotterien, Sportwetten, Geschicklichkeits-und Kleinspiele. Die Unternehmen können sich um eine Spielbanken-Konzession bewerben. Die nächste Konzessionsrunde findet 2024 statt.

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