Ja zur Finanzordnung 2021

Parole der EVP

Ja zur Finanzordnung 2021

Die Delegierten fassten mit 102 Ja-Stimmen einstimmig die Ja-Parole zur Finanzordung 2021.

In Kürze

Mit der neuen Finanzordnung 2021 soll die bis 2020 befristete Kompetenz des Bundes zur Erhebung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer um 15 Jahre verlängert werden. Die beiden Steuern sind die Haupteinnahmequellen des Bundes und machen zusammen über 60 Prozent der Bundeseinnahmen aus. Sie sind deshalb für den Bundeshaushalt und die daraus finanzierten Aufgaben des Bundes zentral. Da das Biersteuergesetz aus dem Jahre 2006 am 1. Juli 2007 in Kraft getreten ist, kann die Übergangsbestimmung zur Biersteuer abgeschafft werden. Der Gesamtvorschlag stammt vom Bundesrat und wurde vom Parlament grossmehrheitlich angenommen.

Argumente

  • Mit der Annahme der neuen Finanzordnung 2021wird dem Bund die Möglichkeit gegeben, die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer weiter erheben zu können.
  • Falls die neue Finanzordnung 2021 abgelehnt wird, würden dem Bund über 60% der Steuereinnahmen fehlen. Die Folgen wäre, dass der Bund seine Aufgaben nicht mehr finanzieren könnte.
  • Daneben soll eine hinfällig gewordene Übergangsbestimmung zur Biersteuer aufgehoben werden. Mit dem Inkrafttreten des Biersteuergesetzes am 1. Juli 2007 wurde diese Übergangsbestimmung überflüssig.