Ja zur Erleichterten Einbürgerung der 3. Ausländergeneration

Parole der EVP

JA zur erleichterten Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration

Die Delegiertenversammlung der EVP Schweiz vom 3. Dezember 2016 hat einstimmig für die erleichterte Einbürgerung von Personen der sogenannt dritten Ausländergeneration gestimmt.

In Kürze

Der Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration fordert, dass Angehörige der dritten Ausländergeneration sich unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert einbürgern lassen können.

Argumente

  • Vollumfänglich integriert: In der drit­ten Gene­ra­tion in der Schweiz lebende Jugend­li­che können nicht mehr wirk­lich als Aus­län­der bezeich­net wer­den. Sie sind voll inte­griert, wäh­rend sie die Hei­mat ihrer Gross­el­tern allen­falls aus den Ferien ken­nen. Sie spre­chen unsere Spra­che, woh­nen, stu­die­ren, arbei­ten und leben in der Schweiz. Nichts unter­schei­det sie von den Jugend­li­chen mit einem Schwei­zer Pass. 

  • Keine automatische Einbürgerung: Die Erleichterung beschränkt sich auf die dritte Generation und ist nicht an die Geburt der Betroffenen in der Schweiz gekoppelt, sondern muss weiterhin beantragt werden - und zwar vor dem 25. Lebensjahr, um den Militärdienst nicht umgehen zu können. Die Verfassungsbestimmung bietet keine Grundlage für eine spätere Einführung einer automatischen Einbürgerung.

  • Überfällig und einheitlich: Für Ausländer der dritten Generation gelten im Moment je nach Kanton höchst unterschiedliche Regeln. Die vom Parlament beschlossene Bundeslösung ist überfällig. Sie entspricht der erleichterten Einbürgerung von Ehegatten Schweizer Bürgerinnen und Bürger.

  • Weniger administrativer und finanzieller Aufwand: Das neue Verfahren ist für die Betroffenen und für die Behörden mit einem wesentlich geringeren Aufwand verbunden – zeitlich, administrativ und finanziell. Es gibt kein schriftliches Verfahren mehr, kein Vorsprechen vor einer Kommission und keine Abstimmung in den Gemeindeversammlungen. In der 3. Generation können wir das den Einbürgerungswilligen und uns ersparen.

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