NEIN zum neuen Fortpflanzungs­medizingesetz (FMedG)!

Referendum

Die EVP akzeptiert den Entscheid des Schweizer Stimmvolkes vom 14. Juni 2015, in der Verfassung den Weg für die Präimplantationsdiagnostik (PID) frei zu machen. Wie die PID jedoch konkret angewendet werden darf, regelt das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz  (rFMedG), das bereits im Dezember 2014 im Parlament verabschiedet wurde. Es sieht Anwendungsmöglichkeiten vor, die vielen viel zu weit gehen. Dagegen haben die EVP und viele andere Organisationen erfolgreich das Referendum ergriffen. Damit sagt die EVP klar NEIN zu diesem Fortpflanzungs­medizingesetz (FMedG). 

In Kürze

Das Parlament hat im Gegensatz zum Vorschlag des Bundesrates diese Revision viel zu weitgehend ausgestaltet.

Um die Grenzen der Umsetzung der PID möglichst klar neu zu definieren, hat die EVP erfolgreich das Referendum gegen dieses Gesetz ergriffen – zusammen mit einer noch viel breiteren Koalition aus Parteien, Verbänden und Organisationen. Nahezu 60'000 Menschen haben gegen das viel zu weitgehende FMed-Gesetz unterschrieben. Damit ist das Referendum zustande gekommen. Das neue Fortpflanzungsmedizingesetz wird am 5. Juni 2016 dem Volk zur Abstimmung vorgelegt.

Argumente der EVP

  • Keine unbeschränkte PID-Anwendung: Die PID darf nicht generell bei allen Fruchtbarkeitstherapien angewendet werden.
  • Keine schrankenlose Selektion menschlichen Lebens: Das Chromosomen-Screening, also die Untersuchung der Gene auf Abweichungen, darf nicht erlaubt werden. Es führt zur schrankenlosen Selektion menschlichen Lebens. Menschen mit Trisomie 21 würden z.B. bereits im Labor vernichtet.
  • Keine Gentests ohne wirksame Kontrolle: Der Bundesrat gesteht ein, dass eine Kontrolle über die Gentests in der Praxis nicht möglich ist. Mit den erlaubten Gentests liegen jedoch auch Ergebnisse vor, die eigentlich nicht zur Selektion verwendet werden dürften, z.B. zur Haar- oder Augenfarbe.
  • Kein Tiefgefrieren und Vernichten menschlicher Embryonen: Die Zahl der pro Zyklus maximal zu entwickelnder Embryonen darf nicht auf 12 erhöht werden. Das Tiefgefrieren sogenannt überzähliger Embryonen darf nicht erlaubt werden, da diese laut Gesetz nach 10 Jahren aufgetaut, vernichtet oder der Forschung «zur Verfügung gestellt» werden.
  • Kein Optimierungswahn: Bundesrat Berset hat selbst zu bedenken gegeben, dass das Gesetz eugenische Tendenzen beinhaltet. Das menschliche Leben wird im Anfangsstadium bewertbar und kommerzialisierbar gemacht. Deshalb sagt die EVP unbedingt Nein zu dieser Selektionsmentalität und eugenischem Optimierungswahn.
  • Keine Diskriminierung: Menschen mit einer Behinderung oder solche, die nicht der Norm entsprechen, würden künftig als vermeidbare Last wahrgenommen und womöglich von den Leistungen der Sozialwerke ausgeschlossen.
  • Für ethische klare Grenzen: Wir müssen in der Schweiz nicht alle Fehler machen, die im Ausland begangen werden. Die EVP will das Gesetz an den Gesetzgeber zurückschicken und fordert eine breite gesellschaftliche Debatte über klare ethische Grenzen in der Anwendung der PID.

Weitere Argumente finden Sie auf der Seite des Komitees "NEIN zu diesem Fortpflanzungsmedizingesetz".

 

 

 

Kampagne

Weitere Informationen zur Kampagne finden Sie auf der Seite des Komitees "NEIN zu diesem Fortpflanzungsmedizingesetz"

Tipps

Hier einige Tipps, wie man auch schnell und ohne grossen Aufwand im Abstimmungskampf mithelfen kann:

Tipps für den Abstimmungskampf