Ja zur Umsetzung der verschärften Waffenrichtlinie

Parole der EVP

Ja zur Waffenrichtlinie

Die Delegiertenversammlung der EVP Schweiz vom 01. Dezember 2018 in Winterthur hat mit 94 zu 2 Stim­men die Ja-Parole zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie beschlossen.

In Kürze

Gegen die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht hat die «Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz» das Referendum ergriffen. Das Parlament hat die Anpassung des Waffenrechts beraten und versucht, einen Kompromiss zwischen den Gegnern und den Vorgaben der EU zu finden. Der von der EU akzep­tierte Kom­pro­miss­vor­schlag schränkt ledig­lich den freien Zugang zu halb­au­to­ma­ti­schen Waf­fen ein, um die Sicher­heit der Bevöl­ke­rung zu erhö­hen. Die beschlos­se­nen und von der EU akzeptierten Aus­nah­men tra­gen dem tra­di­tio­nel­len Waf­fen­be­sitz und dem Schiess­we­sen in der Schweiz Rech­nung. Wenn die Schweiz dieser Anpassung des im Schengen-Raum gültigen Waffenrechts nicht zustimmt, kommt es nach 6 Monaten zur automatischen Kündigung ihrer Mitgliedschaft im Schengen-Abkommen. Damit würde die Schweiz auch aus der für unsere Sicherheit essentiellen gemeinsamen inter­na­tio­na­len Ver­bre­chens­be­kämp­fung ausgeschlossen. Für die Referendums-Befürworter ist  jeoch dieser erreichte Kompromiss nicht gut genug.

Argumente

  • Weiterentwicklung Schengen/Dublin: Die Änderung der EU-Waffenrichtlinie soll ins Schweizer Waffenrecht übernommen werden. Dank einer Ausnahmeregelung werden der traditionelle Waffenbesitz und das Schiesswesen in der Schweiz nicht in Frage gestellt. Dieser Kompromissvorschlag wurde von der EU akzeptiert.
  • Halbautomatische Waffen: Im Fokus stehen halbautomatische Waffen, mit denen ohne Nachladen mehrere Schuss hintereinander abgegeben werden können. Wer eine solche Waffe künftig kaufen will, muss nachweisen, dass er sachgerecht damit umgehen kann. Der Einsatz im Schiesswesen bleibt möglich.
  • Traditioneller Waffenbesitz und Schiesswesen intakt: Die Ordonnanzwaffe kann nach dem Militärdienst weiterhin übernommen werden. Sportschützen müssen beim Erwerb von halbautomatischen Waffen jedoch nachweisen, dass sie Mitglied in einem Schützenverein sind oder das sportliche Schiessen regelmässig praktizieren.
  • Keine automatische Kündigung von Schengen/Dublin: Mit der Anpassung der Waffenrichtlinie kann die Schweiz Mitglied im Schengen-Abkommen bleiben und hat damit weiterhin Zugang zur essentiell wichtigen internationalen Verbrechensbekämpfung. Die Fortführung der Schengen-Arbeit ist für die Schweiz essenziell. Ein Wegfall von Schengen/Dublin hätte negative Auswirkungen auf die Schweizer Volkswirtschaft (Einnahmenverlust von 4,7 bis 10 Milliarden Franken infolge des Rückgangs von Importen und Exporten).

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